FAQ

Bei einem Auslandsaufenthalt w?hrend des Studiums muss vieles beachtet und bedacht werden. Diese Seite soll dabei unterstützen, offene Fragen rund um das Thema Auslandsstudium am Fachbereich 7 zu beantworten. Sollten Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail.

Information

Folgende Wege stehen zur Information über ein m?gliches Auslandssemester zur Verfügung:

eine pers?nliche Beratung beim Büro für Internationales

Fragen zum Themenfeld Internationales und Auslandsstudium am Fachbereich 7 beantwortet das Büro für Internationales. Als Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen Sandra Dinkeldein (+49 (0)421 218 66515) und Siegrid Cinar (+49 (0)421 218 66513) im WiWi 1-Geb?ude in Raum A3140 zur Verfügung.

Wenn diese Infoseiten und die angegebenen Quellen zu speziellen Fragen keine Auskunft geben, schicken Sie dem Büro für Internationales eine E-Mail mit Ihren Fragen. Sind die Fragen zu komplex, erhalten Sie einen Termin zur pers?nlichen Beratung.

W?hrend des Wintersemesters bieten wir immer mittwochs von 11-12 Uhr eine Sprechstunde zum Thema Auslandssemester an.

Im Idealfall beginnen Sie mindestens 1 Jahr vor dem geplanten Aufenthalt mit der Vorbereitung. Vor dem Schritt ins Ausland steht erst einmal eine genaue Prüfung eigener Interessen, Wünsche sowie auch der notwendigen Sprachkompetenzen an. Dabei ist wichtig, dass Sie sich selbst folgende Fragen stellen:

Was sind meine Ziele? Welche Universit?t ist die richtige für mich und passt das Vorlesungsangebot? In welches Land m?chte ich gehen? Und warum gerade dort hin? Muss ich noch Sprachkompetenzen aufbauen?

Bachelor BWL/WiWi: Die Integration eines einsemestrigen Auslandsstudiums in das Studium empfiehlt sich ab dem 4. oder idealerweise im 5. Fachsemester im Rahmen des gew?hlten Studienschwerpunktes. Zu diesem Zeitpunkt sollten die Grundlagenf?cher der ersten drei Fachsemester erfolgreich abgeschlossen sein, da diese Module in der Regel nicht im Ausland absolviert werden dürfen.

Master BWL: Das dritte Fachsemester eignet sich durch seine Struktur am besten für die Integration eines Auslandssemesters. Zu diesem Zeitpunkt sollten die Module 1 bis 4 der gew?hlten Schwerpunkte des ersten Studienjahres gem?? Studienverlaufsplan erfolgreich abgeschlossen sein, da diese Module in der Regel nicht im Ausland absolviert werden dürfen.

Nicht unbedingt. In vielen F?llen ist eine Integration in den Studienverlauf problemlos m?glich und Sie k?nnen das komplette Semester aus dem Ausland anerkannt bekommen. Wichtig hierbei ist, dass Sie sich eindringlich mit dem Kursangebot an der gewünschten Gastuniversit?t auseinandersetzen und dieses mit Ihrem individuellen Studienverlauf abgleichen.

Ja, das Büro für Internationales am Fachbereich 7 bietet jedes Wintersemester zwei Infoveranstaltungen zum Thema Auslandsstudium und Bewerbungsprozess an. Die Termine werden auf unserer Webseite, auf Instagram und in der StudIP-Veranstaltung ?Infoveranstaltungen des FB 7“ ver?ffentlicht.

Alle unsere 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 stehen den Studierenden des Fachbereichs 7, den Studierenden im Komplement?rfach Wirtschaftswissenschaft und den Studierenden unserer Kooperationsstudieng?nge (Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen und Komplexes Entscheiden) zur Verfügung. Eine Auflistung der aktuellen Partnerhochschulen des Fachbereichs und weitere Informationen gibt es hier.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Partnerhochschulen ein passendes Kursangebot für jeden unserer Studieng?nge haben.

Folgende Partnerhochschulen sind auch für Studierende der gesamten Universit?t Bremen offen:
Hosei University, Japan
Myongji University, Südkorea

Nichts dabei? Ein Auslandssemester ist auch auf Eigeninitiative durch die Direktwerbung an der ausl?ndischen Wunschhochschule m?glich. Mehr Infos zu einem Auslandsaufenthalt als Freemover finden Sie hier.

