R¨¹ckmeldung und Semesterbeitrag

R¨¹ckmeldung

F¨¹r Ihre R¨¹ckmeldung sind Sie selbst verantwortlich - eine gesonderte Aufforderung erhalten Sie nicht. 

Studierende, die beabsichtigen, das Studium im kommenden Semester fortzusetzen, melden sich innerhalb der R¨¹ckmeldefrist (bis 15. Februar bzw. 15. August) durch ?berweisung des Semesterbeitrages zur¨¹ck.

Beachten Sie bitte, dass uns Ihre aktuelle Adresse vorliegen muss und eventuelle ?nderungen der Krankenversicherung digital von der Krankenkasse an die Universit?t Bremen zu ¨¹bermitteln sind. Studierende, die sich nicht ordnungsgem?? durch ?berweisung des Semesterbeitrages zur¨¹ckmelden oder keinen Krankenversicherungsnachweis f¨¹hren, werden exmatrikuliert.

F¨¹r ein Urlaubssemester mit/ohne Semesterticket ist bis zum Ende der R¨¹ckmeldefrist (15.02/15.08. eines Jahres) ein Antrag im Sekretariat f¨¹r Studierende zu stellen.
Antr?ge auf Semesterticketbefreiungen sind bis zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn zu stellen.

Sofern keine R¨¹ckmeldesperren vorliegen, wird mit Eingang des vollst?ndigen Semesterbeitrages die R¨¹ckmeldung bzw. die Immatrikulation (erforderliche Unterlagen f¨¹r die Immatrikulation) vom Sekretariat f¨¹r Studierende durchgef¨¹hrt. Per Postversand erhalten Sie Ihre Studienunterlagen inklusive dem Semesterticket.

Die Semesterunterlagen beinhalten:

  • Ihr Stammdatenblatt zur Aufbewahrung f¨¹r die Pr¨¹fung
  • Ihren StudentInnenausweis
  • Immatrikulationsbescheinigungen
  • Ihr Semesterticket
  • Ihre Baf?g-Bescheinigung
  • einen Antrag auf Beurlaubung/Auslandssemester f¨¹r das kommende Semester

Kontakt

Sie haben Fragen?
?Bachelor- FAQs
?Master-FAQs

Sekretariat f¨¹r Studierende
Verwaltungsgeb?ude VWG
Erdgeschoss

Pers?nliche Sprechzeiten:
Mo, Do 10-12 Uhr

F¨¹r telefonische Ausk¨¹nfte stehen die Infostelle Studium
Mo, Di, Do 9-15 Uhr, Fr 9-12 Uhr
und die
Sachbearbeiter:innen
Mo, Mi, Do 10-12 Uhr und Di 13-15 Uhr
zur Verf¨¹gung

? Kontaktformular
0421 218-61110
0421 218-61002

Semesterbeitrag

Der Semesterbeitrag setzt sich aus folgenden einzelnen Pflichtbeitr?gen zusammen und ist in einer Gesamtsumme zu ¨¹berweisen:

 

Wintersemester 2023/24

W?hrung  StudiensemesterUrlaubssemester
mit Semesterticket

Urlaubssemester ohne
Semesterticket /Auslandssemester

Studierendenwerk

EUR85,0085,0085,00

AStA-Beitrag

EUR17,6017,6017,60

Semesterticket

EUR190,22190,220,00

Kultursemesterticket

EUR1,851,851,85

Verwaltungskostenbeitrag

EUR50,0050,0050,00

Summe

EUR 344,67344,67154,45

 

 

Sommersemester 2024

W?hrung  StudiensemesterUrlaubssemester
mit Semesterticket

Urlaubssemester ohne
Semesterticket /Auslandssemester

Studierendenwerk

EUR85,0085,0085,00

AStA-Beitrag

EUR17,6017,6017,60

Semesterticket

EUR190,22190,220,00

Kultursemesterticket

EUR2,102,102,10

Verwaltungskostenbeitrag

EUR50,0050,0050,00

Summe

EUR 344,92344,92154,70

 

Bei Beurlaubungen aufgrund eines Dienstes (FSJ, F?J), wegen Krankheit oder Elternzeit reduziert sich der Semesterbeitrag um 85,00 €.

