Zentrale Frauenbeauftragte

Herzlich Willkommen auf den Seiten der Zentralen Frauenbeauftragten der Universit?t Bremen!

Die Zentrale Frauenbeauftragte der Universit?t Bremen ber?t und unterstützt die Universit?tsleitung bei der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zur Frauenf?rderung und Gleichstellung der Geschlechter nach dem Bremischen Hochschulgesetz (BremHG). Sie ist Sprecherin der Zentralen Kommission für Frauenfragen (ZKFF) des Akademischen Senats. Ihr Ziel ist es, in Kooperation mit relevanten hochschulpolitischen Akteurinnen Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern an der Universit?t Bremen zu identifizieren und aufzuheben und 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 Geschlechtergerechtigkeit im Wissenschaftssystem zu erreichen.

Aktuelle Schwerpunktthemen der Zentralen Frauenbeauftragten sind der Abbau von Unterrepr?sentanzen von Wissenschaftlerinnen, Abbau von Segregation über die Fachbereiche an der Universit?t Bremen, Gender in Forschung und Lehre, F?rderung der Vereinbarkeit von Familie, Studium und Besch?ftigung wie auch geschlechtergerechte Vielfalt.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Hinweise zu aktuellen 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育, Informationen zu gleichstellungspolitischen Akteuren, Ziele und Schwerpunkte der Arbeit der Zentralen Frauenbeauftragten wie auch Infrastrukturen und Ma?nahmen der Frauenf?rderung an der Universit?t Bremen.

Viel Vergnügen beim Lesen!

Kathrin Sebastian

Zentrale Frauenbeauftragte

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Kim Kück

Stellvertretende Zentrale Frauenbeauftragte

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Postanschrift

Universit?t Bremen
Zentrale Frauenbeauftragte
Postfach 33 04 40
28334 Bremen


Beschlüsse, Empfehlungen, Grundsatzpapiere, Stellungnahmen

Wissenschaftler/innen, *innen, _innen, :innen?

Die Landesrektor:innenkonferenz und der Landeskonferenz der Frauenbeauftragen (LaKoF) haben sich mit dieser Frage auseinander?gesetzt und zeigen in der Broschüre ?Orientierungshilfe für gendergerechte Sprache‘ (Stand: Oktober 2014). M?glichkeiten für gendergerechte Schreibweise auf.

Im Bundesland Bremen gilt bereits seit 1985 die Vorgabe, eine geschlechtergerechte Amtssprache zu verwenden. Zur Umsetzung erschienen Handreichungen, die zuletzt Ende 2020 aktualisiert wurden: Handreichung des Aus- und Fortbildungszentrum für den bremischen ?ffentlichen Dienst (AFZ).

Es gibt zahlreiche weitere Formulierungshilfen und praktische Tipps im Web. Beispielsweise zum Gendern im Journalismus www.genderleicht.de oder  Geschickt gendern – Das Genderw?rterbuch von Johanna Usinger.

 

Universit?tsleitung bekennt sich zur grunds?tzlichen Anwendung der familienpolitischen Komponente nach WissZeitVG §2 (1)

In der Sitzung des Rektorates am 25.02.2019 hat die Universit?tsleitung der Universit?t Bremen beschlossen, dass die familienpolitische Komponente bei Vertr?gen nach WissZeitVG §2 (1) Satz 4 grunds?tzlich auf Antrag (Mitarbeiter*in und Fachbereich) hin anzuwenden ist (Beschluss 1923). Der Antrag auf Anwendung der familienpolitischen Komponente nach WissZeitVG §2 (1) Satz 4 wurde von der Zentralen Frauenbeauftragten, Sylvia Hils, eingebracht. Ausgangspunkt des Antrages waren eine intransparente und unausgewogene Informationslage und Praxis bei der Umsetzung der familienpolitischen Komponente an der Universit?t Bremen.

Der gesetzliche Rahmen nach WissZeitVG § 2 (1) Satz 4 sieht eine Ausweitung, der insgesamt zul?ssigen Befristungsdauer von Arbeitsvertr?gen von 6 + 6 Jahren, bei Betreuung eines oder 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育erer Kinder unter 18 Jahren um zwei Jahre je Kind vor. Wie das BMBF zum WissZeitVG erl?utert: ?[…] kann [durch die Betreuung von Kindern] die zur Verfügung stehende Zeit nicht in vollem Ma?e für die wissenschaftliche Arbeit genutzt werden. Dieser Nachteil soll durch eine Verl?ngerung ausgeglichen werden“ (vgl. BMBF FAQ).