Folgende Partnerhochschulen sind auch für Studierende der gesamten Universit?t Bremen offen:
Hosei University, Japan
Myongji University, Südkorea

Alle anderen Partnerhochschulen richten sich an Studierende mit Bezug zur Wirtschaftswissenschaft und stehen daher nur den Studierenden des Fachbereich 7, den Studierenden im Komplement?rfach Wirtschaftswissenschaft und den Studierenden unserer Kooperationsstudieng?nge (Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen und Komplexes Entscheiden) zur Verfügung.

Eine Auflistung der aktuellen Partnerhochschulen des Fachbereichs und weitere Informationen gibt es hier.

Wenn für Sie bei unseren Partnerhochschulen nicht das Richtige dabei ist, k?nnen Sie ein Auslandssemester auch auf Eigeninitiative durch die Direktbewerbung an der ausl?ndischen Wunschhochschule durchführen. Mehr Infos zu einem Auslandsaufenthalt als Freemover finden Sie hier.

Bei dem Gro?teil unserer Partnerhochschulen fallen keine Studiengebühren im Ausland an.

Bei einigen US-Universit?ten wird ein Teil der Studiengebühren erlassen. Dies sind:

  • University of Missouri, Kansas City
  • New School University for Social Research, New York City

Erfahrungsberichte finden Sie im StudIP-Veranstaltungsboard ?7Services“ sowie auf den Webseiten des International Office (Erasmus und weltweit).

Das B2-Niveau ist das absolut mindeste Niveau, um im Ausland in einer Fremdsprache zu studieren. Daher müssen Sie beim Antritt des Auslandssemesters mindestens über ein B2-Niveau der Unterrichtssprache verfügen.

Auch wenn Sie über das Abitur ein Sprachniveau B2 bescheinigt bekommen haben, bitten wir stets darum, vor Ihrer Auslandsbewerbung einen  DAAD-Sprachtest  beim Sprachenzentrum zu absolvieren. Das Testergebnis laden Sie zus?tzlich zum Abitur-Sprachnachweis (als eine PDF-Datei) in das Bewerberportal des FB07 hoch. Bedenken Sie auch, dass Ihr Abitur ggf. schon eine Weile her ist.

Manche Partnerhochschulen (USA, UK und Niederlande) verlangen ein internationales Sprachzertifikat wie beispielsweise TOEFL oder IELTS. Die jeweiligen Sprachvoraussetzungen k?nnen hier geprüft werden. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig eigenst?ndig darum, dass die entsprechenden Sprachvoraussetzungen erfüllt sind.

Falls Sie noch nicht über die n?tigen Sprachkenntnisse verfügen, finden Sie hier die Angebote des Sprachenzentrums. Bei Zusage eines Auslandssemesters k?nnen Sie sich die Kursgebühr für einen Sprachkurs in der Landes- oder Unterrichtssprache am SZHB zurückerstatten lassen. Weitere Hinweise dazu gibt das SZHB.

Ein Aufenthalt an einer Partnerhochschule im Erasmus-Raum kann durch ERASMUS+ gef?rdert werden.

Für Aufenthalte au?erhalb des Erasmus-Raums stehen weitere Stipendienprogramme zur Verfügung, wie beispielsweise PROMOS, DAAD-Stipendien und Fulbright-Stipendien. Eine Auswahl an unterschiedlichen F?rderm?glichkeiten finden Sie hier.

Ein Aufenthalt an der University of the Free State in Bloemfontein, Südafrika, wird durch das DAAD-Programm ISAP (Internationale Studien- und Ausbildungspartnerschaften) gef?rdert. 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 erhalten Sie direkt beim Büro für Internationales.

Auch gibt es die M?glichkeit seinen Auslandsaufenthalt durch Auslands-BAf?G oder mithilfe eines Bildungskredits finanziell zu unterstützen. 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 gibt es hier.

Ja, eine Teilnahme am Austauschprogramm ist für alle Studierenden der Universit?t Bremen offen. Es gilt aber unbedingt m?gliche Sonderregelungen bezüglich Ihres Aufenthaltsstatus in Deutschland und Visa-Regelungen im Gastland zu beachten.

