1. Urheber und Nutzungsrechte
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genie?en für ihre Werke Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz. Geschützt sind nicht nur die geistigen und pers?nlichen Beziehungen des Urhebers zum Werk, sondern auch die Nutzung des Werkes. Bitte folgen Sie den Fragen um herauszufinden, ob Sie Urheber sind und bei wem die Nutzungsrechte liegen.
Wer ist Urheber an Lehrmaterialien bzw. Studienmodulen und wem stehen die Nutzungsrechte daran zu?
Der Rechtsstand ist Mai 2018.
Begriffserkl?rungen
Lehrmaterial
z.B. Lehrbuch, Fachaufsatz, Skript, Pr?sentation
Studienmodul
Digitale Module, wie z.B. Massive Open Online Course (MOOC)
Nutzungsrechte
Der Urheber kann einem anderen das Recht einr?umen, sein Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen. Nutzungsarten sind z.B. Vervielf?ltigung oder ?ffentliche Wiedergabe. Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschlie?liches Recht sowie r?umlich, zeitlich oder inhaltlich beschr?nkt einger?umt werden (§ 31 Absatz 1 UrhG).