Erasmus-Studienaufenthalt

Mit Erasmus im Ausland studieren

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Im Rahmen des europ?ischen ERASMUS+ - Programms haben Sie als Studierende der Universit?t Bremen die M?glichkeit, jeweils für mindestens 2 bis h?chstens 12 Monate innerhalb eines Studienabschnittes (Bachelor, Master oder PhD) an einer der europ?ischen Partnerhochschulen Ihres Studiengangs zu studieren. Das hei?t, wenn Sie w?hrend Ihres Bachelor-Studiums schon einmal mit Erasmus im Ausland waren, wird ihr "Guthaben" wieder auf maximal 12 Monate gesetzt, sobald Sie in den Master übergehen. 

Folgende L?nder nehmen am Erasmus+ Programm teil: alle 27 EU-Mitgliedsstaaten, sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei. Austauschma?nahmen mit der Schweiz laufen nicht über das Erasmus+- Programm, sondern werden komplett von der Schweiz finanziert.

Aktuelle Informationen zu Erasmus in Gro?britannien und Brexit finden Sie auf der Website des DAAD.

Eine Erasmus-F?rderung kann nur vergeben werden, wenn ein inter-institutionelles Erasmus+ Abkommen zwischen den Studieng?ngen der Heimathochschule und der Partnerhochschule vorliegt.

Hier finden Sie eine ?bersicht der Erasmus+ Vertr?ge, sortiert nach Fachbereichen/F?chern bzw. L?ndern. Die Liste wird st?ndig aktualisiert. Mit dem Start der neuen Erasmus Programmgeneration werden die bestehenden Vertr?ge geprüft und angepasst, einige werden storniert. Im Zweifelsfall lassen Sie sich von ihrer Erasmusbeauftragten oder ihrem Erasmusbeauftragten beraten.

  • Kompletter Erlass der Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Intensive Betreuung an Heimat- und Gasthochschule
  • sprachliche Vorbereitung
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
  • Mobilit?tszuschuss nach drei L?nderkategorien
  • Die Dauer eines einzelnen Erasmus-Studienaufenthaltes muss mindestens 2 Monate und darf h?chstens 12 Monate betragen.

Die Mobilt?tsf?rderung besteht aus 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育eren Bausteinen. Neben der Bereitstellung des Erasmus-Studienplatzes, dem Erlass der Studiengebühren und der umfassenden Betreuung an der Heimat-und Gasthochschule gibt es aus Erasmus- Mitteln einen Zuschuss für die Mobilit?tskosten für den Aufenthalt im Gastland.

Der DAAD legt die monatlichen Erasmus Mobilit?tszuschüsse national fest.

Diese Mobilit?tszuschüsse gelten ab dem Wintersemester 2024/25:

  • 600 Euro/Monat für L?nderkategorie I (Belgien, D?nemark, Finnland, Frankreich, Gro?britannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, ?sterreich, Schweden), Aufenthalte in der Schweiz werden von den Schweizer Hochschulen gef?rdert (SEMP).
  • 540 Euro/Monat für L?nderkategorie II (Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern),
  • 540 Euro/Monat für L?nderkategorie III (Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rum?nien, Serbien, Türkei, Ungarn).

Studierende die zu einer dieser Gruppen geh?ren

  • Studierende mit einer Behinderung (GdB 20) oder h?her
  • Studierende mit einer chronischen Erkrankung
  • Studierende mit Kind
  • Erstakademiker:innen
  • Erwerbst?tige Studierende

k?nnen zus?tzlich einen Top-up in H?he von 250 Euro im Monat beantragen (Details siehe n?chsten Abschnitt)

Unser Ziel ist es, allen Studierenden eine F?rderung zu erm?glichen. Daher kann es, abh?ngig von der Mittelzuweisung des DAAD passieren, dass wir erneut gezwungen sind, die F?rderdauer der Mobilit?ten zu begrenzen und damit nicht den gesamten Aufenthaltszeitraum f?rdern zu k?nnen. Studierende sollten sich darauf einstellen, dass ein Teil des Aufenthaltes aus anderen Quellen zu finanzieren ist.


Diese Raten gelten im Wintersemester 2023/24 und Sommersemester 2024:

  • 600 Euro/Monat für L?nderkategorie I (D?nemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden),
  • 540 Euro/Monat für L?nderkategorie II (Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, ?sterreich, Portugal, Spanien, Zypern),
  • 490 Euro/Monat für L?nderkategorie III (Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rum?nien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn).

