Probestudium

Eine Studentin im H?rsaal.

Bewerberinnen und Bewerber ohne Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abi?tur), die bestimmte berufliche Qualifikationen vorweisen, k?nnen zu einem Pro?be?studium zuge?las?sen werden. Wird das Probestudium erfolgreich abge?schlos?sen, so gilt die mit dem Probestudium erworbene Hoch?schul?zu?gangs?be?rechtigung nur für das gew?hlte Fach bzw. für die ge?w?hl?ten F?cher und nur für ein Studium an der Universit?t Bre?men. Mit dem Probestudium wird also eine fach- und orts?ge?bun?dene Hoch?schul??zu?gangs?berechtigung er?wor?ben.

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Prüfungsordnung

? Probestudiumsordnung (pdf)

Was ist ein Probestudium?

Das Probestudium ist ein Studium ?auf Probe“. Probestudierende nehmen wie Studierende an den regul?ren Lehrveranstaltungen des gew?hlten Stu???dienganges teil und legen die geforderten Prüfungen in dem Fach bzw. in den F?chern ab. Sind die Prüfungen erfolgreich, so weisen die Pro?bestudierenden durch die erfolgreichen Prüfungen nach, dass sie in der Lage sind zu studieren und k?n?nen das regul?re Studium in dem Studien?gang aufnehmen. Die im Probe?studium erbrachten Leistungen werden auf das anschlie?ende Studium voll angerechnet.

Voraussetzung für die Zulassung zum Probestudium

Für die Zulassung zum Probestudium werden vorausgesetzt:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung und
  • eine mindestens fünfj?hrige Erwerbst?tigkeit

Auf die Erwerbst?tigkeit k?nnen folgende Ersatzzeiten angerechnet werden: Wehrdienst, freiwilliges soziales/?kologisches Jahr, Führung eines Familien?haus?haltes mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person, Arbeitslosigkeit von maximal einem Jahr. Die Zeiten der Berufsausbildung werden nicht auf die fünfj?hrige Erwerbst?tigkeit angerechnet.

Antrag auf Zulassung zum Probestudium

Die Zulassung zum Probestudium wird online über das MOIN-Portal beantragt. Das Portal wird für das Wintersemester Anfang Mai und für das Sommersemester Anfang Dezember ge?ffnet. Alle für die Bewerbung wichtigen Informationen finden Sie in dem Portal.

Bewerbungsfrist:
Wintersemester: 15.7.
Sommersemester: 15.1. eines Jahres.

Zum Wintersemester ist eine Bewerbung für alle Bachelorstudieng?nge und für Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung) m?glich. Zum Sommersemester kann eine Bewerbung nur für den Studiengang "Berufliche Bildung-Mechatronik" erfolgen.

Es ist eine Bewerbung für ein Probestudium eines Studiengangs m?glich. Bitte geben Sie für die Bewerbung zum Probestudium beim angestrebten Studienziel "Studium ohne Abitur" an.

Zeugnisse, ein Lebenslauf und der/die Nachweis(e) der Berufst?tigkeit bzw. Ersatzzeiten sind im Rahmen der Onlinebewerbung in einer Datei hochzuladen. Im Falle der Zulassung sind die Nachweise als amtlich beglaubigte Fotokopien einzureichen. Für Bewerbungen für den Studiengang Musikp?dagogik muss die bestandene Musikaufnahmeprüfung nachgewiesen werden.

Zulassung und Immatrikulation zum Probestudium

Für die Zulassung zum Probestudium müssen die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sein.

Bei zulassungs?freien F?chern kann die Einschreibung in das Probestudium direkt erfolgen. Bei zulassungs?beschr?nkten F?chern wird erst ein Auswahlverfahren durchgeführt. Für Studienbewerbungen ohne Abitur, für die der Zugang zum Studium auf?grund einer Einstufungsprüfung oder eines Probestudiums erfolgen soll, werden 2% der Studienpl?tze zur Verfügung gestellt. Die Studienpl?tze werden nach dem Ergebnis eines Losverfahrens vergeben. Noten oder Wartezeit spielen bei der Studienplatzvergabe keine Rolle.

