Gewinnspielrichtlinien

KOMMA-Quiz beim OPEN CAMPUS 2023

Allgemeine Teilnahmebedingungen

1. Gewinnspiel und Veranstalterin

Veranstalterin des Gewinnspiels ist die Universit?t Bremen, Referat 03, Hochschulkommunikation und -marketing, Sportturm, Uni-Boulevard 18, 28359 Bremen (nachfolgend ?Veranstalterin“ genannt).

Die Teilnahme richtet sich ausschlie?lich nach den folgenden Teilnahmebedingungen.

 

2. Teilnahme

a) Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind jedoch Mitarbeiter:innen des Referats 03, Hochschulkommunikation und -marketing.

b) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ausschlie?lich w?hrend der Veranstaltung ?Open Campus“ am Samstag, den 24. Juni 2023 von 12-19 Uhr m?glich.

c) Die Teilnahme ist selbstverst?ndlich vollkommen kostenlos und setzt nicht den Kauf einer Ware oder Dienstleistung voraus.

d) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist abh?ngig von der vollst?ndigen Erfüllung der folgenden Bedingungen: Ausfüllen der Gewinnspielkarte mit Name und Mailadresse sowie richtige Beantwortung der Fragen zur Universit?t Bremen. Nur solche Teilnahmen k?nnen innerhalb des Gewinnspiels berücksichtigt werden. Unzutreffende Angaben oder unvollst?ndige Teilnahmen k?nnen nicht berücksichtigt werden. Für versp?tete oder unvollst?ndige Eing?nge kann die Veranstalterin nicht verantwortlich gemacht werden.

e) Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkl?rt sich der/die Einwilligende mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

 

3. Durchführung und Abwicklung

a) Folgende Gewinne werden unter allen gültigen Teilnahmen verlost:

  1. Preis: Preis Hoodie, Flasche, Becher
  2. Preis: T-Shirt und Becher
  3. Preis: Becher und Schlüsselband

b) Die Gewinner:innen werden in der KW 26 2023 ausgelost und per E-Mail benachrichtigt; sie haben den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung und die Inanspruchnahme des Gewinns innerhalb von zwei Wochen ab Gewinnbenachrichtigung auf dem innerhalb dieser Benachrichtigung genannten Kontaktwege zu best?tigen. Bleibt diese Best?tigung aus, wird der Gewinn an einen anderen Gewinnspielteilnehmer/andere Gewinnspielteilnehmerin vergeben.

c) Der Anspruch auf den Gewinn entf?llt ebenfalls, wenn die ?bermittlung des Gewinns nicht innerhalb von vier Wochen nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, welche in der Verantwortung des Gewinners/der Gewinnerin liegen, erfolgen kann. Die ?bermittlung erfolgt pers?nlich in den R?umen des Referates 03, Hochschulkommunikation und –marketing, Sportturm, Ebene 3, Uni-Boulevard 18, 28359 Bremen. Im Ausnahmefall und nach Absprache kann ein Versand per Post - nur innerhalb Deutschlands - erfolgen. Stellt sich nach der Auslosung des Gewinners/der Gewinnerin heraus, dass der Gewinner/die Gewinnerin nicht wie in den Teilnahmebedingungen angegeben über die notwendige Postadresse innerhalb Deutschlands verfügt, wird der Gewinn an einen anderen Gewinnspielteilnehmer/eine andere Gewinnspielteilnehmerin vergeben.

d) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden und ist nicht übertragbar; darüber hinaus ist der Gewinn weder auszahlbar, noch erg?nz- oder ?nderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden k?nnen, beh?lt der Veranstalter sich das Recht vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.

 

4. Ausschluss der Teilnahme

a)  Bei einem Versto? gegen diese Teilnahmebedingungen beh?lt sich die Veranstalterin das Recht vor, Teilnehmer:innen vom Gewinnspiel auszuschlie?en.

b) Weiterhin beh?lt sich die Veranstalterin das Recht vor, Teilnehmer:innen auszuschlie?en, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulationen Vorteile verschaffen, etwa durch Sammel- oder Mehrfachteilnahmen oder wenn ein:e Teilnehmer:in sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschafft. Des Weiteren k?nnen unwahre Personenangaben, sowie der Einsatz von ?Fake-Profilen“ zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls k?nnen in solchen F?llen Gewinne auch noch nachtr?glich aberkannt und/oder zurückgefordert werden.