Für das Hochschuljahr 2023/24 haben wir vom DAAD weniger Mittel für die Studierendenmobilit?t erhalten als erwartet. Erfreulicherweise sind die Zahlen der Mobilit?ten parallel gestiegen, so dass 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 Studierende eine F?rderung erhalten. Zus?tzlich erhalten 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 als die H?lfte der Studierenden den Zuschlag für die Soziale Teilhabe, was sich auch im Budget bemerkbar macht. Aufgrund dieser Faktoren mussten wir bei der Zuweisung der Mobilit?tszuschüsse ?nderungen vornehmen. Der Mobilit?tszuschuss wir wie folgt ausgezahlt: Studierende, die für ein Semester im Ausland studieren, erhalten einen Zuschuss für bis zu 4 Monaten (120 Tage), Studierende, die für ein Hochschuljahr im Ausland studieren erhalten einen Zuschuss für bis zu 8 Monaten (240 Tage).

Die Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen im Programm Erasmus+.

Aus diesem Grund haben Studierende mit besonderen Bedürfnissen die M?glichlkeit, für ihren Auslandsaufenthalt zus?tzliche Mittel zu beantragen, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen geh?ren:

Studierende*r mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung

  • Grad der Behinderung von 20 oder 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育

Studierende*r mit einer chronische Erkrankung

  • Chronische Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland

Studierende*r, die/der mit Kind/ern den Auslandsaufenthalt durchführen

  • Mindestens ein Kind wird w?hrend des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen
  • H?he unabh?ngig von der Anzahl der Kinder
  • Beantragung auch bei Mitreise der Partnerin/des Partners m?glich
  • eine Doppelf?rderung des Kindes ist auszuschlie?en.

Erstakademiker*in (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)

  • Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule. Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, ist als akademischer Abschluss zu werten. Ein Meisterbrief ist in diesem Kontext nicht mit einem akademischen Abschluss gleichzusetzen.
  • Im Ausland absolvierte Studieng?nge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten im Rahmen der F?rderf?higkeitskriterien für den Erhalt der Zusatzf?rderung als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.

erwerbst?tige*r Studierende*r

  • Die Erwerbst?tigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilit?t ausgeübt worden sein. Der Besch?ftigungszeitraum muss in einem Zeitfenster von 6 Monaten vor Bewerbung um die Mobilit?t und dem Zeitpunkt des Antritts der Mobilit?t liegen. Eine darüber hinaus gehende l?ngere Ausübung der T?tigkeit vor Antritt der Mobilit?t stellt kein Ausschlusskriterium dar.
  • Die T?tigkeit im Entsendeland wird w?hrend des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
  • W?hrend des Mindestzeitraumes der Ausübung vor der Erasmus-Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller T?tigkeiten pro Monat aufaddiert). Es muss sich um eine sozialversicherungspflichtige Besch?ftigung handeln. Ausgenommen sind i.d.R. T?tigkeiten, die in Selbst?ndigkeit ausgeübt werden und duale/berufsbegleitende Studieng?nge mit einem festen Gehalt.

Als Nachweis über die Zugeh?rigkeit zu einer dieser Gruppen unterschreiben Sie eine Ehrenw?rtliche Erkl?rung, die wir Ihnen zusammen mit er Erasmus-F?rdervereinbarung (Grant Agreement) zuschicken.


F?rderung durch einen eigenst?ndigen Antrag (?Realkostenantrag“)

Wenn für die Mobilit?t deutliche Mehrkosten entstehen k?nnen Studierende, die für ein Auslandsstudium über Erasmus+ gef?rdert werden und die zu folgenden Gruppen geh?ren, einen Langantrag für eine F?rderung von bis zu 15.000 Euro stellen.

  • Studierende mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung (nachgewiesen durch beispielsweise einen Behindertenausweis, Bescheid des Landessozialamtes oder ein ?rztliches Attest), aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht
  • Studierende, die mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen und denen hierfür Aufwendungen entstehen, die nicht durch den pauschalen Aufstockungsbetrag gedeckt werden

Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor der Ausreise beim DAAD eingereicht werden.


Vorbereitende Reisen für Teilnehmende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung und für Teilnehmende mit Kind/ern

Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor der Reise über die Erasmus+ Hochschulkoordinatoren bei der NA DAAD über das Realkostenantragsformular für vorbereitende Reisen gestellt werden. Es k?nnen maximal 15.000 EUR pro Mobilit?t bewilligt werden. 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 dazu finden Sie auf den Webseiten des NA DAAD.

 

Viele Studierende mit besonderen Bedürfnissen haben die Mobilit?tshindernisse überwunden und sich mit Erasmus-Unterstützung auf den Weg gemacht. Mutmachende Erfahrungsberichte finden Sie auf den Seiten des DAAD.