Ja. Ein zweisemestriger Studienaufenthalt im Ausland und/oder ein Auslandsstudium im Bachelor und im Master ist m?glich. Es ist bei guter Planung auch m?glich zwei Semester hintereinander an unterschiedlichen Partnerhochschulen zu absolvieren.

Für das Erasmus+ -Programm gilt, dass Studierende in jeder Studienphase (Bachelor, Master, PhD) bis zu 12 Monate gef?rdert werden k?nnen.

Für PROMOS gilt, dass Teilstipendien für maximal 4 Monate pro Studienabschnitt (Bachelor, Master) vergeben werden k?nnen.

Wenn Sie unsere regul?re Frist am 15. Januar verpasst haben, k?nnen Sie sich bis zum 5. Februar noch für Restpl?tze im Winter- und Sommersemester bewerben. Bis zum 1. August ist es danach noch m?glich, sich für Restpl?tze im darauffolgenden Sommersemester zu bewerben. Die aktuelle Restplatzliste finden Sie ab Ende Januar hier.

Bewerbung

Die Bewerbungsfrist für ein Auslandsstudium über den Fachbereich 7 ist j?hrlich der 15. Januar. Bitte beachten Sie, dass diese Frist für alle Partnerhochschulen des Fachbereichs gültig ist und eine Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal des Fachbereichs zwingend notwendig ist.

Wenn Sie diese Frist verpasst haben, k?nnen Sie sich bis zum 5. Februar noch für Restpl?tze im Winter- und Sommersemester bewerben. Bis zum 1. August ist es danach noch m?glich, sich für Restpl?tze im darauffolgenden Sommersemester zu bewerben. Die aktuelle Restplatzliste finden Sie ab Ende Januar hier.

Eine Bewerbung an einer unserer Partnerhochschulen erfolgt über unser Online-Bewerbungsportal bis zum 15. Januar eines Jahres für das darauffolgende akademische Jahr. Das hei?t, wenn Sie im Wintersemester 2024/2025 oder im Sommersemester 2025 ins Ausland gehen wollen, bewerben Sie sich bis zum 15. Januar 2024.

Folgende Unterlagen müssen im Zuge der Bewerbung in unserem Bewerbungsportal hochgeladen werden:

  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben in der Unterrichtssprache
  • Aktueller PABO-Auszug
  • Zeugnisse (z.B. Abiturzeugnis, Bachelorzeugnis, Arbeitszeugnisse)
  • Sprachnachweise
  • Vorl?ufige Kursaufstellung
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

Vorlagen und Muster finden Sie im Downloadbereich.

Auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen erfolgt die Auswahl der Kandidaten, diese stellen also die entscheidendste Grundlage dar. Bewerben Sie sich deshalb bitte ebenso sorgf?ltig wie Sie es für ein Praktikum oder eine Arbeitsstelle tun würden. 

Neben den formalen Kriterien (Noten, tats?chlich nachgewiesene Sprachkenntnisse auf dem geforderten Niveau und die Darstellung ihrer Motivation) flie?en auch au?eruniversit?re T?tigkeiten/Praktika und ehrenamtliches Engagement mit in die Auswahl ein. Falls noch keine Noten nachweisbar sind (im Falle von Bachelor-Studierenden im 1. Fachsemester) geht die Abiturnote mit in die Bewerbung ein. Für die Master-Studierenden im 1. Fachsemester ist die Bachelorabschlussnote relevant. Bitte hierfür das Abiturzeugnis oder das Bachelorzeugnis mit einreichen. 

Bitte beachten Sie, dass die Angabe der Priorit?t nicht als Auswahlkriterium gewertet wird. Wir versuchen nach M?glichkeit, jeder erfolgreichen Bewerbung den Platz mit der h?chsten Priorit?t zuzuweisen. Findet sich kein geeigneter Bewerber, so k?nnen auch Pl?tze unbesetzt bleiben. 

