Professor Andreas Kreiter und sein Team würden alle rechtlichen Vorgaben erfüllen, so die Kammer. Die Versuche h?tten von der Beh?rde schon l?ngst genehmigt werden müssen.
In seiner Entscheidung folgt das Gericht der rechtlichen Argumentation von Professor Andreas Kreiter. Dieser erfülle alle erforderlichen Voraussetzungen für eine Verl?ngerung seiner Versuche und habe wissenschaftlich begründet, dass keine wissenschaftlich anerkannten Alternativmethoden für die Versuche zur Verfügung stünden. Die Bremer Gesundheitssenatorin habe ?die Entscheidung über den Verl?ngerungsantrag des Antragstellers bewusst rechtswidrig verz?gert“ und nicht detailliert dargelegt, dass das Projekt wissenschaftlich nicht gerechtfertigt sei, so das Gericht. Sie habe nicht ansatzweise die in den letzten Jahren erzielten Forschungsergebnisse gewürdigt. Soweit sie in diesem Zusammenhang auf Alternativmethoden verweise, sei dies erstmals im gerichtlichen Verfahren geschehen. Andreas Kreiter habe seinem ursprünglichen Genehmigungsantrag eine Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung beigefügt. Das Verwaltungsgericht w?rtlich: ?Die Antragsgegnerin (die Gesundheitssenatorin) hat sich weder mit der früheren Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung auseinandergesetzt, noch hat sie es um eine aktuelle fachkundige Auskunft zu Alternativmethoden gebeten.“ Weshalb die Antragsgegnerin, die das Vorhaben entgegen der ursprünglichen Genehmigung grunds?tzlich infrage stelle, von der M?glichkeit abgesehen habe, sich externen Sachverstandes zu bedienen, erschlie?e sich dem Gericht nicht.
Rektor appelliert an die Politik
?Das Gericht hat mit seiner Entscheidung die in unserem Grundgesetz verankerte Wissenschaftsfreiheit sichergestellt“, sagt der Rektor der Universit?t, Professor Bernd Scholz-Reiter. ?Ich appelliere an die Bremer Politik, diese zu respektieren und zu wahren. Sie stellt ein hohes Gut für unsere freiheitlich demokratische Gesellschaft dar.“ Tierversuche in der Wissenschaft seien ein Thema, bei dem es dringend erforderlich sei, alle Fakten und Aspekte sachlich zu prüfen und differenziert zu diskutieren, so der Rektor. ?Noch ist biomedizinischer Fortschritt ohne Tierversuche leider nicht m?glich. Auch wenn Forschende, wo immer es geht, Alternativmethoden anwenden.“ Dabei hielten sie sich an hohe gesetzliche Auflagen, die an der Universit?t Bremen erfüllt würden. Dies best?tige das Urteil jetzt erneut. ?Politische und ?ffentliche Debatten dürfen deshalb nicht emotional aufgeladen geführt werden“, warnt Scholz-Reiter.
Rückblick
Forschende müssen bei der Bremischen Beh?rde alle drei Jahre einen Antrag auf Verl?ngerung ihrer Versuche stellen. Professor Kreiter hatte ordnungsgem?? im Juli 2021 die Genehmigung der Verl?ngerung seiner Versuche um ein Jahr bei der Beh?rde beantragt. Doch hat er innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist keinen Bescheid von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz erhalten – trotz wiederholter Nachfragen.
Die Universit?t Bremen und Professor Andreas Kreiter hatten – aus Gründen der Rechtssicherheit beide gemeinsam – deshalb Anfang November 2021 einen Eilantrag auf Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Bremen eingereicht. Hierzu gab es vom Gericht am 24. November 2021 eine Zwischenentscheidung. Diese stellte sicher, dass dem Gericht hinreichend Zeit zur Prüfung des umfangreichen Falles blieb. Gleichzeitig sollte damit gew?hrleistet werden, dass mit Ende des laufenden Genehmigungszeitraumes (30.11.2021) Professor Kreiter seine Versuche an seinem Institut weiter fortführen darf und damit unn?tige Sch?den von Tieren, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern abgewendet werden. Bemerkenswert: Die Kammer hatte dabei bereits deutlich zum Verhalten der Beh?rde Stellung bezogen.
Die Auseinandersetzung zwischen Wissenschaft und Politik in dieser Sache ist nicht die erste. Im Jahr 2014 hatte das Bundesverwaltungsgericht nach einem jahrelangen Rechtsstreit Professor Kreiter und der Universit?t Bremen schon mal Recht gegeben, nachdem die damalige Bremer Gesundheitsbeh?rde den Forschungsantrag des Wissenschaftlers abgelehnt hatte.
