Führungszeugnis
Alle Informationen zum erweiterten Führungszeugnis für Ihr Praxissemester
Zur Durchführung des Praxissemesters ist ein erweitertes Führungszeugnis gem?? §30a Absatz 1 BZRG erforderlich. Darüber wurde die Universit?t mit Schreiben vom 2. Februar 2015 von der Senatorischen Beh?rde für Bildung und Wissenschaft informiert. Ein erweitertes Führungszeugnis ist für Personen erforderlich, die aufgrund ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen T?tigkeit im engeren oder weiteren schulischen Umfeld regelm??ig mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses selbst verantwortlich sind.
Ohne ein erweitertes Führungszeugnis ist eine Teilnahme am Praxissemester ausgeschlossen.
Das erweiterte Führungszeugnis beantragen Sie in dem Bundesland, in dem Sie gemeldet sind.
Wichtig für Studierende mit Wohnsitz in Bremen! Die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses kann auschlie?lich online erfolgen. 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 zum Beantragungsprozess finden Sie hier.
Für die Anmeldung ben?tigen Sie:
- ein Identit?tsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- eine Aufforderung der Universit?t, dass ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist (bitte nutzen Sie hierzu das Kontaktformular im unteren Teil dieser Seite).
Kosten
Die Gebühr für das Erweiterte Führungszeugnis betr?gt zur Zeit 13 Euro (ohne Gew?hr). Eine Erm??igung oder Gebührenbefreiung ist nur bei bestehender Mittellosigkeit vorgesehen. Die Mittellosigkeit w?re der Beh?rde gegenüber in einer Einzelfallprüfung nachzuweisen. Bei Studierenden unterstellt die Beh?rde grunds?tzlich keine Mittellosigkeit, es ist somit von einer Gebührenpflicht auszugehen, vgl.Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis.
Gültigkeit
Bitte beantragen Sie Ihr Führungszeugnis so, dass es bei der Vorlage im Anmeldezeitraum des Praxissemesters nicht ?lter als 6 Monate ist!
Zwingend erforderlich für die Vorlage des erweiterten Führungszeugnis ist eine Anmeldung für das Praxissemester in Stud.IP.
Wenn Sie sich erfolgreich im Anmeldezeitraum vom 01.11.2024 -15.11.2024 angemeldet haben, legen Sie uns bitte Ihr erweitertes Führungszeugnis und Ihre Immatrikulationsbescheinigung oder ggf. Transcript of Records (162 CP + Abgabe Bachelorarbeit) im ZfLB vor.
Im Anmeldezeitraum haben wir ge?nderte Sprechzeiten, die zeitnah auf unserer Homepage ver?ffentlicht werden.
Wir sehen das erweiterte Führungszeugnis im Original ein, selbstverst?ndlich k?nnen Sie es danach wieder mitnehmen.
Sollte uns das erweiterte Führungszeugnis nicht bis sp?testen 15.11.2024 im ZfLB vorliegen, ist eine Teilnahme am Praxissemester ausgeschlossen.
Erweitertes Führungszeugnis mit Eintrag
Studierende, die einen Eintrag im Erweiterten Führungszeugnis haben, wenden sich bitte an Frau Dr. Buhse bei der Senatorin für Kinder und Bildung.
Studierende im M.Ed. für das Lehramt an beruflichen Schulen wenden sich bei Rückfragen bitte an:
berufliche Bildung (Pflege)
Prof. Dr. Ingrid Darmann-Finck |
E-Mail: Darmann@uni-bremen.de |
Tel.: (0421) 218 -62940 |
berufliche Bildung (Technik)
Brigitte Schweckendieck |
E-Mail: berufliche-bildung@uni-bremen.de |
Tel.: (0421) 218-66301 |
§30a BZRG: Antrag auf ein Erweitertes Führungszeugnis
(1) Einer Person wird auf Antrag ein erweitertes Führungszeugnis erteilt,
1. wenn die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf diese Vorschrift vorgesehen ist oder
2. wenn dieses Führungszeugnis ben?tigt wird für
a) die Prüfung der pers?nlichen Eignung nach § 72a des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe –,
b) eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderj?hriger oder
c) eine T?tigkeit, die in einer Buchstabe b vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderj?hrigen aufzunehmen.
(2) Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, best?tigt, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen.
Erl?uterungen zum Inhalt eines Erweiterten Führungszeugnisses finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Justiz.