Bewerberinnen und Bewerber für Südafrika, die UK und die USA werden Ende Januar zu Auswahlgespr?chen eingeladen. Auch bei anderen Partneruniversit?ten behalten wir uns bei sehr hoher Nachfrage vor, kurzfristig zu Auswahlgespr?chen einzuladen.

vor Antritt des Aufenthalts

Die Semesterzeiten an unseren Partnerhochschulen liegen sehr unterschiedlich und überschneiden sich zum Teil mit dem Prüfungszeitraum der Universit?t Bremen. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den entsprechenden Daten für Orientierungs-, Vorlesungs- und Prüfungswochen auf den Webseiten der jeweiligen Partnerhochschulen. Ein grober Zeitraum ist auch in unseren Partnerlisten vermerkt.

Vor Antritt des Auslandsaufenthalts muss ein Learning Agreement mit der entsendenden Universit?t Bremen (Fachbereich Wirtschaftswissenschaft) und der aufnehmenden Universit?t über die im Ausland zu absolvierenden Leistungen abgeschlossen werden. Das Learning Agreement legt fest, durch welche Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen 30 CP pro Semester erbracht werden sollen. Zugleich verpflichtet sich die aufnehmende Hochschule, das Lehr- und Prüfungsangebot zu gew?hrleisten; die entsendende Hochschule erm?glicht eine reibungslose Anerkennung der erbrachten Prüfungsleistungen nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen im Büro für Internationales. Studienzeitverz?gerungen sollen damit vermieden werden, so dass das Studium in Bremen nahtlos fortgesetzt werden kann. Sollten Pflichtmodule der ersten drei Fachsemester (Bachelor) oder der ersten beiden Fachsemester (Master) in Bremen zum Zeitpunkt des Auslandsstudiums noch nicht bestanden sein, so k?nnen diese nicht Bestandteil des Learning Agreements werden. Wiederholungsprüfungen k?nnen nicht im Ausland durchgeführt oder durch einen bestandenen Kurs im Ausland ersetzt werden.

Unabh?ngig davon, wie viele CP noch innerhalb des Studiums zu erbringen sind, wird von allen Studierenden, die ein Auslandssemester absolvieren m?chten, erwartet, dass das Auslandssemester einen Workload von 30 CP umfasst. Dies gilt insbesondere für Studierende, die erst in ihrem Abschlusssemester ein Auslandssemester absolvieren m?chten. Credit Points, die die anzurechnenden Leistungen überschreiten, k?nnen als Zusatzleistungen im Learning Agreement aufgeführt werden, damit ist deren Ausweis im Abschlusszeugnis m?glich.

Es ist zu beachten, dass eine Abschlussarbeit nicht im Ausland betreut, bewertet und anschlie?end in Bremen anerkannt werden kann. Es kann mit dem Erstprüfer / der Erstprüferin in Bremen ggf. vereinbart werden, die Abschlussarbeit im Ausland zu schreiben, diese aber von Bremen aus zu betreuen.

Die fachbezogene Abstimmung des Learning Agreements für Studierende des Fachbereiches erfolgt über das Büro für Internationales des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft. Im Idealfall senden auch Freemover-Studierende vor Fixierung ihres Auslandsaufenthaltes an einer Universit?t ihrer Wahl einen Entwurf ihres Learning Agreements per E-Mail an das Büro für Internationales.

Im Learning Agreement (LA) werden die Kurse an der Gasthochschule den Kursen der Universit?t Bremen gegenübergestellt. Vor Antriltt des Auslandsaufenthalts wird das LA before Mobility mit dem Fachbereich abgestimmt.

Im Rahmen von Erasmus+ wird das LA digital über Mobility Online erstellt. Bevor Sie das LA online erstellen, lassen Sie sich zur Kursauswahl durch das Büro für Internationales beraten.
Nach dem Ausfüllen, Unterschreiben und Abschicken des digitalen LA k?nnen Sie eine PDF-Datei des LA erstellen. Die erstellte PDF-Datei schicken Sie bitte zus?tzlich zur Unterschrift per E-Mail an das Büro für Internationales. Sie ben?tigen diese sp?ter für Ihren Antrag auf Anerkennung der Leistungen aus dem Ausland. Nachdem das LA online vom Büro für Internationales unterschrieben wurde, wird dies automatisch zur Unterschrift an die Gasthochschule weitergeleitet. Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihr LA. Die Unterschriften von allen drei Parteien müssen vor Ihrer Ausreise vorliegen.

