Fragen zur Studienplatzbewerbung
Bewerbungsverfahren
Für die Bewerbung als Studienanf?nger:in müssen Sie sich bei Hochschulstart registrieren. Nach der Registrierung bei Hochschulstart erhalten Sie Ihre Bewerber-Identifikationsnummer (BID) und Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN). Anschlie?end registrieren Sie sich im Onlineportal ?moin“ der Universit?t Bremen. Hier müssen Sie die von Hochschulstart erhaltenen BID und BAN angeben.
Beachten Sie bitte, dass Sie sich nicht mit den Benutzerdaten von Hochschulstart im Onlineportal der Universit?t Bremen anmelden k?nnen. Studierende der Universit?t k?nnen keinen Bewerbungs-Account anlegen, sondern melden sich stattdessen mit Ihren ZfN-Zugangsdaten (wie beispielsweise für Stud.IP) an, um Bewerbungen abzugeben.
Für alle, die noch nicht an der Universit?t Bremen studieren, gilt:
- Bitte melden Sie sich zun?chst - sollten Sie noch nicht über einen Bewerbungs-Account verfügen - unter dem Menüpunkt "Neuen Account anlegen" an.
- Sie erhalten anschlie?end die Zugangsdaten für Ihren Bewerbungs-Account per E-Mail.
- Nach dem Erhalt Ihrer Zugangsdaten loggen Sie sich bitte in das Portal ein.
- Im n?chsten Schritt ?ndern Sie bitte Ihr Initialkennwort.
- Im Folgenden erg?nzen Sie bitte die Angaben zur Bestimmung der Zust?ndigkeit und w?hlen ein Bewerbungsverfahren.
- Füllen Sie die Online-Bewerbung vollst?ndig aus und übermitteln Sie diese elektronisch an die Universit?t Bremen.
- Anschlie?end erhalten Sie eine Best?tigung per E-Mail.
Fortgeschrittene Studienbewerber:innen bewerben sich nur über das Online-Portal ?moin“ der Universit?t Bremen. Wann gelte ich als fortgeschritten?
Bewerber:innen für das Probestudium bewerben sich nur über das Online-Portal ?moin“ der Universit?t Bremen und w?hlen im Bewerbungsverfahren Studieren ohne Abitur aus.
Bei Fragen zur Bewerbung steht Ihnen in der Zeit vom 02.05. bis 30.09.24 die Bewerbungshotline unter 0421 218 61234 zur Verfügung.
Die folgenden Fristen sind Ausschlussfristen für alle Bachelorstudieng?nge und den Studiengang Rechtswissenschaft (Erstes Staatsexamen). Die Fristen gelten sowohl für Studienanf?nger:innen als auch für Fortgeschrittene und Altabiturient:innen. Sp?ter eingegangene Antr?ge auf Zulassung werden nicht berücksichtigt.
- Für das Wintersemester: 15. Juli
- Für das Sommersemester: 15. Januar
Hochschulwechsler:innen sind Studierende anderer Universit?ten, die dort in einem gleichen Studienfach mit gleichem Abschluss eingeschrieben sind, für das sie sich an der Universit?t Bremen bewerben. Hochschulwechsler:innen k?nnen sich nur für ein h?heres Fachsemester bewerben, die Semesterzahl wird fortgeschrieben. Die Aufnahme als Fortgeschrittene:r geht nur entsprechend dem Lehrangebot, d.h., Fortgeschrittene k?nnen nur immatrikuliert werden, wenn der Bachelorstudiengang in dem entsprechenden Semester angeboten wird.
Fachwechsler:innen sind Studierende der Bremer Universit?t oder anderer Universit?ten, die ein Fach und/oder den Studienabschluss wechseln m?chten. Ein Fachwechsel erfolgt in der Regel in das 1. Fachsemester zum Wintersemester. Auch wenn Sie bereits an der Universit?t Bremen immatrikuliert sind, muss die Bewerbung online erfolgen.
