Formalit?ten f¨¹r internationale Studierende
Hier finden Sie spezielle Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt als internationale*r Studierende*r in Bremen. Rund um das Studium gibt es nat¨¹rlich noch °ÄÃŻʹÚ_»Ê¹Ú×ãÇò±È·Ö-¾¢±¬ÌåÓý Formalit?ten, die f¨¹r alle gelten. Die finden Sie hier.
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International Office
Das International Office wird voraussichtlich ab dem 1.1.2025 wieder individuelle Beratungen zu diesen Themen anbieten.
Die Universit?t Bremen erhebt keine Studiengeb¨¹hren.
F¨¹r ein normales Studierendenleben in Deutschland werden etwa 1000,- € pro Monat ben?tigt. Das beinhaltet alle Kosten f¨¹r Wohnung, Lebenshaltung und Studium.
Studierende, die keine EU-B¨¹rger sind, m¨¹ssen f¨¹r den Aufenthalt in Deutschland einen Finanzierungsnachweis f¨¹hren. Um ein Einreisevisum zu erhalten oder den Aufenthalt zum Studium anzumelden, m¨¹ssen Sie die gesicherte Finanzierung f¨¹r ein Jahr in Deutschland nachweisen. Derzeit sind das 11.904 ,- Euro (ab 1. September 2024). Auch f¨¹r eine Verl?ngerung des Aufenthaltes m¨¹ssen Sie dies tun.
F¨¹r einen k¨¹rzeren Aufenthalt m¨¹ssen Sie entsprechend weniger Mittel nachweisen.
Die 11.904 € m¨¹ssen in der Regel auf einem Sperrkonto nachgewiesen werden. Von diesem Konto k?nnen Sie 1/12 des Betrags pro Monat abheben. Informationen des Ausw?rtigen Amtes: Wie er?ffne ich ein Sperrkonto in Deutschland
Alternativ kann eine in Deutschland lebende Person eine "Verpflichtungserkl?rung" bei der zust?ndigen Migrationsbeh?rde abgeben. N?here Informationen
Wenn Sie ein Visum zum Studium f¨¹r die Einreise nach Deutschland ben?tigen, wird das von der zust?ndigen deutschen Vertretung in ihrem Land ausgestellt. Ein touristisches Visum kann nicht f¨¹r den Aufenthalt als Stundent:in genutzt werden!
B¨¹rgerinnen und B¨¹rger der Europ?ischen Union ben?tigen kein Visum. Auch f¨¹r bestimmte andere L?nder wird kein Einreisevisum ben?tigt. Ob Sie ein Einreisevisum brauchen oder nicht erfahren Sie hier:
?bersicht zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise nach Deutschland
Alle Studierenden m¨¹ssen eine Krankenversicherung haben. Als regul?re:r oder Gast-Student:in k?nnen Sie sich bei der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung f¨¹r Studierende versichern.
Einige Anbieter:
* = Filiale auf dem Uni-Campus. Die Leistungen und Preise sind fast identisch.
Wenn Sie sich nicht bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern m¨¹ssen, zum Beispiel weil Sie eine europ?ische oder private Versicherung haben, m¨¹ssen Sie sich trotzdem bei der GKV melden. Dort wird Ihre Versicherung gepr¨¹ft und die Universit?t informiert. Das ist notwendig f¨¹r die Immatrikulation.
In diesen F?llen m¨¹ssen Sie sich privat versichern:
- f¨¹r das Vorbereitungsstudium
- wenn Sie 30 Jahre und ?lter sind
- f¨¹r die Zeit von der Ankunft in Deutschland bis das regul?re Studium beginnt
Anbieter:
- via Deutsches Studentenwerk
- via DAAD (inklusive Haftpflicht- und Unfallversicherung)
- Es gibt weitere Anbieter. Die k?nnen Sie auf den ¨¹blichen Wegen finden.
Am besten k¨¹mmern Sie sich so fr¨¹h wie m?glich um eine Wohnung oder Zimmer, denn in Bremen besteht eine gro?e Nachfrage nach Wohnraum f¨¹r Studierende. °ÄÃŻʹÚ_»Ê¹Ú×ãÇò±È·Ö-¾¢±¬ÌåÓý und Links
Nachdem Sie in Ihre neue Wohnung in Deutschland eingezogen sind, m¨¹ssen Sie sich als neuer B¨¹rger anmelden. Nach Ihrer Ankunft in Deutschland m¨¹ssen Sie innerhalb von 90 Tagen ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Wenn Sie in Bremen wohnen: Anmeldung / Aufenthaltserlaubnis.
Wenn Sie au?erhalb Bremens wohnen, melden Sie sich bei dem f¨¹r Sie zust?ndigen "Einwohnermeldeamt" (Anmeldung) und der zust?ndigen Ausl?nderbeh?rde (Aufenthaltserlaubnis).
Internationale Studierende k?nnen 140 Tage (oder 280 halbe Tage) arbeiten.
Internationale Studierende aus der Europ?ischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und sind den deutschen Studierenden gleichgestellt. F¨¹r sie gilt die 140-Tage-Regel nicht.
Ausf¨¹hliche Informationen vom Studierendenwerk
Absolvent:innen: Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich beendet haben, haben Sie 18 Monate Zeit, um in Deutschland eine dem Abschluss angemessene Arbeit zu finden. Die 18 Monate gelten ab dem Datum, das auf Ihrer Abschlussurkunde steht! In dieser Zeit d¨¹rfen Sie weiterhin arbeiten, auch wenn der Job nicht Ihrer Qualifikation entspricht.
Je besser Ihre Deutschkenntnisse sind, umso gr??er ist die Chance einen Job zu finden.
In Deutschland sind langfristige Stipendien die Ausnahme. Bevor Sie Ihr Studium beginnen, k?nnen Sie in der Stipendiendatenbank des DAAD nach passender Unterst¨¹tzung suchen. In dieser Datenbank werden auch Programme anderer Organisationen dargestellt.
Eine weitere M?glichkeit ist das Deutschlandstipendium. Um ein Deutschlandstipendium k?nnen sich alle Studierende der Universit?t Bremen bewerben.
Deutschlandstipendiat werden