Das Probestudium kann bis zu 3 Semester dauern. Am Ende des Probestudiums müssen die geforderten Studien?leis?tungen aus dem Probestudium bis sp?testens 15.08. (bei Zulassung zum Wintersemester)  bzw. bis sp?tenstens 15.02. (bei Zulassung zum Sommersemester) nachgewiesen werden, das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife kann bis 4 Wochen nach Veranstaltungsbeginn nachgereicht werden. Damit erfolgt eine Immatrikulation ins regul?re Studium (siehe Zulassung zum ordentlichen Studium weiter unten).

Es ist nicht m?glich, das Probestudium durch Beurlaubung oder Exmatrikulation zu unterbrechen. Werden die geforderten Leistungen am Ende des Probestudiums nicht nachgewiesen, kann das Probestudium nicht wiederholt werden. Es ist aber m?glich, erneut ein Probestudium für ein anderes Fach bzw. andere F?cher aufzunehmen.

Für die Immatrikulation zum regul?ren Studium müssen für viele Studieng?nge bestimmte Kenntnisse oder F?h?ig?keiten nachgewiesen werden. Dazu geh?ren z. B. Vorpraktika oder Sprachkenntnisse. Durch diese sogenannten studiengangsspezifische Vor?aus?set?zungen soll ein qualitativ an?spruchs?volles Studium erm?glicht werden. Welche Vor?aus?setzungen von den Studienf?chern gefordert wer?den, ist auf der Internetseite zum Studienangebot der Universit?t Bremen bei den jeweiligen Fach?in?formationen angeben.

Fehlende Voraussetzungen k?nnen w?hrend des Probestudiums er?wor?ben werden und müssen sp?testens zum Ende des Probestudiums nach?ge?wiesen werden. Nur für Musikwissenschaft bzw. Musikp?dagogik wird eine vor dem Probestudium bestandene Aufnahmeprüfung voraus?gesetzt.

Beratungsgespr?ch vor dem Probestudium

Vor Beginn des Probestudiums und wenn m?glich noch vor der Immatrikulation sollte der oder die Probestudierende ein Gespr?ch mit der zust?ndigen Studienfachberatung führen. Das Beratungsgespr?ch dient dazu, die oder den Probestudierende:n beim Studienstart zu unterstützen und auf die fachlichen Anforderungen des Studiengangs vorzubereiten.

?ber die Teilnahme an dem Beratungsgespr?ch wird eine Bescheinigung ausgestellt. Auf die Zulassung zum Probestudium hat das Ergebnis des Beratungsgespr?chs keine Auswirkung und das Beratungsgespr?ch wird daher bei der Antragstellung nicht geprüft.

In dem Beratungsgespr?ch vor dem Studium sollen

  • die Voraussetzungen und die erforderlichen Vorkenntnisse und Voraussetzungen für diesen Studiengang und die Anforderungen des Probestudiums sowie des Studiums insgesamt erl?utert,
  • m?gliche Defizite in der Vorbildung der Bewerberin oder des Bewerbers und die M?glichkeit zu ihrem Ausgleich er?rtert,
  • objektive und subjektive Studienbedingungen und Berufsaussichten angesprochen,
  • gegebenenfalls Alternativen zu dem gew?hlten Studienfach diskutiert und
  • M?glichkeiten der Begleitung und Unterstützung (Mentorin, Coaching)

er?rtert werden.

Mit wem führe ich das Gespr?ch?

Zulassung zum ordentlichen Studium

Welche Studienleistungen müssen am Ende des Probestudiums nachgewiesen werden?

