Rat der Europ?ischen Union – Aktionsprogramm für Praktikanten und Praktikantinnen mit einer Behinderung

Blaue Flagge mit Kreis aus Menschen

Programm mit positiven Ma?nahmen für Praktikantinnen und Praktikanten mit Behinderung

Auf einen Blick

Das Generalsekretariat des Rates garantiert 4-6 bezahlte Praktika pro Jahr für EU-Bürgerinnen und ?Bürger mit einer anerkannten Behinderung. Bewerber/innen müssen einen Hochschulabschluss haben oder im dritten Studienjahr (oder gleichwertig) einer Hochschuleinrichtung sein.

Die Praktika finden in zwei Zeitr?umen von jeweils fünf Monaten statt:

    1. Februar bis 30. Juni (erster Zeitraum)
    1. September bis 31. Januar (zweiter Zeitraum)

Die Liste der Arbeitsbereiche ist über das Bewerbungsformular abrufbar.

Bewerbung

Die Bewerbungen müssen innerhalb einer bestimmten Frist eingereicht werden. Für die Bewerbung muss das Online-System verwendet werden. Bei der Registrierung werden Sie gebeten, ein amtliches Dokument einer nationalen Beh?rde oder einer akkreditierten Stelle hochzuladen, in dem Ihre Behinderung best?tigt wird.

Das Bewerbungsformular ist auf Englisch und Franz?sisch verfügbar. Für eine Bewerbung sind fundierte Kenntnisse in einer dieser beiden Sprachen erforderlich (Niveau C gem?? dem Gemeinsamen europ?ischen Referenzrahmen für Sprachen).

Wenn Sie w?hrend des Bewerbungsverfahrens aufgrund einer Behinderung besondere Anpassungen ben?tigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Praktikumsbüro: traineeships@consilium.europa.eu.

Angemessene Vorkehrungen

Angemessene Vorkehrungen erm?glichen es Menschen mit Behinderung, eine Arbeit gleichberechtigt mit anderen auszuüben. Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf angemessene Vorkehrungen, es sei denn diese Ma?nahmen würden den Arbeitgeber unverh?ltnism??ig belasten.

Im Generalsekretariat des Rates k?nnen solche angemessenen Vorkehrungen die Bereitstellung oder ?nderung von Ausrüstung oder technischen Ger?ten, die Anpassung von Strategien oder Verfahren usw. umfassen; es gibt keine Universall?sung. Die Bereitstellung der angemessenen Vorkehrungen ist demnach von Fall zu Fall zu prüfen.

Zur Beantragung angemessener Vorkehrungen senden Sie bitte eine Nachricht an reasonable.accommodation@consilium.europa.eu, sobald Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben. Dem Antrag sollten eine Beschreibung der angemessenen Vorkehrungen, die Sie w?hrend des Praktikums gegebenenfalls ben?tigen, sowie eine dokumentierte Begründung beigefügt werden, aus der hervorgeht, dass die entsprechenden Vorkehrungen erforderlich sind. Bitte geben Sie Ihren vollst?ndigen Namen und die Bewerbungsnummer an, die Sie bei der Einreichung Ihrer Bewerbung erhalten haben.

Ihr Antrag auf angemessene Vorkehrungen wird vom Büro für Chancengleichheit bearbeitet und ist für das Praktikumsbüro nicht sichtbar.

Anschrift im Profil

Bitte teilen Sie dem Praktikumsbüro jede ?nderung der Anschrift mit. Diese Anschrift wird sowohl für das Praktikumsangebot als auch für die administrative Bearbeitung Ihres Dossiers verwendet; sie gilt als Ihr Ort der Einberufung.

E-Mails des Praktikumsbüros bzw. von "Traineeship" landen oft im Spam-Folder, bitte überprüfen Sie ihn daher regelm??ig auf eingegangene Nachrichten von "Traineeship".

Was brauchen Sie, wenn Ihre Bewerbung angenommen wurde?

  • eine gut lesbare Kopie Ihres Reisepasses oder Ihres Personalausweises
  • eine Kopie Ihrer Studien- oder Zwischenabschlusszeugnisse
  • falls erforderlich einen Nachweis Ihrer Berufserfahrung
  • einen Nachweis oder eine glaubhafte Bescheinigung Ihrer im Bewerbungsformular angegebenen Sprachkenntnisse

    
Auswahlverfahren

Wenn Sie für den ersten Zeitraum ausgew?hlt wurden, werden Sie sp?testens im Dezember benachrichtigt; wenn Sie für den zweiten Zeitraum ausgew?hlt wurden, werden Sie sp?testens im Juni benachrichtigt.

Erfolgreiche Bewerber/innen

Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, erhalten Sie ein Angebot per E?Mail, mit Angabe der Dauer Ihres Praktikums und der Dienststelle, der Sie zugeteilt werden. Sie werden gebeten, bestimmte Unterlagen zur Belegung der Angaben im Bewerbungsformular per E?Mail einzureichen.

Sie k?nnen zum Praktikum nur zugelassen werden, wenn Sie alle angeforderten Unterlagen einreichen. Für alle im Bewerbungsformular erteilten Angaben sind Nachweise vorzulegen (Ausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse). Sie sollten daher im Bewerbungsformular nur Angaben machen, die Sie entsprechend belegen k?nnen.

Nach Prüfung der Unterlagen wird Ihnen das Praktikumsbüro eine Praktikumsvereinbarung zur Unterzeichnung zusenden.

Nicht erfolgreiche Bewerber/innen

Nicht erfolgreiche Bewerber/innen erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Benachrichtigung per E-Mail.

Wenn Sie sich weiterhin für ein Praktikum beim Generalsekretariat interessieren und die Zulassungsvoraussetzungen nach wie vor erfüllen, k?nnen Sie sich für den n?chsten Praktikumszeitraum erneut bewerben.

Kontakt

澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 sind beim Praktikumsbüro erh?ltlich:

Webseite

Bitte senden Sie eine E-Mail an: traineeshipsprotect me ?!consilium.europaprotect me ?!.eu
Telefonisch: +32 22813677

 

Kontakt

Mathias Bücken
Tel.: +49 421 218-60374
Email: auslandspraktikaprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

Blog "Praxisschock"

Berichte aus dem Auslandspraktikum

Auf unserem Blog 'Praxisschock' finden Sie die Abschlussberichte von PraktikantInnen. Sie k?nnen so vorab und quasi aus erster Hand miterleben, wie das Abenteuer Auslandspraktikum für Ihre KommilitonInnen abl?uft - und vielleicht bekommen Sie ja selbst Lust, sich ins Abenteuer zu stürzen!

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