Anh?rung und Bescheid

Ablauf des Anh?rungsverfahrens

W?hrend des Anh?rungsverfahrens k?nnen Gr¨¹nde geltend gemacht werden, die sich auf das Studienguthaben auswirken und/oder zu einer Befreiung von der Geb¨¹hrenpflicht bzw. zu einem Erlass der Geb¨¹hren f¨¹hren. Die eingereichten Unterlagen werden rechtlich gepr¨¹ft. Anschlie?end bekommen die Studierenden des Anh?rungsverfahrens einen Bescheid ¨¹ber die Geb¨¹hrenpflicht oder die Befreiung von den Studiengeb¨¹hren:

a) Bescheid ¨¹ber die Geb¨¹hrenpflicht
Mit diesem Bescheid wird Ihnen mitgeteilt, dass der Antrag auf Befreiung von den Studiengeb¨¹hren abgelehnt wurde. Studierenden, die zum 01.04.2018 bereits das 55. Lebensjahr vollendet haben, erhalten - ohne Anh?rungsverfahren - direkt einen Geb¨¹hrenbescheid.

F¨¹r die R¨¹ckmeldung zum Sommersemester 2018 ist ein Gesamtbetrag von 831,42 € zu zahlen (331,42 € Semesterbeitrag plus 500,- € Studiengeb¨¹hren).

b) Bescheid ¨¹ber die Befreiung von den Studiengeb¨¹hren
Dem Antrag auf die Befreiung von den Studiengeb¨¹hren wurde gem?? Studienkontengesetz stattgegeben. F¨¹r die R¨¹ckmeldung zum Sommersemester 2018 ist lediglich der Semesterbeitrag in H?he von 331,42 € zu zahlen.

Die Bescheide werden im Januat 2018 verschickt. Auf den Bescheiden befindet sich ein Hinweis, welche Rechtsmittel Ihnen zur Verf¨¹gung stehen, falls Sie den Bescheid f¨¹r nicht gerechtfertigt halten.