Die Ausweitung der Befristungsdauer ist nicht gleichzusetzen mit einem Rechtsanspruch auf Vertragsverl?ngerung (wie z.B. im Fall des Nachholens von Zeiten aus Mutterschutz und Elternzeit nach WissZeitVG § 2 (5)), sondern verl?ngert die m?gliche Dauer der befristeten Besch?ftigung mit Qualifizierungsanteil.

Die Ausweitung der Befristungsdauer nach WissZeitVG § 2 (1) Satz 4 gilt für alle Elternteile unabh?ngig voneinander und ist unabh?ngig von Mutterschutz/Elternzeit.

Die Zentrale Frauenbeauftragte ber?t und informiert (nicht rechtskr?ftig) Sie gerne zum Thema. Bei weitergehenden und rechtlichen Fragen, wenden Sie sich bitte an das Personaldezernat oder die Rechtsstelle der Universit?t Bremen.

Universit?t Bremen erh?lt Pr?dikat "Gleichstellung Ausgezeichnet!" in der III. Phase des Professorinnenprogramms

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat die ersten Auswahlentscheidungen für die III. Phase des Professorinnenprogramms beschlossen. Von 111 Hochschulen haben 86 Hochschulen das unabh?ngige Begutachtungsgremium überzeugt, davon wurden 10 Hochschulen mit dem Pr?dikat "Gleichstellung Ausgezeichnet!" gewürdigt. Die Universit?t Bremen hat mit Ihrem Konzept für die Personalentwicklung und -gewinnung auf dem Weg zur Professur überzeugt und ist mit dem Pr?dikat "Gleichstellung Ausgezeichnet!" ausgezeichnet worden. Hier finden Sie das im Rahmen des Professorinnenprogramms III des Bundes und der L?nder im Mai 2018 vorgelegte Konzept: "geschlechtergerecht 2028 - G L E I C H S T E L L U N G S Z U K U N F T S K O N Z E P T". Das Pr?dikat erm?glicht es der Universit?t Bremen die F?rderung einer vierten Erstberufung einer Frau in Anspruch zu nehmen.

Neues Konzept für eine innerbetriebliche Beschwerdestelle nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

Arbeitgeber*innen müssen gem?? § 13 AGG eine innerbetriebliche Beschwerdestelle einrichten, die Beschwerden von Besch?ftigten, die Diskriminierung am Arbeitsplatz erleben, entgegennimmt, den Sachverhalt ermittelt und prüft, ob eine Diskriminierung vorliegt. Vera Egenberger (Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. , BUG) hat ein neues Konzept für eine innerbetriebliche Beschwerdestelle nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erarbeitet. 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 finden Sie auf den BUG-Webseiten unter: https://www.bug-ev.org/aktivitaeten/politikberatung/beschwerdestellen/innerbetriebliche-beschwerdestellen

Die Beschwerdestellen in der Universit?t Bremen sind:
für Besch?ftigte: das Personaldezernat – vgl. Beschwerdeordnung für Besch?ftigte [pdf],
für Studierende: die Rechtsstelle – vgl. Beschwerdeordnung für Studierende [pdf].

Konfliktbew?ltigung am Arbeitsplatz: Von konflikthaften Situationen bis hin zum Mobbing

Ihr Arbeitsklima sollte von Vertrauen, gegenseitigem Respekt und offener Kommunikation gepr?gt sein; gegenseitige Achtung und Toleranz ist die Grundlage einer erfolgreichen Arbeit in den Abteilungen und Referaten. Konflikthaften Situationen bis hin zum Mobbing müssen frühzeitig und rechtzeitig bearbeitet werden. Dies regelt die Dienstvereinbarung "Konfliktbew?ltigung am Arbeitsplatz".

Die bukof-Kommission "Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt"

hat eine Online-Handreichung “Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen” erstellt sowie ein Grundsatzpapier zu Sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen (2018) herausgegeben. Im M?rz 2021 hat die Kommission der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof) mit ihrem regelm??igen Newsletter über laufende Kampagnen und 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 informiert.

Die Zentrale Frauenbeauftragte ver?ffentlicht auf ihrem Internetauftritt auch Initiativen an der und Hinweise rund um die Universit?t Bremen. Diese Initiativen und Hinweise spiegeln nicht notwendigerweise die Positionen oder Ziele der Zentralen Frauenbeauftragten wider.