 

5. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Gewinnspiels

Die Veranstalterin ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu ver?ndern, wenn unvorhergesehene, au?erhalb des Einflussbereichs der Veranstalterin liegende Umst?nde eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für die Veranstalterin unzumutbar machen. Hierzu geh?ren insbesondere, jedoch nicht abschlie?end, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- und Software, die au?erhalb des Machtbereichs der Veranstalterin liegen, sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels.

 

6. Datenschutz

Die Veranstalterin verarbeitet die personenbezogenen Daten der Teilnehmer:innen ausschlie?lich im gesetzlich zul?ssigen Rahmen.

Verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Veranstalterin des Gewinnspiels:

Universit?t Bremen, Referat 03, Hochschulkommunikation und -marketing, Sportturm, Uni-Boulevard 18, 28359 Bremen

 

Wenn Sie am Gewinnspiel der Veranstalterin teilnehmen, werden folgende personenbezogene Daten durch die Veranstalterin erhoben:

    Vor- und Nachname

    Ihre Postanschrift

    Ihre E-Mailadresse

Diese Daten werden von der Veranstalterin ausschlie?lich zur Ermittlung des Gewinners/der Gewinnerin, zur Prüfung der Einhaltung der Teilnahmebedingung, sowie zur ?bersendung des Gewinnes genutzt. Die Datenverarbeitung beruht dementsprechend auf Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b) DSGVO.

?Zugriff auf die Daten haben nur die Besch?ftigten der Veranstalterin, die diese im Rahmen der ihnen im Bereich Hochschulkommunikation und -marketing übertragenen Aufgaben zwingend ben?tigen. Wir übermitteln Ihre Daten nur an Dritte, sofern eine datenschutzrechtliche ?bermittlungsbefugnis (z. B. nach den nach den oben genannten Rechtsvorschriften) besteht.

Ihre Daten k?nnen von uns zudem an externe Dienstleister (z. B. IT Dienstleister, Unternehmen, die Daten vernichten oder archivieren, Druckdienstleister) weitergegeben werden, welche uns bei der Datenverarbeitung im Rahmen einer Auftragsverarbeitung streng weisungsgebunden unterstützen.

Eine Datenverarbeitung au?erhalb der EU findet nicht statt.

Wir werden Ihre personenbezogenen Daten weder an Dritte verkaufen noch anderweitig vermarkten.“

Die Veranstalterin wird die Daten des Gewinners/der Gewinnerin l?schen, wenn sie für die Durchführung dieser Zwecke nicht 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 erforderlich sind. Dies ist üblicherweise dann der Fall, wenn der Gewinn übergeben oder nach Absprache übersandt wurde und die Veranstalterin sich vergewissert hat, dass dieser beim Gewinner/bei der Gewinnerin unbesch?digt angekommen ist.

Selbstverst?ndlich hat jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin jederzeit das Recht, Auskunft über die bei der Veranstalterin bezüglich seiner/ihrer Person gespeicherten Daten gem. Art. 15 DSGVO zu verlangen. Das gleiche gilt für die Berichtigung unrichtiger Daten gem. Art. 16 DSGVO.Die L?schung von den entsprechenden Daten bei der Veranstalterin gem. Art. 17 DSGVO sowie die Sperrung der Daten gem. § 18 DSGVO kann verlangt werden, wenn einer der in Art. 17 bzw. 18 DSGVO genannten Gründe vorliegt.

Ihre Datenschutzrechte k?nnen Sie hier geltend machen:

Datenschutzbeauftragte der Universit?t Bremen
Referat 06
Bibliothekstrasse 1
28359 Bremen

Tel.: +49 421 218-60211
Fax: +49 421 218-60210
E-Mail: datenschutz@uni-bremen.de

Natürlich haben Sie ebenfalls das Recht, sich bei der zust?ndigen Aufsichtsbeh?rde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verst??t.

 

9. Haftung der Veranstalterin

Für eine Haftung der Veranstalterin auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und –begrenzungen:

a) Die Veranstalterin haftet unbeschr?nkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrl?ssigkeit beruht.

b) Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrl?ssig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gef?hrdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgem??e Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst erm?glichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner:innen regelm??ig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschr?nkt sich für die Veranstalterin in einem solchen Fall jedoch blo? auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

c) Die Veranstalterin haftet nicht für die leicht fahrl?ssige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.

d) Die bezeichneten Haftungsbeschr?nkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, K?rper und Gesundheit, für einen Mangel nach ?bernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen M?ngeln.

e) Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschr?nkung der Veranstalterin gilt ebenso für die pers?nliche Haftung von Vertreter:innen und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin oder deren Arbeitnehmer:innen.

 

10. Schlussbestimmungen

a) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufsrechts (CISG).

c) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.