Quereinsteiger:innen sind Studierende der Bremer Universit?t oder anderer Universit?ten, die sich für ein h?heres Fachsemester in ein verwandtes Studienfach bewerben. Voraussetzung hierfür sind anrechenbare Studienleistungen im Umfang von mindestens einem Semester aus Ihrem vorherigen Studium. Für freie F?cherkombinationen müssen die Leistungen noch nicht innerhalb der Bewerbung nachgewiesen werden, sondern bis zum 30.09./31.03. eines Jahres.
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Studienanf?nger:innen k?nnen bis zu 12 Antr?ge an die Universit?t Bremen und die anderen Hochschulen, über Hochschulstart stellen.
Fortgeschrittene Bewerber:innen k?nnen nur eine Bewerbung für ein h?heres Fachsemester abgeben. Die Bewerbung l?uft in dem Fall nur über das moin-Portal und nicht über Hochschulstart.
Nein, Sie k?nnen sich nicht postalisch bewerben. Eine Bewerbung muss online erfolgen.
Nein. Erst im Falle einer Zulassung werden Sie aufgefordert, Unterlagen zur Immatrikulation (u.a. eine einfache Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung) zusammen mit der unterschriebenen Studienplatzannahme einzureichen.
Bis zum Ende der Bewerbungsfrist 15. Juli bzw. 15. Januar ist eine Bewerbung nur online ohne Einreichung weiterer Unterlagen erforderlich.
Erst im Falle einer Zulassung bzw. Annahme des Zulassungsangebots fordern wir innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Zulassungsbescheides/der Einschreibbest?tigung für die Immatrikulation folgende Unterlagen:
- unterschriebene Studienplatzannahme
- einfache Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
- bei HZB aus dem EU-Ausland: einfache Kopie der HZB, ?bersetzung und Nachweis der Deutschkenntnisse in einfacher Form
- digitaler Krankenversicherungsnachweis, der von der Krankenkasse direkt an die Universit?t Bremen übermittelt wird; bitte setzen Sie sich mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse frühzeitig in Verbindung, damit der Nachweis fristgerecht übermittelt wird
- ggf. Nachweis der studiengangsspezifischen Voraussetzungen
- ggf. Exmatrikulationsbescheinigung der deutschen Hochschule, an der Sie im unmittelbar vorhergehenden Semester immatrikuliert waren
Ausnahme
Erforderliche Sprachnachweise müssen bis zum 15. September (Wintersemester) bzw. 15. M?rz (Sommersemester) eingereicht werden. Erhalten Sie erst kurz vor bzw. nach der jeweiligen Frist einen Zulassungsbescheid, so gilt die im Zulassungsbescheid genannte Frist von 7 Tagen für das Einreichen s?mtlicher Unterlagen auch für den Sprachnachweis.
Bitte beachten Sie:
Das Originalzeugnis der Hochschulzugangsberechtigung kann zur ?berprüfung der Echtheit jederzeit angefordert werden!
Wenn Sie Ihren Studienplatz zurückgeben wollen, teilen Sie uns dies bitte per Mail mit: sfs.onlineprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de mit oder nutzen Sie alternativ folgendes Formular.
Sie erhalten eine Best?tigung über die Rücknahme der Immatrikulation.
Der Studienplatz kann bis zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn zurückgegeben werden. Sollte der Zeitraum verstrichen sein, stellen Sie bitte einen "Antrag auf Exmatrikulation" über das moin-Portal.
Eine Bewerbung für das Wintersemester ist ab Anfang Mai und für das Sommersemester ab Anfang Dezember m?glich.
Eine ?bersicht über die Bedeutung der einzelnen Bewerbungsstatus auf Hochschulstart finden Sie hier.
Auswahlverfahren: NC und studiengangsspezifische Voraussetzungen
Für viele Studieng?nge müssen bereits vor dem Studium bestimmte Kenntnisse oder F?higkeiten nachgewiesen werden. Dazu geh?ren z.B. Vorpraktika, Musikaufnahmeprüfung oder Sprachkenntnisse. So soll Ihnen ein qualitativ anspruchsvolles Studium innerhalb der Regelstudienzeit erm?glicht werden - ohne die geforderten Kenntnisse würden Sie dem Lehrstoff nicht folgen k?nnen. Hier erhalten Sie alle Informationen zu studiengangsspezifischen Voraussetzungen.
