Texte (aus Internet, Fachbuch)

Wie kann ich urheberrechtlich geschütztes Material in Lehrmaterialien bzw. Studienmodule rechtssicher einbinden bzw. verlinken?

  • Sie wollen fremde, urheberrechtlich geschützte Texte aus dem Internet oder aus Lehrbüchern /Fachaufs?tzen rechtssicher in Lehrmaterialien bzw. Studienmodulen einbinden bzw. verlinken.

Viele Lehrende greifen für ihre Lehrmaterialien bzw. Studienmodulen auf fremde Texte zurück. Bitte berücksichtigen Sie bei der Nutzung dieser Texte die ?Rechte Dritter“. Insbesondere Urheberrechte und Pers?nlichkeitsrechte werden bei einer unberechtigten Nutzung verletzt.

Bitte lesen Sie hier weiter

Urheberrechtlicher Schutz
Hier bekommen Sie einen ?berblick über den urheberrechtlichen Schutz von Texten. Sie k?nnen nachlesen, unter welchen Voraussetzungen des Zitatrechts Texte vergütungsfrei und ohne Zustimmung des Urhebers / Rechteinhabers in Lehrmaterialien bzw. Studienmodule eingebunden bzw. verlinkt werden k?nnen.

Meinungsfreiheit
Die Meinungsfreiheit ist in Deutschland durch das Grundgesetz geschützt. Jeder kann seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei ?u?ern und verbreiten (Art. 5 Absatz 1 Grundgesetz). Die freie Meinungs?u?erung hat aber auch Grenzen, n?mlich dann, wenn die Grundrechte Dritter unzumutbar betroffen sind. Dies ist bei Beleidigungen und unwahren Tatsachenbehauptungen der Fall. Wir zeigen Ihnen hier, wie Sie fremde Texte im Rahmen der freien Meinungs?u?erung verwenden k?nnen.

Begriffserkl?rungen

Lehrmaterial

z.B. Lehrbuch, Fachaufsatz, Skript, Pr?sentation

Studienmodul

Digitale Module, wie z.B. Massive Open Online Course (MOOC)

Pers?nlichkeitsrecht

Verfassungsrechtlich leitet sich das allgemeine Pers?nlichkeitsrecht aus der Würde des Menschen und der Freiheit der Entfaltung der Pers?nlichkeit ab (Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG). Besondere Auspr?gungen des allgemeinen Pers?nlichkeitsrechts sind insbesondere das Recht am gesprochenen und geschriebenen Wort, das Recht am eigenen Bild, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht der pers?nlichen Ehre.

[Thema 13: Pers?nlichkeitsrechte]