Hochschulzugangsberechtigung / Studieren ohne Abitur
Das Abitur ist nicht die einzige Eintrittskarte zu einem Studium an der Universit?t Bremen. Auch Berufserfahrene k?nnen zum Studium zugelassen werden. Ein Studium ohne Abitur ist m?glich, jedoch müssen 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育ere Bedingungen erfüllt werden. Deshalb ist es besonders wichtig, sich umfassend zu informieren.
Schon mal vorab: Berufliche Vorbildung ist für das Studium ohne Abitur im Bundesland Bremen unerl?sslich. Achten Sie aber darauf, dass der Hochschulzugang in jedem Bundesland etwas unterschiedlich geregelt wird. Deshalb hilft es oft, bei den Hochschulen und Universit?ten direkt Auskünfte einzuholen.
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Hochschulzugangsberechtigung
Arten der Hochschulzugangsberechtigung
Um ein Studium beginnen zu dürfen, ben?tigen Sie eine sogenannte Hochschulzugangsberechtigung. Die Art der Hochschulzugangsberechtigung entscheidet darüber, welches Fach Sie wo studieren dürfen.
- allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
Sie dürfen jedes Fach an jeder Universit?t oder Fach?hoch?schule studieren. Mit einem Abitur haben Sie eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, mit der Sie alles und überall studieren dürfen. - fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung
Sie dürfen nur dasjenige Fach studieren, für das Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. Dieses Fach dürfen Sie an jeder Universit?t oder Fach?hochschule studieren. - Fachhochschulreife:
die Fachhochschulreife kann u.U. an Berufs?fach?schu?len erworben werden. Umgangssprachlich wird sie oft als "Fachabitur" be?zeichnet. Mit der Fachhochschulreife dür?fen Sie im Lande Bremen nur an einer Fachhochschule und nicht an der Universit?t Bremen studieren.
Hochschulzugangsberechtigung für die Universit?t Bremen
Hier finden Sie eine Auflistung der Wege zu einem Studium an der Universit?t Bremen.
Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
- Abitur
Musterzeugnisse für verschiedene Schulen k?nnen Ihnen bei der Einsch?tzung helfen, ob Ihr Zeugnis als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt wird. - Meisterprüfung oder vergleichbarer Abschluss
- Abgeschlossenes Studium an einer Hochschule in Deutschland
Wenn Sie ein Studium an einer Fachhochschule oder an einer Universit?t (Bachelor, Master, Diplom, Staatsexamen oder Magister) erfolgreich abgeschlossen haben, dann haben Sie eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für alle deutschen Universit?ten. - Nicht abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule oder einer Kunst- oder Musikhochschule in Deutschland im Umfang vom 90 CP
Wenn Sie 90 CP in einem Studium an einer Fachhochschule oder einer Kunst- oder Musikhochschule erworben haben, dann haben Sie eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für die Universit?t Bremen.
Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung über eine berufliche Qualifikation
- Eine drei-j?hrige Ausbildung führt zu einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung.
Diese Regelung wird erstmalig zum Bewerbungsverfahren zum kommenden Wintersemester 23/24 angewandt. - Eine zwei-j?hrige Ausbildung führt nur zusammen mit einer Eignungsprüfung zu einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung.
Die Eignungsprüfung wird aktuell nicht angeboten. Wenn die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft die Verordnung für die Eignungsprüfung erlassen hat, wird die Universit?t Bremen weitere Einzelheiten durch Satzung regeln. 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 sind dann auf dieser Internetseite zu finden - Probestudium
- Z-Prüfung/Immaturenprüfung (Niedersachsen)
- Weiterbildendes Studium "Sozialwissenschaftliche Grundbildung" des Zentrums für Arbeit und Politik
Weitere Wege an die Universit?t Bremen
- ein nicht abgeschlossenes Studium an einer anderen deutschen Universit?t im Umfang von 30 CP
Wenn Sie mindestens zwei Semester an einer deutschen Universit?t immatrikuliert waren und Studienleistungen im Umfang von mindestens 30 CP nachweisen k?nnen, dürfen Sie an die Uni?ver?sit?t Bremen wechseln. Dies gilt mit Abschluss- und Fachbindung, d.h. Sie dür?fen an der Universit?t Bremen das Studium des gleichen Fachs bzw. der gleichen F?cher mit dem identischen Abschluss fortsetzen. - ein nicht abgeschlossenes Studium an einer anderen Hochschule (Universit?t, Fachhochschule, Kunst- oder Musikhochschule) im Umfang von 60 CP
Haben Sie ein Studium mit einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung auf Grundlage einer beruflichen Ausbildung begonnen und mindestens 60 CP erworben, so k?nnen Sie an der Uni?ver?sit?t Bremen in ein anderen Studiengang wechseln. - Kleine Matrikel
Wenn Sie z. B. durch den Besuch der Erwachsenenschule oder der Fort- und Weiterbildung zur Meisterprüfung eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben werden, dürfen Sie w?hrend dieser Zeit an der Universit?t Bremen für maximal 4 Semester studieren.
Wichtige Hinweise
Bildungsfragen unterliegen Regeln der Bundesl?nder
Bildungsfragen sind L?ndersache. Die Regelungen zum Hochschulzugang ohne Abitur sind je nach Bundesland verschieden, hier finden Sie einen bundesweiten ?berblick.
Wenn Sie wissen m?chten, ob Ihre HZB, die Sie in Bremen erworben haben, an anderen Hochschulen in anderen Bundesl?ndern ebenfalls zu einem Hochschulzugang führt, müssen Sie das bei den jeweiligen Hochschulen bzw. Bundesl?ndern erfragen.
Bewerber*innen, die in einem anderen Bundesland über Sonderwege eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, müssen einen Bewerbungsantrag über das Online-Bewerbungsportal stellen. Sie k?nnen vor der Bewerbung im Sekretariat für Studierende prüfen lassen, ob Ihre Hochschulzugangsberechtigung für den Zugang zum Studium an der Universit?t Bremen anerkannt wird. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular des Sekretariats für Studierende.
Zulassungsbeschr?nkung
Viele Studieng?nge der Universit?t Bremen sind zulassungsbeschr?nkt. Zulassungsbeschr?nkt sind diejenigen F?cher, in denen es stets 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 Bewerber*innen gibt, als Studien?pl?tze zur Verfügung stehen. Das bedeutet, auch wenn Sie eine Hochschulzugangsberechtigung erwor?ben haben, wissen Sie bei zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen nicht, ob Sie auch einen Stu?dienplatz erhalten.
Studiengangsspezifische Voraussetzungen
Für viele Studieng?nge werden studiengangsspezifische Voraussetzungen verlangt, deren Erfüllung für die Einschreibung zwingend notwendig sind. Diese Voraussetzungen müssen in der Regel bei der Bewerbung erfüllt sein, unabh?ngig davon, welche Hochschulzugangsberechtigung Sie haben (Ausnahme: Probestudium). Sie werden von den Universit?ten festgelegt und sind daher unterschiedlich. Es ist also wichtig, sich sorgf?ltig über die Zulassungsbedingungen an den Universit?ten zu informieren.