Unter NC-Werte finden Sie die Grenzwerte aus den letzten Zulassungsverfahren.
Die Durchschnittsnote wird nicht verbessert.
20% der Pl?tze werden nach Wartezeit vergeben. Als Wartezeit gilt der Zeitraum nach dem Abitur, in dem nicht in Deutschland studiert wurde: Bsp. Bewerber:in geht nach dem Abitur für ein Jahr als Au-Pair ins Ausland oder macht eine dreij?hrige Ausbildung: Das ergibt 2 bzw. 6 Wartesemester.
Es werden maximal 7 Wartesemester berücksichtigt.
Bewerbungen mit gleicher Wartezeit werden nach der Durchschnittsnote sortiert. Bei Ranggleichheit werden Bewerber:innen, die einen anerkannten Dienst geleistet haben, vorgezogen. Bei erneuter Ranggleichheit entscheidet das Los. Wartezeiten werden unabh?ngig davon, ob man sich tats?chlich um einen Studienplatz beworben hat, angesammelt.
Weitere, detaillierte Informationen zum NC finden Sie auf unserer Seite zum Zulassungsverfahren.
Verbesserung der Durchschnittsnote
Besondere Gründe in der Person des/der Bewerber:in, die diese:r nicht zu vertreten hat und die sie/ihn gehindert haben, einen besseren Notendurchschnitt zu erreichen. Hierunter fallen Bewerber:innen, die durch unverschuldete Umst?nde daran gehindert waren, die ihnen m?gliche volle schulische Leistung zu erbringen. (BITTE SCHULGUTACHTEN BEIF?GEN)
Verbesserung der Wartezeit
Besondere Gründe in der Person des/der Bewerber:in, die diese:r nicht zu vertreten hat und die sie/ihn gehindert haben, eine bessere Wartezeit zu erreichen. Hierunter fallen Bewerber:innen, die durch unverschuldete Umst?nde daran gehindert waren, früher die Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben. (BITTE SCHULGUTACHTEN BEIF?GEN)
Nur bei Gleichrangigkeit, d. h. bei derselben Durchschnittsnote und Anzahl von Wartesemestern, werden Bewerber:innen mit einem geleisteten anerkannten Dienst vorgezogen.
Die nach Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung geleistete Dienstzeit wird automatisch als Wartezeit gerechnet.
Sie haben ggf. Anspruch auf bevorzugte Zulassung. Ein Zulassungsanspruch besteht, wenn Sie zu Beginn oder w?hrend eines Dienstes für diesen Studiengang zugelassen worden sind.
? Detaillierte Informationen zur bevorzugten Zulassung nach einem geleisteten Dienst
Wenn Sie einen Dienst geleistet haben besteht ein Zulassungsanspruch, wenn
- Sie zu Beginn oder w?hrend eines Dienstes für diesen Studiengang zugelassen worden sind oder
- zu Beginn oder w?hrend eines Dienstes für diesen Studiengang keine Zulassungsbeschr?nkung (NC) festgesetzt war.
? Detaillierte Informationen zur bevorzugten Zulassung nach einem geleisteten Dienst
Jeder Dienst muss von mindestens sechsmonatiger Dauer sein, bis auf die Ausnahmen unter 9) und 10).
Was gilt als "Dienst"?
1) ein freiwilliger Wehrdienst, ein Wehrdienst bis zur Dauer von drei Jahren,
2) ein Zivildienst sowie Dienste im Ausland gem?? § 14 b Zivildienstgesetz (ZDG),
3) ein Bundesfreiwilligendienst
4) ein freiwilliges soziales Jahr,
5) ein freiwilliges ?kologisches Jahr,
6) ein europ?ischer Freiwilligendienst,
7) ein Internationaler Jugendfreiwilligendienst oder
8) die F?rderprogramme Weltw?rts und Kulturweit,
9) ein mindestens zweij?hriger Dienst als Entwicklungshelfer*in,
10) eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angeh?rigen bis zur Dauer von drei Jahren.
? Detaillierte Informationen zur bevorzugten Zulassung nach einem geleisteten Dienst
Was gilt beispielsweise nicht als "Dienst"?