Bei Auslandsaufenthalten au?erhalb von Europa wird das Learning Agreement über unser LA-Formular erstellt. Schicken Sie uns das Formular bitte in ver?nderbarer Version und noch nicht von Ihnen unterschrieben zur Prüfung zu. Nach Unterschrift durch uns, k?nnen Sie das LA selbst unterschreiben und es im Anschluss Ihrer Gasthochschule zur Unterschrift schicken. Das vollst?ndig unterschriebene LA laden Sie dann in Mobility Online hoch.

Sollten sich nach Beginn des Auslandssemesters ?nderungen in Ihrer Kurswahl ergeben, füllen Sie bitte das LA during Mobility aus. Dazu befolgen Sie die oben beschriebenen Schritte.

Studieren Sie an einem anderen Fachbereich und haben einen Platz über den FB 7 erhalten, so kl?ren Sie Ihr LA vorab mit Ihrem Fachbereichskoordinator für Anerkennung ab und lassen es abzeichnen, bevor Sie es an das Büro für Internatinoales schicken. Das Büro für Internationales gibt die zweite Unterschrift und sendet es Ihnen zurück. Jegliche ?nderung muss diesen Weg durchlaufen.

Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaft setzt voraus, dass Studierende w?hrend ihres Auslandsaufenthaltes einen vollen Workload von 30 ECTS pro Semester an der Gasthochschule absolvieren.

In der Regel belegen Studierende den Gro?teil ihrer Kurse an dem Fachbereich in dem Sie bei der Gasthochschule nominiert wurden, bei unseren 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 sind dies meist die wirtschaftswissenschaftlichen Fachbereiche. Weitere Hinweise dazu gibt es in den Partnerlisten.

Für Studierende des Fachbereich 7 gilt, dass Pflichtmodule der ersten drei Fachsemester (Bachelor) oder der ersten beiden Fachsemester (Master) sowie Wiederholungsprüfungen nicht im Ausland durchgeführt oder durch einen bestandenen Kurs im Ausland ersetzt werden k?nnen.

Ja, sowohl im Bachelor BWL/WIWI als auch im Master BWL k?nnen Sprachkurse im Rahmen des Studiums anerkannt werden. Im Bachelor BWL/WIWI ist dies im Wahlbereich der General Studies ab einem Niveau von A1 m?glich (Englischkurse ab einem Niveau von B2). Hier gibt es keine Beschr?nkung hinsichtlich der Anzahl von Sprachkursen. Im Master BWL k?nnen im Wahlbereich Sprachkurse für maximal zwei Wahlmodule (12 CP) berücksichtigt werden.

Zus?tzlich k?nnen Sprachkurse auch als freiwillige Zusatzleistungen im Learning Agreement aufgenommen werden, sodass ein Ausweis im Abschlusszeugnis m?glich ist.

Bitte prüfen Sie die jeweils gültigen Einreisebestimmungen für Ihr Zielland. Je nach Nationalit?t und Aufenthaltstitel kann es zu unterschiedlichen Bestimmungen und Voraussetzungen kommen. ?ber die zust?ndige Botschaft k?nnen Sie sich frühzeitig informieren.

Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Beantragung des Visums, in manchen F?llen kann die Ausstellung einige Wochen oder sogar Monate in Anspruch nehmen.

Sie sind selbst für die Wohnungssuche w?hrend Ihres Auslandssemesters verantwortlich. Viele Partnerhochschulen unterstützen Sie mit Tipps bei der Wohnungssuche oder bieten w?hrend der Anmeldephase Wohnm?glichkeiten für Austauschstudierende an.

Hilfreich sind au?erdem die Erfahrungsberichte ehemaliger Outgoings, die Sie auf den Seiten des International Office (Erasmus und weltweit) oder in unserem StudIP-Veranstaltungsboard ?7Services“ finden.

Falls Sie noch nicht über die n?tigen Sprachkenntnisse verfügen oder Ihre Sprachkenntnisse auffrischen m?chten, finden Sie hier die Angebote des Sprachenzentrums. Es besteht am SZHB auch die M?glichkeit sich schon einmal mit der Landessprache Ihres Ziellandes vertraut zu machen. Bei Zusage eines Auslandssemesters k?nnen Sie sich au?erdem die Kursgebühr für einen Sprachkurs in der Landes- oder Unterrichtssprache am SZHB zurückerstatten lassen. Weitere Hinweise dazu gibt das SZHB.

