Erasmus Forschungspraktika für Doktorandinnen und Doktoranden
Das Programm:
Das ERASMUS-Programm erm?glicht Studierenden, Graduierte sowie Doktorandinnen und Doktoranden der Universit?t Bremen ein mit einem ERASMUS-Stipendium gef?rdertes Praktikum bzw. Forschungsaufenthalt in einem der am Programm teilnehmenden L?nder durchzuführen. Hierzu geh?ren die EU-Mitgliedsstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei. Ebenfalls dazu geh?ren die franz?sischen und niederl?ndischen ?berseegebiete.
Studierende, Graduierte sowie Doktorandinnen und Doktoranden k?nnen in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat , Staatsexamen) 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育fach, und insgesamt bis zu zw?lf Monate (Staatsexamen 24 Monate) gef?rdert werden. Wenn sie in ihrem jetzigen Studienzyklus bereits eine Erasmus-F?rderung erhalten haben, wird diese auf die zw?lf Monate angerechnet. Praktika k?nnen ab zwei Monaten (bislang drei Monate) w?hrend und nach Abschluss des Studiums gef?rdert werden.
Ziel des Programms ist es den Studierenden, Graduierten sowie Doktorandinnen und Doktoranden einen Zugang zum Erwerb praxisrelevanter Erfahrungen zu erm?glichen, innerhalb derer die fachliche Qualifikation ausgebaut als auch die interkulturelle Kompetenz erweitert werden kann. Die Auslandspraktika sollen dazu beitragen die pers?nliche Mobilit?t zu erweitern, die Gestaltung des Studienverlaufs zu optimieren sowie die Einstiegschancen in das Erwerbsleben und den Arbeitsmarkt zu verbessern.
Wer wird gef?rdert?
Am ERASMUS-Programm k?nnen alle Studierenden, Graduierten sowie Doktorandinnen und Doktoranden der Universit?t Bremen teilnehmen. Also auch Staatsangeh?rige von Nicht-EU-Staaten.
Bewerben k?nnen sich auch Studierende, Graduierte und Doktoranden, die bereits ein durch das ERASMUS-Programm gef?rdertes Auslandsstudium/-praktikum absolviert haben, solange die gesamte F?rderdauer zw?lf Monate in der aktuellen Studienphase nicht übersteigt.
Was wird gef?rdert?
Gef?rdert wird die Durchführung von Auslandspraktika. Die Praktika müssen einen studien- und fachrelevanten Inhalt aufweisen und in Unternehmen, Organisationen oder Einrichtungen eines anderen ERASMUS-Teilnehmerlandes durchgeführt werden. Die Praktika k?nnen bezahlt oder unbezahlt sein.
Auch Forschungspraktika an Universit?ten k?nnen gef?rdert werden. Ebenso Praktika in NGOs, Verb?nden, Stiftungen, Parteien und den EU-L?nderbüros wie z.B. der Vertretung Bremens in Brüssel.
Praktika in EU-Einrichtungen k?nnen nicht gef?rdert werden. Hierfür gibt es das Kurzstipendien-Programm des DAAD.
Die Dauer der Praktika betr?gt mindestens 2 Monate (60 Tage) und maximal 12 Monate (360 Tage).
Sprachliche und kulturelle Vorbereitung
Die Teilnehmer sollen sich sprachlich und kulturell auf das Auslandspraktikum vorbereiten, um einen einfacheren Zugang zum Land und ein optimales Ergebnis Ihres Aufenthaltes gew?hrleisten zu k?nnen. Auch wenn das Praktikum nicht in der Landessprache durchgeführt wird, ist es trotzdem sehr empfehlenswert sich zumindest Grundkenntnisse in dieser anzueignen.
Das International Office bietet hierfür interkulturelle Trainings an.
Kursangebote zur sprachlichen Vorbereitung erhalten Sie beim Sprachenzentrum der Hochschulen des Landes Bremen an der Universit?t Bremen.
Wie hoch ist das Stipendium?
Die finanzielle F?rderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Ziell?ndern ("Programml?nder").
Für ERASMUS-Praktika gelten im Projektjahr 2023/24 die folgenden drei L?ndergruppen:
- Gruppe 1: D?nemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Schweiz, Vereinigtes K?nigreich
- Gruppe 2: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, ?sterreich, Portugal, Spanien, Zypern .
- Gruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rum?nien, Slowakei, Slowenien, Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.
Die F?rderbetr?ge der Universit?t Bremen im Projektjahr 2023/24 betragen
Gruppe 1: 750 Euro
Gruppe 2: 690 Euro
Gruppe 3: 640 Euro
Um allen Studierenden eine F?rderung zu erm?glichen, sind wir im Projektjahr 2023/24 leider gezwungen, die F?rderdauer der Mobilit?ten zu begrenzen. Auslandspraktika unter 4 Monaten werden tag-genau gef?rdert, Auslandspraktika zwischen 4 und 6 Monaten (120 - 179 Tage) werden pauschal für 4 Monate (120 Tage) gef?rdert. Auslandspraktika zwischen 6 und 8 Monaten (180 - 239 Tage) werden pauschal für 6 Monate (180 Tage) gef?rdert und Auslandspraktika von über 8 Monaten (240 Tage und 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育) werden pauschal für 8 Monate (240 Tage) gef?rdert.
Wo kann man sich bewerben?