- Au Pair
- Work & Travel
Fragen zum Online-Bewerbungsformular
Wenn Sie ganz neu ein erstes Studium anfangen m?chten, dann geben Sie bitte bei Fachsemester 1 an. Waren Sie bereits an einer Hochschule oder an der Universit?t Bremen immatrikuliert, h?ngt es davon ab, ob Sie für den angestrebten Studiengang anrechenbare Studienleistungen mitbringen. Wenn Sie in ein verwandtes Studienfachfach mit anrechenbaren Leistungen oder gleichnamiges Studienfach wechseln m?chten, geben Sie bitte Fachsemester 2-6 an. Wechseln Sie in ein ganz neues Studienfach ohne anrechenbare Leistungen, geben Sie Fachsemester 1 an. Hintergrund der Frage nach dem Fachsemester ist, dass die Bewerbungsverfahren für Studienanf?nger:innen und Fortgeschrittene deutlich verschieden sind. Genauere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite zu Hochschul-, Fachwechsel und Quereinstieg: www.uni-bremen.de/ortswechsel und www.uni-bremen.de/fachwechsel
Aus technischen Gründen sind alle Studieng?nge, die in Zusammenarbeit mit Hochschulstart.de vergeben werden, grunds?tzlich als "zulassungsbeschr?nkt" gekennzeichnet, auch wenn sie zulassungsfrei sind. Sofern Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist bewerben und alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, ist Ihnen Ihr Studienplatz sicher.
Im Studienangebot der Uni Bremen k?nnen Sie überprüfen, ob ihr Studiengang zulassungsfrei ist und ob ggf. studiengangsspezifische Voraussetzungen zu erfüllen sind.
Lassen Sie in der Suchmaske das Feld ?Fach“ frei. W?hlen Sie stattdessen als Abschlussart ?Bachelor Lehramt Grundschule/Inklusive P?dagogik“ bzw. ?Bachelor Lehramt Gymnasium/Oberschule“ oder ?Bachelor Lehramt Gymnasium/Oberschule Inklusive P?dagogik/Sonderp?dagogik“ aus und geben Sie bei Fachsemester eine ?1“ ein.
Ein Teil der Studienpl?tze für Betriebswirtschaftslehre/Wirtschaftswissenschaft, Elementarmathematik, Deutsch und Digitale Medien wird nach der sogenannten qualifizierten Durchschnittsnote vergeben, d.h. der Gesamtnotendurchschnitt im Abiturzeugnis wird mit der Durchschnittsnote in bestimmten Schulf?chern verrechnet. Mit Hilfe dieser Note wird eine dritte Rangliste im NC-Verfahren gebildet, über die 60% der Studienpl?tze vergeben werden, N?heres hierzu unter www.uni-bremen.de/nc
Es gibt hier einige Sonderf?lle:
- Ich hatte das Schulfach nur vier Halbjahre, welche Note gebe ich in das fünfte Feld ein? Bitte tragen Sie den im Abiturzeugnis angegebenen Gesamtnotendurchschnitt ein.
- Ich hatte kein musisches Fach (Kunst, Musik, Darstellendes Spiel) in der Schule, welche Noten gebe ich an? Bitte tragen Sie jeweils den im Abiturzeugnis angegebenen Gesamtnotendurchschnitt ein.
- Ich habe bereits ein Studium abgeschlossen und die Note des Erststudiums als Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) angegeben – welche Schulfach-Noten gebe ich an: Bitte geben Sie die Gesamtnote des Erststudiums jeweils in alle Fachnoten-Felder ein.
- Ich habe eine Hochschulzugangsberechtigung über berufliche Qualifikation – welche Fachnoten trage ich ein? Bitte tragen Sie immer die umgerechnete Note Ihres beruflichen Abschlusses, der zur Hochschulzugangsberechtigung führt, ein.
Aus technischen Gründen ist bei jeder Bewerbung die Eingabe Ihre Studienvergangenheit erforderlich. Wir bitten diesen Aufwand zu entschuldigen.
Hier finden Sie Informationen zum Zwei-F?cher-Bachelor.
Hier finden Sie Informationen zu Lehramtsstudieng?ngen.
