Vorgesetzte

Informationen für Führungskr?fte und Vorgesetzte der Universit?t Bremen

Eigeninteressen von Führungskr?ften und Vorgesetzten an betrieblicher Suchtpr?vention in ihrem Bereich

Probleme mit Nikotin, Alkohol, Medikamenten, Drogen, Essen, Arbeiten, Mediennutzung,... sind weit verbreitet. Sie haben negative Folgen für die betroffenen Personen, das berufliche und private Umfeld sowie für die Leistungsf?higkeit.

Für die Auswirkungen von problematischem Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit auf die Leistungsf?higkeit von Besch?ftigten liegen wissenschaftliche Erkenntnisse vor. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufkl?rung,  die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen und die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung weisen regelm??ig darauf hin:

  • Etwa 5 % der Arbeitnehmer sind alkoholabh?ngig, bei Führungskr?ften bis zu 10%.
  • Bis zu 10 % der Besch?ftigten konsumieren problematisch Alkohol.
     
  • Bei problematisch Konsumierenden tritt ein etwa 25%iger Verlust der Arbeitsleistung ein.

Gut Vorzubeugen und wenn n?tig früh auf Auff?lligkeiten zu reagieren, lohnt sich daher für alle Beteiligten.

 

Ein Beispiel für das Vorgehen aus der Carl von Ossietzky Universit?t Oldenburg wurde in der Deutschen Universit?tszeitung ver?ffentlicht und kann hier nachgelesen werden.

 

Arbeitsschutz & Suchtpr?vention

Die Rechtslage

Arbeitsschutzgesetze regeln, dass Arbeitgeber Arbeitsbedingungen so gestalten, dass die Gesundheit ihrer Besch?ftigten geschützt ist, sie nicht durch Fehlbelastung oder Unfall Schaden erleiden, sowie das Vorgehen bei Notf?llen wie Brand oder Erste-Hilfe-Bedarf organisiert ist. Vorgesetzte nehmen für ihren Bereich diese Pflichten war.  
Die wichtigsten Instrumente sind dabei die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gef?hrdungsbeurteilung) sowie die Information und Anweisung (Unterweisung) der Besch?ftigten.

  • In Gef?hrdungsbeurteilungen werden Suchtrisiken (wie zeitliche oder inhaltliche ?berforderung) berücksichtigt und geeignete Schutzma?nahmen (wie Weiterbildung) eingeleitet.
  • In Unterweisungen werden Mitarbeitende über Suchtrisiken der Arbeit, Schutzma?nahmen und über betriebliche Regeln, z.B. das Alkoholverbot und das Konzept der Punktnüchternheit informiert.
  • Vorgesetzte übertragen keine Aufgaben an Mitarbeitende oder Studierende, die z.B. durch Berauschung erkennbar nicht in der Lage sind, diese ohne Gefahr für sich oder andere auszuüben.  
  • Mitarbeitende und Studierende dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gef?hrden k?nnten. Au?erdem melden sie Arbeitsschutzrisiken an ihre Vorgesetzten.

 

Vorbeugung von Suchtproblemen

?bliche Motive für Suchtmittelkonsum und süchtig entgleitende Verhaltensweisen sind,

  • den Anforderungen des Alltags besser gewachsen zu sein.
  • unangenehme Gefühle zu vermeiden.
  • angenehme Gefühle zu erzeugen oder sich zu belohnen.

 

Zur Vorbeugung von Sucht kann daher empfohlen werden, für diese Motive gesündere Alternativen zu f?rdern und zu nutzen.

Betriebliche Vorbeugung:

  • alkoholfreie und gesunde Rituale für bestimmte Situationen entwickeln
    (z.B. gemeinsam Geburtstagsst?ndchen singen statt mit Sekt ansto?en,
    miteinander über die Erfolge des Tages oder der Woche sprechen und würdigen statt Feierabendbier,
    über private Aktivit?ten austauschen, um das Abschalten von der Arbeit zu unterstützen,
    feierliche Kleidung, Tischdekoration und Blumenstr?u?e für Promotionskolloquien),
  • qualitativ und quantitativ angemessene Arbeit, Einhaltung von Arbeitsschutz-, Arbeitszeit- und Pausen-Regeln,
  • offene Kommunikation z.B. mit Ansprache und Bearbeitung von Problemen und Konflikten,
  • betriebliche Suchtpr?vention mit Informationen über Sucht, Suchtstoffe und süchtig entgleitende Verhaltensweisen,
  • Gesundheitsf?rderung und gute Personalführung mit früher Ansprache von suchttypischen Auff?lligkeiten.

Pers?nliche Vorbeugung:

  • gesunde Balance zwischen Anforderungen (Arbeit, h?usliche und famili?re Verpflichtungen) und Erholung (Schlaf, Ern?hrung, Freizeitaktivit?ten)
  • Kompetenzen st?rken, z.B. Umgang mit Stress oder mit Konflikten, Zeitmanagement
  • sich informieren zu Wirkung, Risiken und Konsumempfehlungen von Nikotin, Alkohol und Medikamenten

 

 

 

 

Ausbildende & Auszubildende

Auszubildende sind zwar meist nicht direkt bei der Universit?t Bremen besch?ftigt, aber über festgelegte Zeitr?ume hier in den Arbeitsalltag integriert. Im bremischen ?ffentlichen Dienst ist verabredet, dass Auszubildende und Ausbildende die Suchtberatungseinrichtungen der Dienststelle nutzen k?nnen, in der sie eingesetzt sind.

Auszubildende und Ausbildende der Universit?t k?nnen sich also an die Arbeitsstelle Suchtpr?vention wenden.

Das Vorgehen bei akuter Beeintr?chtigung durch Suchtmittelgebrauch

ist in der Dienstvereinbarung beschrieben. Sie finden einen entsprechenden Auszug im Download-Bereich und direkt hier.

 

 

Dienstvereinbarung

... zur Suchtpr?vention und zum Umgang mit Auff?lligkeiten am Arbeitsplatz

In der Universit?t Bremen gilt die 

Dienstvereinbarung zur Suchtpr?vention und zum Umgang mit Auff?lligkeiten am Arbeitsplatz

des Landes Bremen. 

 

?bersichtstabelle mit Stufenplangespr?chen

Den entsprechenden Auszug aus der Dienstvereinbarung finden Sie im Download-Bereich und hier.

Musterprotokoll von Stufenplangespr?chen

Den entsprechenden Auszug aus der Dienstvereinbarung finden Sie im Download-Bereich und direkt hier.

 

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Aktualisiert von: Collet