Nachteilsausgleich beim Erbringen der studiengangsspezifischen Voraussetzungen

Für einige Studieng?nge müssen bereits vor Studiumbeginn bestimmte Kenntnisse oder F?higkeiten nachgewiesen werden. Zu diesen studiengangsspezifischen Voraussetzungen geh?ren z.B. Vorpraktika oder Sprachkenntnisse. Wenn Sie aufgrund einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung diese Voraussetzungen nicht in der vorgesehenen Form erbringen k?nnen, haben Sie die M?glichkeit, einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen. Wird dieser bewilligt, k?nnen die studiengangsspezifische Voraussetzungen alternativ in anderer Form nachgewiesen werden. Der Nachteilsausgleich bei studiengangsspezifischen Voraussetzungen bezieht sich auf die Form der zu erbringenden Leistung, die Qualit?tsanforderungen bleiben davon unberührt. Es handelt sich also nicht um eine Vereinfachung der Voraussetzung, sondern um eine ?nderung der Rahmenbedingungen für den Nachweis.

Diese Regelung gilt ausschlie?lich für grundst?ndige Studieng?nge, also für Bachelorstudieng?nge und Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung) und nicht für Masterstudieng?nge.

 

Wie stellt man einen Antrag?

  • Für die Antragstellung ben?tigen Sie Ihre Bewerbungsnummer. Sie müssen sich also zuerst über das moin-Portal auf einen Studienplatz bewerben.
  • Die Antragstellung muss m?glichst früh, sp?testens bis zum Bewerbungsfristende erfolgen.
  • Der unterschriebene Antrag muss per Post oder pers?nlich im Sekretariat für Studierende eingereicht werden.
  • In Ihrem Antrag machen Sie in Ihren eigenen Worten glaubhaft, dass Sie aufgrund einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung nicht in der Lage sind, die studiengangsspezifischen Voraussetzungen in der vorgesehenen Form zu erbringen. Dazu ist zus?tzlich die Vorlage einer ?rztlichen oder psychotherapeutischen Bescheinigung notwendig.
  • Machen Sie in Ihrem Antrag konkrete Vorschl?ge, wie Sie die geforderten studiengangsspezifischen Voraussetzungen in einer alternativen Form nachweisen wollen. Diese sollten Sie im Vorfeld mit dem Praxisbüro des zust?ndigen Fachbereichs (bei Praktika) oder mit dem Sprachenzentrum (bei Sprachnachweisen) abstimmen.
  • Sobald über Ihren Antrag entschieden wurde, werden Sie per Email informiert. Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie darüber einen Bescheid.
  • Die Frist für den Nachweis der studiengangsspezifischen Voraussetzungen (ggf. in alternativen Form bei Bewilligung eines Nachteilsausgleiches) wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Werden die studiengangsspezifischen Voraussetzungen nicht erfüllt, erfolgt keine Immatrikulation.

Formular Antrag Nachteilsausgleich studiengangsspezifische Voraussetzungen (pdf)

Anforderungen an ?rztliche Bescheinigungen

  • Die Bescheinigung soll m?glichst vom/von der behandelnden Arzt/?rztin oder Therapeuten/Therapeutin (mit Approbation) ausgestellt werden. Dies kann ein Facharzt/eine Fach?rztin, aber auch ein Hausarzt/eine Haus?rztin sein.
  • Das ?rztliche Gutachten soll auch für medizinische Laien nachvollziehbar darstellen, welche Einschr?nkungen vorliegen. Die Nennung der genauen Diagnose oder Krankengeschichte ist nicht notwendig. Es sollen aber m?glichst genau die Symptome beschrieben werden, die zu einer Beeintr?chtigung bei der Erbrungen der studiengangsspezifischen Voraussetzungen führen. Die Bescheinigung kann auch L?sungsvorschl?ge für einen konkreten Nachteilsausgleich enthalten.
  • Diagnostische Tests wie z.B. bei einer Lese-Rechtschreibst?rung sollten nicht ?lter als 5 Jahre sein.