Zulassungsverfahren

Studienplatzvergabe über das Dialogorientierte Serviceverfahren

Die Universit?t Bremen vergibt die Studienpl?tze in Bachelorstudieng?ngen und in Rechtswissenschaft im Dialogorientierten Serviceverfahren DoSV teil. Dadurch k?nnen Sie 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育ere Studienplatzantr?ge an die Universit?t Bremen stellen. Auch wenn Ihre erste Wahl wegen zu vieler anderer Bewerbungen nicht klappt k?nnen Sie sich so m?glicherweise einen Studienplatz an der Universit?t Bremen sichern.

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Kontakt

Zentrale Studienberatung

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Mo, Do 10-13 Uhr

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Zulassung zum grundst?ndigen Studium (Bachelor, Erste juristische Prüfung)

Grunds?tzlich wird im Vergabeverfahren unterschieden zwischen zulassungsfreien F?chern und zulassungsbeschr?nkten F?chern. Zulassungsbeschr?nkte F?cher sind auf den Seiten zu unserem Studienangebot und in der Broschüre "Studieren an der Universit?t Bremen"? gekennzeichnet. Sofern studiengangsspezifische Voraussetzungen für Ihren Studiengang bestehen, müssen Sie diese bei Ihrer Immatrikulation erfüllen. Dies gilt unabh?ngig davon, ob Ihr Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschr?nkt ist. D.h. erfüllen Sie solche Voraussetzungen nicht fristgem??, erhalten Sie keinen Studienplatz.

Zulassungsfreie F?cher

Bei nicht-zulassungsbeschr?nkten (sogenannten ?freien“) Studienf?chern gibt es genügend Studienpl?tze für alle Bewerber*innen. Wer bis Ablauf der Fristen einen Antrag mit allen geforderten Nachweisen einreicht, hat einen Studienplatz sicher.

Zulassungsbeschr?nkte F?cher

Bei zulassungsbeschr?nkten F?chern (kurz: Z-F?chern) stehen nur begrenzt Studienpl?tze zur Verfügung. Bei Z-F?chern werden 80% der Studienpl?tze aufgrund der durchschnittlichen Abiturnote vergeben. (Ausgenommen davon sind die Studienpl?tze, die nach Sonderquoten vergeben werden). Bei einem Teil der Studieng?nge erfolgt die Studienplatzvergabe aufgrund einer gewichteten Abiturnote, also einer neu berechneten qualifizierten Durchschnittsnote (60% der Studienpl?tze) - bei diesen Studieng?ngen wird die Abiturbesten-Quote auf 20% reduziert. (Detaillierte Informationen zu der Berechnung der Qualifizierten Durchschnittsnote finden Sie in den NC-Broschüren, die Sie sich weiter unten auf der Seite als pdf herunterladen k?nnen.)
Es werden aus der nach Noten sortierten Bewerberliste, den sogenannten Ranglisten, so viele zugelassen, wie Studienpl?tze zur Verfügung stehen. Die Note des/der letzten Zugelassenen ist der ?NC“ des jeweiligen Verfahrens. Der NC ist also kein fester Wert, sondern ergibt sich in jedem Jahr neu aus der Bewerberlage und der Anzahl der Studienpl?tze, die vergeben werden k?nnen.

20% der Pl?tze werden nach Wartezeit vergeben. Als Wartezeit gilt der Zeitraum nach dem Abitur, in dem nicht in Deutschland studiert wurde: Bsp. Bewerberin geht nach dem Abitur für ein Jahr als Aupair ins Ausland oder macht eine dreij?hrige Ausbildung: Das ergibt 2 bzw. 6 Wartezeitsemester.

Bewerber*innen mit den besten Durchschnittsnoten bzw. l?ngsten Wartezeiten bekommen einen Studienplatz. Bewerber*innen, die 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 als 7 Wartezeitsemester haben, werden per Zufallsprinzip in eine Reihenfolge gebracht. Wartezeiten werden unabh?ngig davon, ob man sich tats?chlich um einen Studienplatz beworben hat, angesammelt. Wartezeiten und Durchschnittsnoten werden NICHT miteinander verrechnet.