Ein Probestudium dauert bis zu drei Semester. W?hrend dieser Zeit sollen die Probestudierenden an den Lehrveranstaltungen des ersten Studienjahres teilnehmen. Dazu z?hlen die 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 des ge?w?hl?ten Faches oder der gew?hlten F?cher, im Bachelor mit fachwissen?schaft?lichem Profil (au?erschulisches Berufsfeld) sind zus?tzlich Ver?an?staltungen aus den General Studies und im Bachelor mit Lehr?amtsoption 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 aus dem Bereich Er?zie?hungs?wissenschaft zu besuchen.

Für die Immatrikulation in das regul?re Studium müssen mindestens folgende Studien- und Prüfungsleistungen nachgewiesen werden. Der Umfang dieser Studienleistungen entspricht in etwa der H?lfte der Studienleistungen, die nach dem Studienverlaufsplan im ordentlichen Studium erbracht werden sollen. Der Nachweis über die Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt mit einer "Bescheinigung erbrachter Studienleistungen", die jede:r Studierende eigenst?ndig aus dem Online-Prüfungsverwaltungssystem PABO erstellen kann.

  • erfolgreiches Studium im Umfang von mindestens 30 CP
  • erfolgreicher Abschluss von mindestens 3 Modulen, wobei in jedem Studienfach mindestens ein Modul und in den Lehramtsstudieng?ngen ein Modul aus dem Bereich Erziehungswissenschaft abgeschlossen sein muss,
  • im Voll- oder Profilfach k?nnen zur Erg?nzung der Fachmodule Module aus dem Bereich der General Studies eingebracht werden, wenn insgesamt drei Fachmodule und bei einem Zwei-F?cher-Bachelor Module aus dem Profil- und Komplement?rfach abgeschlossen sind,
  • die studiengangsspezifischen Voraussetzungen (z.B. Sprach?kennt?nisse, Tests o.a.), soweit diese nicht schon vor Beginn des Probe?studiums nachgewiesen wurden.

K?nnen die Studien- und Prüfungsleistungen nachgewiesen werden, ist das Probestudium erfolgreich abgeschlossen. Der Antrag mit der Bescheinigung erbrachter Studienleistungenmuss bis zum 15.8. für ein Wintersemester und bis zum 15.02. für ein Sommersemester beim Sekretariat für Studierende erfolgen. Dies ist formlos postalisch, per Email oder pers?nlich in der Sprechzeit m?glich.

Das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des Probestudiums muss von der bzw. dem Probestudierenden beim Prüfungsausschuss des Studien?gangs formlos beantragt werden. Dieses Zeugnis über die erlangte fachgebundene Hochschulreife ist dem Sekretariat für Studierende für die Immatrikulation ins regul?re Studium bis sp?testens vier Wochen nach Veranstaltungsbeginn des vierten Semesters des Probestudiums vorzulegen.

Alle w?hrend des Probestudiums erbrachten Studienleistungen werden auf das regul?re Studium an?ge?rechnet. Ein Antragsverfahren für die Anerkennung ist nicht notwendig.

Exkurs: Was sind Credit Points?

Jedem Modul wird eine bestimmte Anzahl an Credit Points CP zugewiesen. Module sind nach inhaltlichen Gesichtspunkten gebildete Lehreinheiten, die sich über ein oder zwei Semester erstrecken. Diese Einheiten k?nnen sich aus verschiedenen Lehrveranstaltungsarten, wie z.B. Vorlesungen, ?bungen, Seminare, Praktika zusammensetzen. Die Credit Points geben den durchschnittlichen Arbeitsaufwand eines Studierenden für ein Modul an. Ein CP entspricht dabei etwa 30 Arbeitsstunden. Bei den Arbeitsstunden werden neben der Anwesenheit in Lehr?ver?an?staltungen an der Universit?t auch die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung be?rück?sich?tigt, z.B. für Recherche und Lesen, das Schreiben einer Hausarbeit, das Lernen für eine Klau?sur. Bei 30 Arbeitsstunden pro CP ergibt sich etwa eine Belastung von 40 Stunden pro Wo?che. Im Stu?di?um werden pro Semester etwa durchschnittlich 30 CP erbracht.