Oftmals werden Sie in verschiedenen Schritten der Online-Bewerbung zu Ihrem früheren Studium befragt, obwohl Sie diese Frage eventuell bereits beantwortet haben. Wir bitten diesen Aufwand zu entschuldigen. Die Angaben werden in der Online-Bewerbung für die technischen Gegebenheiten im Hintergrund ben?tigt.
Der Status ?gültig“ wird übermittelt, wenn die Bewerbungen von der Hochschule freigegeben werden. Diese Freigabe erfolgt an der Universit?t Bremen erst, wenn die Bewerbungsfrist vorüber ist (also nach dem 15.07.). Wichtig ist der Status, den Sie im Onlineportal der Universit?t Bremen sehen k?nnen. Lautet dieser Status ?Teilnahme am Vergabeverfahren“, ist Ihre Bewerbung vollst?ndig und kann nach Ende der Bewerbungsfrist freigegeben werden. Dadurch erh?lt sie dann den Status ?gültig“ auf Hochschulstart.
Eine zurückgezogene Bewerbung nimmt nicht am Vergabeverfahren teil.
Eine neue Bewerbung mit gleicher F?cherwahl kann nicht abgegeben werden. Stattdessen müssen Sie die zurückgezogene Bewerbung reaktivieren.
Wenden Sie sich bitte per E-Mail an sfs.onlineprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de. Das Sekretariat für Studierende wird Ihre Bewerbung dann für die Bearbeitung wiederer?ffnen.
Ziehen Sie die Bewerbung bitte nicht zurück und beginnen Sie keine neue Bewerbung mit demselben Studienwunsch.
Die Bewerbungshotline ist im Juli und August Mo - Fr von 9 - 15 Uhr in der Regel mit 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育eren Personen besetzt, dennoch k?nnen bei vielen Anrufen gleichzeitig nicht alle Anrufe entgegengenommen werden. Bitte schauen Sie in dieser FAQ-Liste nach, ob Ihre Frage dort schon beantwortet wird oder versuchen Sie es erneut. Für Fragen zur BA-Bewerbung-/zum BA-Studium stellen Sie Ihr Anliegen bitte über das Kontaktformular, oder kontaktieren Sie uns unter 0421/218-61110. Für Fragen zur MA-Bewerbung/zum MA-Studium k?nnen Sie ebenfalls das Kontaktformular nutzen oder uns unter 0421/218 61002 erreichen. Zudem k?nnen Sie sich auch an die Zentrale Studienberatung wenden, unter 0421/218-61160, zsbprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de
(Beachten Sie: Die Telefonanlage der Universit?t erlaubt keine Einrichtung einer Warteschleife und es gibt kein Besetztzeichen, wenn alle Leitungen belegt sind. Falls sich also niemand meldet, sind evtl. alle Mitarbeiter*innen im Gespr?ch, versuchen Sie es am besten 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育mals. Für Wartezeiten bitten wir um Entschuldigung.)
Die Zulassungsbescheide werden jeden Werktag morgens durch das Sekretariat für Studierende generiert. Da dies kein automatisierter Prozess ist, erhalten Sie nicht automatisch und unmittelbar einen Bescheid, nachdem sich der Status Ihrer Bewerbung auf "zugelassen" ge?ndert hat.
?ber die Bereitstellung des Bescheides werden Sie per Mail informiert.
Wenn Sie beispielsweise am Montag um 13:00 Uhr ein Zulassungsangebot aktiv annehmen oder sich dies automatisch in eine Zulassung umwandelt, wird der Bescheid erst am Dienstagmorgen generiert. Die Frist von 7 Tagen beginnt erst, wenn Ihnen der Zulassungsbescheid zur Verfügung gestellt wurde.
Hochschulzugangsberechtigung und Zeugnisse
Informationen, welche HZB gültig ist, finden Sie unter Musterzeugnisse.
Nein, dieser Abschluss berechtigt lediglich den Zugang zu Fachhochschulen.
Ein Studium für beruflich Qualifizierte ist unter bestimmten Voraussetzungen m?glich. 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 dazu finden Sie unter "Studieren ohne Abitur".
Bitte tragen Sie immer die umgerechnete Note Ihres beruflichen Abschlusses, der zur Hochschulzugangsberechtigung führt, ein.