Ranglisten im Dialogorientiertem Serviceverfahren

Sobald die Universit?t die Ranglisten gebildet und freigeschaltet hat, k?nnen Sie unter Ihrem Login unter www.hochschulstart.de sehen, wie viele Pl?tze vergeben sind, welches Ihr Rangplatz ist und wie viele vor Ihnen schon ausgeschieden sind, weil sie einen anderen Studienplatz angenommen oder ihre Bewerbung zurückgezogen haben. Sobald Studienbewerber*innen aus dem Verfahren ausscheiden, vergibt das Dialogorientierte Serviceverfahren automatisch die frei werdenden Studienpl?tze an Bewerber*innen, die als n?chstes auf der Rangliste stehen.

Wie hoch war der Numerus Clausus?

Die NC-Werte aus den letzten Zulassungsverfahren bieten eine Orientierung für die Zulassungschancen, weil der NC die Note bzw. Wartezeit ist, bis zu der es im letzten Jahr Zulassungen gab. Der NC sagt jedoch nur etwas über die Grenzwerte der vergangenen Zulassungsverfahrenaus, nie über zukünftige! Die Grenzwerte spiegeln immer das Verh?ltnis von Angebot (Studienpl?tze) und Nachfrage (Bewerbungen) wieder. Je nach Verh?ltnis zwischen Angebot und Nachfrage k?nnen Grenzwerte von Semester zu Semester und von Hochschule zu Hochschule erheblich schwanken.

Bitte beachten Sie, dass ab WiSe 2024/25 im Auswahlverfahren für den Bachelor-Studiengang Psychologie das Ergebnis eines Studieneignungstests berücksichtigt wird. Anmeldeschluss für den Studieneignungstest ist der 15. Februar.

Die Grenzwerte der letzten Vergabeverfahren:

Zulassung beim Studium mit 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育eren F?chern

Bei einer Bewerbung für ein Bachelor-Studium mit zwei oder drei F?chern werden Sie nur zugelassen, wenn Sie in allen Studienf?chern einen Studienplatz erhalten. Kein Angebot in einem Fach führt zur Ablehnung Ihres gesamten Studienwunsches, eine Einschreibung in einem Teil-Studiengang ist nicht m?glich. Im Zuge Ihrer Bewerbung k?nnen Sie sich auf verschiedene F?cherkombinationen mit einem Fach bewerben.

Wer schon an der Universit?t Bremen eingeschrieben ist und in ein anderes Fach wechseln will, wird im Falle einer Zulassung umgeschrieben. Im Falle einer Ablehnung bleiben Sie in Ihrem bisherigen Studiengang eingeschrieben.

H?rtef?lle, Dienst, Zweitstudium und Alter

In einigen F?llen müssen besondere Regeln berücksichtigt werden. Im Einzelnen sind dies:

  • H?rtef?lle, wenn der oder die Bewerberin aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher, famili?rer oder wirtschaftlicher Gründe oder der Zugeh?rigkeit zur Gruppe der Spitzensportler:innen  an den Studienort Bremen gebunden ist.
  • Bevorzugte Zulassung nach dem Wehr- oder Freiwilligendienst sowie nach der Pflege und Betreuung eines Angeh?rigen
  • Zweitstudium nach einem abgeschlossenem Hochschulstudium
  • Lebensalter ab 55 Jahren

Zulassung zum Masterstudium

Das Masterstudium stellt ein neues bzw. zweites Studium dar. Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen sind deshalb Studienanf?ngerinnen oder -anf?nger im Masterstudium und nicht ?Fortgeschrittene“. Für ein Masterstudium ist ein erfolgreicher Studienabschluss auf Bachelor-Niveau unverzichtbar. Bei der Auswahl für Masterstudieng?nge werden z.B. die Note des Bachelorzeugnisses, ein Motivationsschreiben oder die fachliche N?he zum Inhalt des Masterstudiums bei der Studienplatzvergabe berücksichtigt. Wartezeiten spielen keine Rolle. Welche Kriterien jeweils eine Rolle bei der Auswahl spielen, k?nnen Sie den jeweiligen Zulassungs-/und Aufnahmeordnungen für die Masterprogramme entnehmen. Einen schnellen ?berblick über Bewerbungsfristen und die jeweiligen Aufnahmeordnungen finden Sie im Master-Portal der Universit?t Bremen.