 

  • Immatrikulation an der Universit?t Bremen;
  • Mindestens ein abgeschlossenes Studienjahr vor Antritt des Auslandsaufenthaltes;
  • Kenntnisse der Unterrichtssprache auf dem Niveau B2
  • m?glichst Grundkenntnisse der Landessprache

Studierende k?nnen im Erasmus+ - Programm in jeder Studienphase (Bachelor, Master, PhD)  bis zu 12 Monate gef?rdert werden. Eine Kombination von Studium und Praktikum ist m?glich.

Die Bewerbung erfolgt online. Danach müssen die unterschriebenen Unterlagen bei den ERASMUS-Beauftragten der jeweiligen Fachbereiche eingereicht werden. Die ERASMUS- Beauftragten entscheiden über die Platzverteilung. Sie sind es auch, die Auskunft über die Anerkennung der im Ausland erzielten Studienleistungen und über spezielle fachliche und sprachliche Voraussetzungen geben k?nnen. 

Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Februar für das gesamte darauffolgende akademische Hochschuljahr.

Diese Frist gilt nicht für ERASMUS - Praktika! Für Erasmus- Praktika ist eine fortlaufende Bewerbung m?glich.

Nach der Zuteilung der Erasmuspl?tze im M?rz sind Sp?tbewerbungen auf Restpl?tze nach Absprache mit den Erasmus Koordinator:innen in den Fachbereichen noch bis November m?glich.

Bitte lesen Sie vor Ihrer Online Bewerbung für einen Erasmus Studienplatz unbedingt die Hinweise zum Bewerbungsverfahren und die Anleitung zur Online Anmeldung.

Hinweise zum ERASMUS Bewerbungsverfahren

Anleitung zur Online Anmeldung

Die Datenbank Mobility Online ist ab Mitte Januar für die Bewerbungen ge?ffnet.

Bewerbungsfrist ist der 15. Februar, die Frist ist abgelaufen.

Bitte beachten Sie: falls  Sie sich über 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育ere Fachbereiche oder verschiedene Austauschprogramme bewerben, müssen Sie jedes Mal eine neue online Bewerbung machen.

Sp?tbewerbungen

Nach Abschluss des Erstvergabeverfahrens sind  ab M?rz in Absprache mit den Erasmus Koordinator:innen in den Fachbereichen bis Ende November noch Sp?tbewerbungen auf Restpl?tze m?glich. Der Link zu Sp?tbewerbung wird an, von den Erasmus Koordinator:innen gew?hlte, Studierende einzeln geschickt.

Wichtiger Hinweis für Studierende, die bereits über Erasmus gef?rdert wurden: Sie k?nnen in jeder Studienphase (BA, MA, PhD) 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育fach und insgesamt bis zu 12 Monaten gef?rdert werden.

Nach der Rückkehr legt die Studentin/der Student das Learning Agreement und das Transcript of Records bei den für die Anerkennung verantwortlichen Personen vor. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem Fachbereich wie das Anerkennungsverfahren gehandhabt wird. Stellen Sie sicher, dass Sie eine Kopie der Anerkennungsbescheinigung vor Abgabe beim Prüfungsamt in der Datenbank Mobility online hochgeladen wird.

Wünscht der/die Studierende keine Anrechnung der Kurse, da er/sie die entsprechenden Kurse bereits an der Universit?t Bremen abgelegt hat, sollte die Aufnahme dieser Kurse als "freiwillige Zusatzleistung" in das Abschlusszeugnis beantragt  werden.

Der Prozess der Anerkennung sollte umgehend nach der Rückkehr bzw. Erhalt des Transcript of Records eingeleitet werden.

Wichtig: Nicht bestandene Prüfungen an der Universit?t Bremen k?nnen nicht durch im Ausland erbrachte Leistungen als bestanden anerkannt werden – auch nicht, wenn die Anerkennung im Learning Agreement vereinbart wurde. Wurde das Prüfungsverfahren an der Universit?t Bremen angefangen, muss es auch dort beendet werden. Das Prüfungsverfahren gilt mit Anmeldung zur Prüfung als er?ffnet.

(s. Allgemeiner Teil der Prüfungsordnungen (AT) §20 Abs. (5): " An der Universit?t Bremen nicht bestandene Prüfungen k?nnen nur an der Universit?t Bremen wiederholt werden.“)

Detailllerte Informationen zum Learning Agreement und zur Anerkennung finden Sie im Annex des Learning Agreements.

Europakarte mit L?nder in Farbe

Erasmus Erfahrungsberichte

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Erasmus auf Campus TV

Ein Film der Campus TV über das ERASMUS-Programm

Kontakt

Barbara Hasenmüller

Tel. +49-421-218-60362
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Anfragen von nominierten Studierenden rund um den Mobilit?tzuschuss bitte an:
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