Informationen für Bewerberinnen und Bewerber

Professoren im H?rsaal

Ablauf der Berufungsverfahren

Das Verfahren zur Besetzung von Professuren wird insbesondere durch die Berufungsordnung der Universit?t Bremen, aber auch durch weitere gesetzliche Vorschriften geregelt . Zu den Besonderheiten der Berufungsverfahren an der Universit?t Bremen geh?ren die Freigabevereinbarung, eine fachferne Beratung sowie die Prüfung der au?erfachlichen Eignung. Ziel dieser Ma?nahmen ist es, die Auswahlentscheidung und die Qualit?t der Verfahren zu sichern.

Das Berufungsverfahren an der Universit?t Bremen verl?uft in folgenden Schritten:

  • Freigabevereinbarung und Ausschreibung
  • Arbeit der Berufungskommission
  • Berufungsbericht & Beschlussfassung in den Gremien
  • Ruferteilung

Nachfolgend finden Sie eine Kurzbeschreibung der wesentlichen Verfahrensschritte.

Freigabe und Ausschreibung einer Professur

Die Professuren der Universit?t sind überwiegend Lebenszeitprofessuren. Alle anderen sind in der Regel1 mit einem Tenure-Track, d.h. einer Lebenszeitprofessur, verbunden - insbesondere die Juniorprofessuren. Die Grundlage zur Besetzung einer Professur ist der Hochschulentwicklungsplan (HEP), der die Ausstattung der F?cher langfristig festlegt und zwischen Rektorat, Akademischem Senat und den Dekanaten abgestimmt ist.

Vor der Ausschreibung der zu besetzenden Professur findet ein Freigabegespr?ch zwischen der Rektorin bzw. dem Rektor und der Dekanin bzw. dem Dekan des zust?ndigen Fachbereichs statt, um die Stelle in die Gesamtplanung des Faches einzuordnen und eventuelle Neuausrichtungen auf den Weg zu bringen.

In der abschlie?enden Freigabevereinbarung werden neben den Rahmenbedingungen für die zu besetzende Professur auch Absprachen bezüglich des zeitlichen Ablaufs, der Besetzung der Berufungskommission, der Prüfung der au?erfachlichen Eignung sowie der fachfernen Beratung getroffen. Hier werden auch besondere Ma?nahmen zur Erh?hung der Diversit?t unter den Professorinnen und Professoren eines Fachs verabredet.

Das Rektorat beantragt die Stellenfreigabe bei der Senatorischen Beh?rde für Umwelt, Klima und Wissenschaft (kurz: SUKW). Eine Ausschreibung der Professur kann erst nach einer Freigabe durch die Senatorische Beh?rde erfolgen.

Arbeit der Berufungskommission und Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten

Im Anschluss an die Freigabe der Professur wird von dem fachlich zust?ndigen Fachbereich eine Berufungskommission gebildet, der

  • fünf Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer
  • zwei wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
  • zwei Studierende
  • bis zu zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in Technik und Verwaltung

angeh?ren.

Um die Qualit?t des Berufungsverfahrens zu sichern, wird bei der Zusammensetzung der Berufungskommission vor allem darauf geachtet, dass die Mitglieder der Berufungskommission das Fach angemessen repr?sentieren. Berufungskommissionen sollen geschlechterparit?tisch zusammengesetzt sein. Auch Professorinnen und Professoren aus anderen Fachbereichen sowie anderer Hochschulen werden hinzugezogen. In Bremen werden die Kommissionen durch eine fachferne Beraterin bzw. einen fachfernen Berater zu Fragen des Berufungsverfahrens und zur Einhaltung der universit?ren Leitziele beraten.

Die Berufungskommission pr?zisiert die Auswahlkriterien und w?hlt unter allen Bewerberinnen und Bewerbern diejenigen aus, die zur Anh?rung eingeladen werden. Die Anh?rung besteht in der Regel aus einem Fachvortrag mit anschlie?ender Diskussion, einer Probelehrveranstaltung sowie einer Darstellung des Lehr- und Forschungskonzepts der Bewerberin bzw. des Bewerbers vor der Berufungskommission.

Für eine Professur sind nicht nur fachliche Qualifikationen in Forschung und Lehre ausschlaggebend, sondern ebenso au?erfachliche Kompetenzen. Die zunehmende Vernetzung unter Forschungseinheiten oder die Leitung von Instituten stellen hohe Ansprüche an diversit?ts- und genderkompetente Führungs-, Organisations- und Managementf?higkeiten. Auch diese Kompetenzen sollen geprüft werden und mit zur Entscheidung beitragen. Die Universit?t Bremen übergibt diese Aufgabe im Regelfall an Personalberatungsfirmen, die auf diese Bewertungen spezialisiert sind.  

Für Bewerberinnen und Bewerber, die nach der Anh?rung in die engere Wahl einbezogen werden, bestellt die Berufungskommission mindestens zwei fachliche Gutachten. Nach Eingang und Würdigung der Gutachten erstellt die Berufungskommission einen Berufungsvorschlag, der in der Regel drei Namen enth?lt.

Bei der Bewertung wissenschaftlicher Leistungen werden Familienzeiten (Mutterschutz, Elternzeiten oder Pflege) angemessen berücksichtigt.

Berufungsbericht und Beschlussfassung in den Gremien

Der Berufungsvorschlag und die Platzierung sind ausführlich zu begründen. Die Begründung, der Verfahrensverlauf sowie die w?hrend des Verfahrens erstellten Protokolle und Gutachten sind Teil des Berufungsberichtes, der in seiner Gesamtheit von der Berufungskommission verabschiedet und dem Fachbereichsrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Der Fachbereichsrat entscheidet, ob er den Berufungsvorschlag der Berufungskommission annimmt, von der Reihenfolge der Liste abweicht oder den Berufungsvorschlag insgesamt zurückweist.

Der Fachbereichsrat legt seinen Beschluss über den Berufungsvorschlag dem Rektorat zur Beschlussfassung vor. Das Rektorat beschlie?t über den Berufungsvorschlag in der Regel innerhalb von sechs Wochen.

Ruferteilung

Die Rektorin oder der Rektor erteilt nach Beschlussfassung des Rektorats über den Berufungsvorschlag in der Regel innerhalb von zwei Wochen den Ruf.

Wenn Sie einen Ruf an die Universit?t Bremen erhalten haben, finden Sie weitere Informationen auf den Seiten für Rufinhaberinnen und Rufinhaber.

Besonderheiten bei Kooperationsprofessuren

Ist mit der ausgeschriebenen Professur die ?bernahme einer Leitungsfunktion in einer staatlichen oder staatlich gef?rderten Forschungseinrichtung verbunden (Kooperationsprofessur), wird ein gemeinsames Berufungsverfahren zusammen mit der Forschungseinrichtung durchgeführt.

Die Ruferteilung erfolgt bei Kooperationsprofessuren durch die Senatorische Beh?rde für Umwelt, Klima und Wissenschaft (SUKW).

Wichtige Links,Downloads und Kontaktperson

Gesetze und Verordnungen des Landes Bremen

Bremisches Hochschulgesetz (BremHG)

Kontaktperson

Bianca Nickel

Einrichtung Dezernat Akademische Angelegenheiten (Dez 1),
Einrichtung Hochschulentwicklungsplanung (HEP)

Geb?ude/Raum: SFG 1260
Telefon: 0421 218 60311
E-Mail: bianca.nickelprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de