Studium mit Kleiner Matrikel

In Ausnahmef?llen k?nnen Sie ohne Hochschulreife aber mit einer beruflichen Vorbildung zu einem Studium zugelassen werden. Hierfür müssen Sie jedoch glaubhaft machen, dass Sie die Hochschulzugangsberechtigung innerhalbvon zwei Jahren erwerben werden. W?hrend Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erwerben, k?nnen Sie bereits an der Universit?t Bremen studieren. Dieses Studium hei?t nach dem Bremischen Hochschulgesetz "Studium mit Kleiner Matrikel".

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Was bedeutet "Studium mit Kleiner Matrikel"?

Die Zulassung zum Studium mit Kleiner Matrikel erfolgt jeweils für ein Semester, die gesamte Dauer des Studiums mit Kleiner Matrikel darf vier Semester nicht übersteigen. W?hrend dieser Zeit müssen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben (z. B. durch den Besuch der Erwachsenenschule oder der Fort- und Weiterbildung zur Meisterprüfung) und dürfen gleichzeitig an der Universit?t Bremen studieren. Sie müssen in der Lage sein, den Lehrveranstaltungen mit Verst?ndnis zu folgen. Das ist als Voraussetzung nach Ablauf eines jeden Semesters durch eine entsprechende Eignungsbescheinigung einer Hochschullehrerin bzw. eines Hochschullehrers nachzuweisen.

Voraussetzungen für das Studium mit Kleiner Matrikel

Für die Zulassung zum Studium mit Kleiner Matrikel werden vorausgesetzt:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung und
  • eine mindestens 5-j?hrige Erwerbst?tigkeit
  • Nachweis, dass Sie in den n?chsten zwei Jahren die Hochschulzugangsberechtigung erwerben werden (z. B. durch den Besuch der Erwachsenenschule oder der Fort- und Weiterbildung zur Meisterprüfung)

Auf die Erwerbst?tigkeit k?nnen folgende Ersatzzeiten angerechnet werden: Wehr-, Zivildienst, freiwilliges soziales/?kologisches Jahr, Führung eines Familien?haus?haltes mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person, Arbeitslosigkeit von maximal einem Jahr. Die Zeiten der Berufsausbildung werden nicht auf die fünfj?hrige Erwerbst?tigkeit angerechnet.

Antrag auf Zulassung zum Studium mit Kleiner Matrikel

Bewerbungsschluss ist der 15.7. eines Jahres. Eine Bewerbung ist jeweils nur zum Wintersemester m?glich.

Die Zulassung zum Studium mit Kleiner Matrikel ist beim Sekretariat für Studierende zu beantragen. Das erforderliche Antragsformular erhalten Sie dort ab Anfang Mai.

Im Antrag ist unbedingt das gewünschte Fach bzw. die gewünschte F?cherkombination anzugeben. Informationen zum Studienangebot der Universit?t Bre?men sind im Internet oder in der Bro?schü?re ?Studieren an der Universit?t Bremen“ ver?ffentlicht. Die Bro?schü?re kann ab Ende April von der Uni?ver?si?t?t Bremen angefordert werden. Beim Antrag nachzuweisen sind die oben erl?uterten Voraussetzungen, Zeugnisse sind als amtlich beglaubigte Fotokopien einzureichen. Beizufügen sind ein tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über die schulische/berufliche Ausbildung und die Berufst?tigkeit sowie die entsprechenden Nachweise in beglaubigter Kopie.

Sind die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, erfolgt bei zulassungsfreien Studieng?ngen die Einschreibung für das erste Fachsemester des gew?hlten Studienganges. Diese Immatrikulation ist auf die Dauer eines Semesters beschr?nkt. Sind die gewünschten F?cher zulassungsbeschr?nkt, ist eine Zulassung leider nicht gew?hrleistet.

Immatrikulation nach dem Studium mit Kleiner Matrikel

Die w?hrend des Studiums mit kleiner Matrikel erbrachten Studienleistungen werden auf das regul?re Studium angerechnet. Sie k?nnen eingeschrieben werden, sofern die sonstigen für den Studiengang erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Nachweis dieser studiengangsspezifischen Voraussetzungen ist für die regul?re Einschreibung nach dem Studium mit kleiner Matrikel unerl?sslich.