Bewerben k?nnen Sie sich hier über unsere Datenbank MobilityOnline. Anschlie?end laden Sie bitte die folgenden Dokumente (die Formulare k?nnen Sie in MobilityOnline herunterladen) hoch:
- Motivationsschreiben
- Immatriktulationsbescheinigung
- Tabellarischer Lebenslauf (wenn m?glich im Format Europass)
- Confirmation of Training Placement (vom Unternehmen auszufüllen)
- ECTS- Bescheinigung bzw. Anerkennung bei freiwilligen Praktika
Antragsfrist
Der Antrag auf F?rderung eines Erasmus-Auslandspraktikums kann jederzeit vor Beginn des Praktikums beim International Office eingereicht werden.
Gef?rdert werden Praktika in
- allen Mitgliedstaaten der Europ?ischen Union:
- Belgien, Bulgarien, D?nemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Gro?britannien, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, ?sterreich, Polen, Portugal, Rum?nien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern,
- den EU-Beitrittsl?nder: Türkei und Mazedonien,
- den EWR-Staaten: Island, Liechtenstein und Norwegen,
- den ?bersee-Territorien von EU-Mitgliedstaaten: Azoren, Madeira, Kanarische Inseln sowie in:
- den franz?sischen ?berseedepartements/Gebieten: Franz?sisch-Guayana, Franz?sisch-Polynesien, Franz?sische Süd- und Antarktisgebiete, Futuna, Guadeloupe, La Réunion, Miquelon, Martinique, Mayotte, Neukaledonien, Saint-Barthélemy, Saint-Martin, Saint-Pierre, Wallis
- den britischen Gebieten: Anguilla, Ascension, Bermuda, Britisches Antarktis-Territorium, Britische Jungferninseln, Britisches Territorium im Indischen Ozean, Falklandinseln, Gibraltar, Kaimaninseln, Montserrat, Pitcairninseln, St. Helena, Südgeorgien, Südliche Sandwichinseln, Tristan da Cunha, Turks- und Caicoinseln
- den niederl?ndischen Gebieten: Aruba, Bonaire, Cura?ao, Niederl?ndische Antillen, Saba, Sint Eustatuis, Sint Maarten
- den italienienischen Gemeinden: Campione d'Italia, Livigno, ital. Teil des Luganersees
- den spanischen Gebieten/Regionen: Ceuta, Melilla
- dem griechischen Gebiet: Berg Athos
- der finnischen Inselgruppe: ?land
- dem d?nisches Autonomiegebiet: Gr?nland
Bewerbungsunterlagen Erasmus-Praktikum
Um sich auf ein Erasmus-Stipendium zu bewerben, müssen Sie folgende Unterlagen im International Office einreichen:
- Bewerbung über MobilityOnline. Anschlie?end die folgenden Dokumente hochladen.
- Motivationsschreiben
- Immatriktulationsbescheinigung
- Tabellarischer Lebenslauf (wenn m?glich im Format Europass)
- Confirmation of Training Placement (vom Unternehmen auszufüllen)
Bei Absolventenpraktika sind die Praktikumsinhalte von besonderer Bedeutung - ECTS- Bescheinigung bzw.Anerkennung bei freiwilligen Praktika durch Fachbereich
Die Bewerbung muss vor Beginn des Praktikums eingehen, sodass eine pünktliche Auszahlung gew?hrleistet werden kann. Sie k?nnen fehlende Unterlagen auch problemlos nachreichen, sobald sie Ihnen zur Verfügung stehen.
Vertragsunterlagen Erasmus-Praktikum
Zusammen mit der Zusage für eine F?rderung durch das Erasmus-Programm schicken wir Ihnen Ihre Vertragsunterlagen per Email zu.
Das von Ihnen unterschriebene Grant Agreement schicken Sie uns bitte im Original zu.
Das Learning Agreement muss von Ihnen und einem Verantwortlichen im Unternehmen unterzeichnet werden. Das unterschriebene Learning Agreement laden Sie dann bitte in MobilityOnline hoch.
Sobald die Vertragsunterlagen unterschrieben im International Office vorliegen, kann die erste Rate des Stipendiums ausgezahlt werden.
Abschlussunterlagen Erasmus-Praktikum
Um die zweite Rate Ihres Erasmus-Stipendiums zu erhalten, müssen Sie die Abschlussunterlagen vollst?ndig und fristgerecht im International Office einreichen. Laden Sie sie bitte in MobilityOnline hoch.
Die Abschlussunterlagen setzten sich aus folgenden Dokumenten zusammen:
- Certificate, unterschrieben und ausgefüllt
- Abschlussbericht zur Ver?ffentlichung auf unserem Blog (gerne mit Fotos)
Das Certificate schicken wir Ihnen ca. einen Monat vor Ende des Praktikums per Email zu. Nach Abschluss Ihres Praktikums bekommen Sie eine automatisch generierte e-Mail, die Sie dazu auffordert, die EU-Survey auszufüllen. Diese EU-Survey ist verpflichtender Bestandteil der Erasmus-F?rderung.
Kontakt
Mathias Bücken
Tel.: +49 421 218-60374
Email: auslandspraktikaprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de
Blog "Praxisschock"
Berichte aus dem Auslandspraktikum
Auf unserem Blog 'Praxisschock' finden Sie die Abschlussberichte von PraktikantInnen. Sie k?nnen so vorab und quasi aus erster Hand miterleben, wie das Abenteuer Auslandspraktikum für Ihre KommilitonInnen abl?uft - und vielleicht bekommen Sie ja selbst Lust, sich ins Abenteuer zu stürzen!
澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育