Aufzeichnung: Rechte des Vortragenden

Wie k?nnen Lehrveranstaltungen rechtssicher aufgezeichnet und ver?ffentlicht werden?

  • Sie interessieren sich für die Rechtssituation des Vortragenden bei der Aufzeichnung und Ver?ffentlichung einer Lehrveranstaltung.

Lehrveranstaltungen k?nnen w?hrend der Pr?senzveranstaltung aufgezeichnet werden oder es kann eine Studioaufnahme angefertigt werden. In beiden F?llen sind das Urheberrecht und die Pers?nlichkeitsrechte zu beachten.

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Urheberrecht
Hier bekommen Sie einen ?berblick, welche Belange des Urheberrechts bei der Aufzeichnung einer Lehrveranstaltung beachtet werden müssen.

Pers?nlichkeitsrechte
Hier bekommen Sie einen ?berblick, welche Pers?nlichkeitsrechte bei der Aufzeichnung einer Lehrveranstaltung betroffen sind.

Begriffserkl?rungen

Werk

Werke sind pers?nliche geistige Sch?pfungen (§ 2 Absatz 2 UrhG). Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genie?en für ihre Werke Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz (§ 1 UrhG). Welche Werkarten es gibt, ist in § 2 Absatz 1 Nr. 1-7 UrhG beispielhaft und nicht abschlie?end aufgeführt.

[Thema 1: Schutzbereich des Urheberrechts]

Urheber

Ein Urheber ist nach dem Urheberrechtsgesetz der Sch?pfer eines Werkes (§ 7 UrhG). Autoren, Fotografen, Maler oder Programmierer k?nnen beispielsweise Urheber sein . 

[Thema 1: Schutzbereich des Urheberrechts]