Bei einer zweiten Beurlaubung in Folge entf?llt generell der Anteil f¨¹r den Verwaltungskostenbeitrag.

Hier finden Sie eine ?bersicht ¨¹ber die Semesterbeitr?ge der vergangenen Semester.

Im Falle einer R¨¹ckerstattung f¨¹llen Sie bitte den Antrag im moin Portal aus.

 

Felder f¨¹r die ?berweisungBeschreibung
Empf?ngerUniversit?t Bremen
KreditinstitutDeutsche Bundesbank
IBANDE80 2500 0000 0025 1015 49
BICMARKDEF1250
VerwendungszweckIhre pers?nliche Matrikelnummer (in einer Zahl ohne Leerzeichen und ohne Text)

 

R¨¹ckerstattungen

Wenn Sie sich im Laufe des Semesters exmatrikulieren lassen oder einen zu hohen Beitrag gezahlt haben gibt es f¨¹r Sie die M?glichkeit der R¨¹ckerstattung.
Diese beantragen Sie mit dem Antrag auf R¨¹ckerstattung ¨¹ber das moin-Portal.

Folgende Beitr?ge sind erstattungsf?hig:

Studierendenwerksbeitrag (85,00€):
Der Beitrag entf?llt grunds?tzlich bei einer Beurlaubung aus den besonderen Gr¨¹nden "Elternzeit" und "Krankheit".
Im Falle einer Exmatrikulation in der ersten H?lfte des Semesters (bis 31.12./30.06.) wird der Studentenwerksbeitrag in vollem Umfang erstattet.


AStA-Beitrag (17,60€):
Dieser Beitrag ist grunds?tzlich nicht erstattungsf?hig. Die einzige Ausnahme bildet die R¨¹cknahme der Immatrikulation (Studienplatzr¨¹ckgabe) bzw. R¨¹ckmeldung, vorausgesetzt das Semester (01.04./01.10.) hat noch nicht begonnen. Die R¨¹ckerstattung kann nur gegen R¨¹ckgabe der Semesterunterlagen erfolgen.

 

Kultursemesterticket (1,85€):
Dieser Beitrag ist grunds?tzlich nicht erstattungsf?hig. Die einzige Ausnahme bildet die R¨¹cknahme der Immatrikulation (Studienplatzr¨¹ckgabe) bzw. R¨¹ckmeldung, vorausgesetzt das Semester (01.04./01.10.) hat noch nicht begonnen. Die R¨¹ckerstattung kann nur gegen R¨¹ckgabe der Semesterunterlagen erfolgen.


Semesterticket (190,22):
Sie haben die M?glichkeit, bei einer Beurlaubung auf das Semesterticket zu verzichten.
Im Falle einer Exmatrikulation oder R¨¹cknahme der Immatrikulation bzw. R¨¹ckmeldung kann das Semesterticket im Sekretariat f¨¹r Studierende nur erstattet werden, wenn Sie es noch nicht genutzt haben und die Vorlesungen noch nicht begonnen haben.
Haben Sie das Ticket schon genutzt oder hat die Vorlesungszeit schon begonnen, k?nnen Sie sich das Semesterticket (anteilig f¨¹r die verbleibenden Monate bis zum Semesterende) beim AStA erstatten lassen.


Verwaltungskostenbeitrag (50,00€):
Der Verwaltungskostenbeitrag entf?llt grunds?tzlich bei einer zweiten Beurlaubung in Folge.
Im Falle einer Exmatrikulation ist der Beitrag nur erstattungsf?hig, wenn noch keine Semesterunterlagen gedruckt wurden.


Bei einer R¨¹cknahme der Immatrikulation bzw. R¨¹ckmeldung bevor die Semesterunterlagen gedruckt wurden, kann der gesamte Semesterbeitrag erstattet werden.
Bei einer Studienplatzr¨¹ckgabe kann grunds?tzlich nur dann eine Erstattung durchgef¨¹hrt werden, wenn uns alle Semesterunterlagen (inkl. Semesterticket) vorliegen.