Zulassung nach §3 (4) ?

Wer zum Master of Education Lehramt Gymnasium/Oberschule an die Universit?t Bremen wechselt, studiert in der Regel nach dem regul?ren Studienverlauf, festgelegt in der Masterprüfungsordnung.

In manchen F?llen steht allerdings im Zulassungsbescheid, dass nach §3 (4) der Zugangsordnung eingeschrieben wurde. Dies ist der Fall, wenn jemand in einem oder beiden F?chern weniger Fachwissenschaften im Erststudium erbracht hat als Studierende der Universit?t Bremen, dafür aber 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 Erziehungswissenschaften oder 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 im zweiten Fach. In dem Fall werden die fehlenden fachlichen Studienanteile im Master nachstudiert und dafür weniger im zweiten Fach oder den Erziehungwissenschaften. Der Studienplan wird dann auf einem Laufzettel bzw. Formblatt durch die Fachbeauftragten festgelegt.

Wenn das auf Sie zutrifft, beachten Sie bitte die folgenden Informationen, Hinweise und Downloads zur Erstellung des Studienplanes:

Beratung

Erstberatung zum Studienplan

Der Laufzettel zum Studienplan wird im Studienzentrum Lehramt ausgeh?ndigt.

Sie haben

  1. den Bachelorabschluss an einer anderen Hochschule als der Universit?t Bremen erlangt,
  2. sich an der Universit?t Bremen erfolgreich um einen Studienplatz im Master of Education für das Lehramt an Gymnasien und Oberschulen beworben und
  3. sind nach Zugangsordnung §3 Absatz 4 für den Master of Education (M.Ed.) Gymnasien und Oberschulen zugelassen worden?

Dann unterscheidet sich Ihr Studium von dem Ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen.

Was ist anders?

Wenn Sie den Studienplatz annehmen, gelten für Ihr Studium die Regelungen in §2 (2) der  "Fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien/Oberschulen" in der jeweils aktuellen Fassung. Ihr Studienverlauf weicht damit vom regul?ren Studienverlauf im M.Ed. Gy/OS an der Uni Bremen ab. Ihr Masterstudium umfasst wie bei allen anderen Studierenden 120 CP, der Anteil der fachwissenschaftlichen und erziehungswissenschaftlichen Module kann jedoch variieren. Auf der Basis verpflichtender Studienberatungen in den beiden F?chern und der Erziehungswissenschaften wird Ihr konkreter Studienverlauf für den Master of Education festgelegt. Die Masterarbeit müssen Sie in den Erziehungswissenschaften schreiben, es sei denn, der vereinbarte Studienverlauf entspricht im Bereich Erziehungswissenschaft demjenigen im regul?ren Master of Education. Dann kann die Masterarbeit auch in einem der beiden F?cher geschrieben werden.

Um zu kl?ren, in welchem Umfang Sie Studienleistungen in diesen Bereichen erbringen müssen und welche Module dafür in Frage kommen, müssen Sie an insgesamt 3 obligatorischen Studienverlaufsberatungen teilnehmen: Bei dem/der Fachbeauftragten jedes Faches und bei dem/der Fachbeauftragten der Erziehungswissenschaften.

Termine vereinbaren

Sie vereinbaren zuerst einen Termin beim Studienzentrum Lehramt, wo Sie das Formblatt zur Erstellung des Studienplanes und Erl?uterungen zum Vorgehen erhalten. Den Kontakt finden Sie oben auf dieser Seite. Zudem vereinbaren Sie Termine mit den Fachbeauftragten der beiden F?cher und zum Schluss einen Termin in der Erziehungswissenschaft. Die Entscheidungen aus den beiden F?chern sind zwingende Voraussetzung, damit der/die Fachbeauftragte der Erziehungswissenschaft Ihren Studienverlauf bearbeiten und damit fertigstellen kann.

Unterlagen mitbringen

Die Fachbeauftragten ben?tigen Nachweise zu Ihrem Bachelorstudium (Transcript of Records) sowie den Laufzettel (auf Anfrage beim Studienzentrum Lehramt erh?ltlich) vom Studienverlauf M.Ed. Extern. Lesen Sie die Hinweise zum Ausfüllen des Laufzettels aufmerksam durch und nehmen Sie das gesamte Dokument zu jedem Termin mit den Fachbeauftragten mit!

Noch vor Beginn des Studiums

  • Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig schon vor Beginn des Wintersemesters um Termine beim Studienzentrum Lehramt und bei allen drei Fachbeauftragten. Die Fachbeauftragten ben?tigen Nachweise über alle Ihre Studienleistungen in der Fachwissenschaft des betreffenden Faches.

Hinweise zur Abgabe des fertigen Studienverlaufsplans

Der endgültige und von allen Fachbeauftragten unterschriebene Studienplan muss eingereicht werden

  1. bis sp?testens Ende des 1. Semesters: in Kopie beim Sekretariat für Studierende  (ansonsten gibt es eine Rückmeldesperre zum n?chsten Semester, bis der Plan vorliegt)
  2. bis sp?testens zur Anmeldung der Masterarbeit: im Original beim Zentralen Prüfungsamt

Bitte kopieren Sie den Studienverlauf au?erdem für sich und heften das Dokument gut und sicher bis zum Ende Ihres Studiums ab.