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Ja. Sie müssen sich trotz eines Auslandssemesters regul?r innerhalb der Fristen zurückmelden. Sie k?nnen sich aber vom Semesterticket befreien lassen, indem Sie beim Sekretariat für Studierende ein Auslandssemester beantragen.

Achtung: Bitte beantragen Sie in keinem Fall ein Urlaubssemester, da dann keine Prüfungsleistungen anerkannt werden k?nnen!

Um w?hrend des Auslandsaufenthalts keinen Prüfungsversuch verstreichen zu lassen, kann das Aussetzen des Prüfungsverfahrens durch Nachweis der Durchführung eines Auslandssemesters für das betreffende Semester beim Zentralen Prüfungsamt formlos beantragt werden.

Bei Fragen rund um die Themen Mobilit?tszuschuss, Grant Agreement und Mobility Online (au?er die Prüfung von Learning Agreements) wenden Sie sich bitte an das International Office.

Sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt nicht wie geplant antreten k?nnen, informieren Sie bitte umgehend das Büro für Internationales des Fachbereich 7, das International Office und Ihre Ansprechpartner an der Gastuniversit?t.

w?hrend und nach dem Aufenthalt

Ja. In den ersten Wochen nach Beginn der 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 k?nnen noch ?nderungen im Learning Agreement vorgenommen werden. Sollten sich also nach Beginn des Auslandssemesters ?nderungen in Ihrer Kurswahl ergeben, besprechen Sie diese mit dem Fachbereich (Fachbereich 7: Büro für Internationales) und füllen daraufhin das Learning Agreement during Mobility aus.

Bitte beachten Sie, dass nur die Kurse reibungslos anerkannt werden k?nnen, die in das Learning Agreement aufgenommen und vom Fachbereich geprüft wurden.

Wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt an der Gastuniversit?t um ein Semester verl?ngern m?chten, müssen Sie sowohl beim Büro für Internationales am Fachbereich 7 als auch bei Ihrer Ansprechperson an der Gasthochschule anfragen, ob dies m?glich ist. Das sollte sp?testens 4 Wochen vor dem geplanten Enddatum des Auslandsaufenthalts geschehen. Alle weiteren Schritte besprechen wir dann mit Ihnen gemeinsam.

Sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt vorzeitig abbrechen müssen, informieren Sie bitte umgehend das Büro für Internationales des Fachbereich 7, das International Office und Ihre Ansprechpartner an der Gastuniversit?t.

Grundlage für die Anerkennung von Studienleistungen, die im Ausland erbracht worden sind, ist das Learning Agreement. Dieses muss zu Beginn eines Auslandsaufenthaltes, bei ?nderungen auch w?hrend der Zeit im Ausland, immer mit dem Büro für Internationales (für Studierende des Fachbereichs) sowie ihrer Gasthochschule abgestimmt werden.

Nach Unterzeichnung des Learning Agreements führen lediglich nicht bestandene Prüfungsleistungen dazu, dass Kurse nicht anerkannt werden k?nnen. Es besteht keine Verpflichtung, erbrachte Studienleistungen anerkennen zu lassen. Dies ist Ihre Entscheidung.

Folgende Unterlagen müssen Ihnen nach dem Auslandsaufenthalt vorliegen, um mit der Anerkennung der Leistungen zu beginnen:

  • ein vom Fachbereich unterschriebenes Learning Agreement
  • ein Transcript of Records von der Gasthochschule

Liegen diese Unterlagen vor, k?nnen Sie sich hier über den Ablauf der Anerkennung am Fachbereich 7 informieren.

Die Umrechnung von Noten aus dem Ausland erfolgt auf Basis der Umrechnungstabelle. Diese finden Sie auf der Studiengangsseite des ZPA.

Fragen zum Themenfeld Internationales beantwortet:

Das Büro für Internationales, Ansprechpartnerinnen: Sandra Dinkeldein und Siegrid Cinar

Telefon: +49 (0)421 218-66515 / 66513 | Telefax: +49 (0)421 218-98-66515 / 66513 | E-Mail: fb07internationalprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de | WiWi 1-Geb?ude, Raum: A 3140

Sprechstunde w?hrend des Wintersemesters 2023/24: Mittwoch 11-12 Uhr

Aktualisiert von: Redaktion