Nach dem Studium
Sie m?chten in Deutschland bleiben

Vom Studium ins Arbeitsleben
Sp?tetens nach dem Studium fragen sich viele internationale Studierende, wie es weitergeht. Unterst¨¹tzung, auch schon w?hrend des Studiums, erhalten Sie vom Team des Career Centers. Das Career Center ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Universit?t Bremen und der Agentur f¨¹r Arbeit Bremen ? Bremerhaven. Erste Informationen zum Einstieg in den Arbeitsmarkt finden Sie in den folgenden zwei Erkl?rvideos:
- Video "?bergang zwischen Studium und Beruf"
- Video "Arbeitserlaubnis"
Grunds?tzlich gilt f¨¹r die Zeit nach dem Studium: F¨¹r den weiteren Aufenthalt in Deutschland muss eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach ¡ì 20 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG beantragt werden.
Die Aufenthaltserlaubnis wird f¨¹r bis zu 18 Monate erteilt, um eine qualifizierte Besch?ftigung in Deutschland zu finden. Solange Sie auf der Suche sind, d¨¹rfen Sie jede Besch?ftigung aus¨¹ben. Sobald Sie eine qualifizierte Arbeitsstelle haben, k?nnen Sie vor Ort Ihre Aufenthaltserlaubnis zum Studieren in eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten f¨¹r Fachkr?fte beziehungsweise in eine Blaue Karte EU umwandeln lassen.
Da der Ubergang in den Arbeitsmarkt manchmal etwas herausfordernd sein kann, hat das Career Center eine neue Video-Reihe ver?ffentlicht. In "Zwischen Campus und Karriere" haben einige internationale Studierende von ihrem Weg berichtet. Viel Spa? beim ansehen und motivieren:
- Manish aus Indien, Master in International Relations, Jugendarbeiter bei einer NGO
- Syed aus Pakistan, Master in Control, Microsystems und Mircoelectronics, PCB Designer bei Salt and Pepper
- Jichen Guo aus China, Master in Kommunikations und Informationstechnologie, Forscher beim DFKI
Treten Sie dem Alumni Verein bei
Wir m?chten mit Ihnen in Kontakt bleiben und laden Sie ein, Mitglied des Alumni Vereins zu werden. Um Mitglied unseres universit?tsweiten Alumni-Netzwerks zu werden, melden Sie sich bitte hier an. Als junger Alumni (bis zu 3 Jahre nach der Exmatrikulation) reduziert sich der Jahresbeitrag auf 6 €.
Sie m?chten Deutschland wieder verlassen

Abmeldung bei der Stadt
Wenn Sie dauerhaft in ein anderes Land ziehen, ist es notwendig, sich bei, entsprechenden B¨¹rgerServiceCenter abzumelden. Dazu m¨¹ssen Sie dieses Formular ausf¨¹llen und zusammen mit Ihrem Ausweis eine Woche vor Ihrem Wegzug zum Stadtamt bringen.
Krankenversicherung k¨¹ndigen
Sie k?nnen Ihre private Krankenversicherung in der Regel bis zu drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres k¨¹ndigen (je nach Vertragsbeginn). Sie sollten im K¨¹ndigungsschreiben darauf hinweisen, dass Sie in ein anderes Land ziehen. Bei allen gesetzlichen Krankenkassen m¨¹ssen Sie (in der Regel) ein K¨¹ndigungsschreiben - wenn es sich nicht um einen befristeten Vertrag handelt - zwei Monate vorher abschicken. Muster finden Sie auf dieser Website.
Rundfunkbeitrag k¨¹ndigen
Um sich abzumelden, m¨¹ssen Sie in dem Formular erkl?ren, dass Sie wegziehen ("dass ich dauerhaft ins Ausland ziehe").
Zus?tzliche K¨¹ndigungen
Sie sollten daran denken sich aus Internetanbieter, Sportverein, Telefonvertr?gen und Bankkonto etc. abzumelden. Wenn Sie aus Bremen oder/und aus Deutschland wegziehen, gelten meist besondere K¨¹ndigungstermine.
Alumni Verein beitreten
Wir m?chten gerne mit Ihnen in Kontakt bleiben und laden Sie ein, Mitglied im Alumni-Verein zu werden. Um Mitglied in unserem universit?tsweiten Alumni-Netzwerk zu werden, melden Sie sich bitte hier an. Wenn Sie au?erhalb von Deutschland leben, ist die Mitgliedschaft f¨¹r ALUMNI der Universit?t Bremen e.V. kostenlos.