Informationen zur Hirnforschung mit Makaken an der Universit?t Bremen
An der Universit?t Bremen gibt es Grundlagenforschung mit Makaken im Bereich der Hirnforschung. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wollen dadurch verstehen, wie das Gehirn funktioniert.
Denn bislang kann die Wissenschaft nur sehr unzul?nglich erkl?ren, wie im Gehirn Wahrnehmung, Aufmerksamkeit oder Ged?chtnis entstehen. Dieses Wissen ist jedoch die Voraussetzung, um die vielf?ltigen, schweren Hirnerkrankungen, wie zum Beispiel die Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Epilepsie, Demenz oder die zahlreichen psychiatrischen Erkrankungen in Zukunft besser behandeln zu k?nnen. Das Gehirn ist das komplexeste Organ und seine Funktionsweise bislang wenig verstanden.
Für viele wichtige Fragestellungen, wie zum Beispiel neuronale Mechanismen von Aufmerksamkeit, Verhaltensweisen und Ged?chtnis, gibt es bislang keine alternativen Forschungsmethoden zu Tierversuchen. Die Forschenden gehen dabei sehr verantwortungsvoll vor und unterliegen anspruchsvollen gesetzlichen Auflagen, die sie sorgf?ltig erfüllen.
Regelm??ige Begutachtung
Alle durchgeführten Untersuchungen entsprechen in vollem Umfang den durch die EU Richtlinie 2010/63, dem Deutschen Tierschutzgesetz sowie der Deutschen Tierschutz-Versuchsverordnung spezifizierten Anforderungen. Die Tiere befinden sich in artgerechter Haltung und werden t?glich durch fachkundiges Personal bezüglich Gesundheit und Wohlbefinden in Augenschein genommen.
Informationen zu Tierversuchen an der Universit?t Bremen
In der ?ffentlichkeit werden Tierversuche kontrovers diskutiert und es kursieren oft Falschinformationen. Um dem entgegenzuwirken und Transparenz zu schaffen gibt es eine Website zu Tierversuchen an der Universit?t Bremen: www.uni-bremen.de/forschung/tierversuche-in-forschung-und-lehre
Universit?t Bremen ist Mitglied der Initiative ?Transparente Tierversuche“ der DFG
Die St?ndige Senatskommission für tierexperimentelle Forschung bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat im Sommer 2021 die Initiative ?Transparente Tierversuche“ begründet – gemeinsam mit der Initiative "Tierversuche verstehen" . Ziel ist die F?rderung von Transparenz und offener Diskussion zur Forschung mit Tieren. Die Universit?t Bremen ist mit zahlreichen anderen deutschen Universit?ten und nichtuniversit?ren Forschungseinrichtungen Mitglied dieser Initiative.
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- Lesen Sie die Pressemitteilung zum Gerichtsentscheid vom 4. Februar 2022: www.verwaltungsgericht.bremen.de/aktuelles/pressemitteilungen-11514
- Gerichtsentscheid (5 V 2285/21, Tierversuchsantrag, Beschluss vom 03.02.2022): www.verwaltungsgericht.bremen.de/entscheidungen/entscheidungsuebersicht-13039
- Hier finden Sie die ausführliche Begründung des Gerichts zum Zwischenentscheid: Tierschutz, 5 V 2285/21, Beschluss vom 24.11.2021: www.verwaltungsgericht.bremen.de/entscheidungen/entscheidungsuebersicht-13039
- Informationen zu Tierversuchen an der Universit?t Bremen erhalten Sie hier: www.uni-bremen.de/forschung/tierversuche-in-forschung-und-lehre
- Hier gelangen Sie direkt zu Informationen zur Arbeitsgruppe Kognitive Neurophysiologie von Professor Andreas Kreiter am Institut für Hirnforschung: www.uni-bremen.de/forschung/tierversuche-in-forschung-und-lehre/arbeitsgruppe-kognitive-neurophysiologie
- Weitere Fotos von den Makaken im Gehege an der Universit?t Bremen k?nnen bei Bedarf angefragt werden.
Fragen beantwortet:
Meike Mossig
Stellv. Leitung Referat Hochschulkommunikation und -marketing
Universit?t Bremen
Tel. +49 421 218-60168
E-Mail: mmossigprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de