Schulpraktika von A bis Z

 

Im Kontext der schulischen Praktika im Lehramtsstudium k?nnen sich eine Vielzahl von Fragen ergeben. 

 

Nachfolgend finden Sie Informationen zu h?ufig gestellten Fragen und Hinweisen, die die Durchf¨¹hrung der Praktika unterst¨¹tzen k?nnen. Dabei werden zwischen Informationen und Hinweisen f¨¹r Schulen, Studierende und Dozierende unterschieden.

 

Bei weiterf¨¹hrenden Fragen wenden Sie sich gerne an zflb.praxisbueroprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

 

Diese Seite befindet sich im Aufbau und wird sukzessive erweitert.

R¨¹ckenansicht von Sch¨¹lerinnen und Sch¨¹lern im Klassenraum, die sich melden

Sollten Sie unsicher sind, wer die richtige Anlaufstelle f¨¹r Ihr Anliegen ist, wenden Sie sich gerne an das ZfLB-Praxisb¨¹ro.

Das ZfLB-Praxisb¨¹ro fungiert als erste Anlaufstelle f¨¹r Studierende und Schulen rund um das Thema Praktikum. 

 

Praktikumsverantwortliche der Universit?t

  • Diese unterscheiden sich je nach Praktikum, Studienfach und Lehramt. Die Verantwortung f¨¹r das Orientierungspraktikum liegt in der Erziehungswissenschaft; f¨¹r die Praxisorientierten Elemente (POE) sind die jeweiligen Fachdidaktiken der Studienf?cher verantwortlich; im Praxissemester sind alle Studienf?cher verantwortlich sowie das ZfLB.

Schulzuweisungen

  • Diese erfolgen ausschlie?lich durch das ZfLB-Praxisb¨¹ro auf Basis der Praktikumskontingente der Senatorin f¨¹r Kinder und Bildung.

Inhalte der Begleitveranstaltungen und (fach)didaktische Ausgestaltung der Praktika

  • Im Rahmen der allgemeinen Ziele des jeweiligen Praktikums erfolgt die weitere Ausgestaltung durch die jeweiligen Studienf?cher.

Konzeption der Schulpraktischen Studien

  • Der Rat des ZfLB trifft die rahmengebenden Entscheidungen und macht allgemeine Vorgaben zu den Schulpraktischen Studien. Der Themenausschuss Schulpraktische Studien bereitet die Ratsentscheidungen vor. Die Gesch?ftsstelle des ZfLB bringt Themen zur Beratung ein.

F¨¹r wen gilt welche Praktikumsordnung?

Stand: 11/2023

 

Bachelor

Praktikumsordnung

Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs (inkl. Inklusive P?dagogik bis einschlie?lich Studienstart WS 2022/23)

Praktikumsordnung f¨¹r den Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs und die Zwei-F?cher-Bachelorstudieng?nge mit Lehramtsoption f¨¹r das Lehramt an Gymnasien und Oberschulen der Universit?t Bremen

vom 22. September 2011

Inklusive P?dagogik im Primarbereich: Lehr?mter Sonderp?dagogik und Grundschule (Start des Studiengangs im WS 2023/24)

Praktikumsordnung f¨¹r den Bachelorstudiengang ?Inklusive P?dagogik im Primarbereich: Lehr?mter Sonderp?dagogik und Grundschule¡° und den Zwei-F?cher-Bachelorstudiengang f¨¹r das ?Lehramt Inklusive P?dagogik/Sonderp?dagogik an Gymnasien/Oberschulen¡° an der Universit?t Bremen

vom 23. Mai 2023

Zwei-F?cher-Bachelorstudieng?nge mit Lehramtsoption f¨¹r das Lehramt an Gymnasien und Oberschulen

Praktikumsordnung f¨¹r den Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs und die Zwei-F?cher-Bachelorstudieng?nge mit Lehramtsoption f¨¹r das Lehramt an Gymnasien und Oberschulen der Universit?t Bremen

vom 22. September 2011

Zwei-F?cher-Bachelorstudiengang f¨¹r das Lehramt Inklusive P?dagogik/Sonderp?dagogik an Gymnasien/Oberschulen

Praktikumsordnung f¨¹r den Bachelorstudiengang ?Inklusive P?dagogik im Primarbereich: Lehr?mter Sonderp?dagogik und Grundschule¡° und den Zwei-F?cher-Bachelorstudiengang f¨¹r das ?Lehramt Inklusive P?dagogik/Sonderp?dagogik an Gymnasien/Oberschulen¡° an der Universit?t Bremen

vom 23. Mai 2023

Berufliche Bildung ¨C Pflegewissenschaft

Praktikumsordnung f¨¹r den Bachelorstudiengang ?Berufliche Bildung ¨C Pflegewissenschaft¡° (B.A.) und den Masterstudiengang ?Lehramt an berufsbildenden Schulen ¨C Pflege¡° (M.Ed.) an der Universit?t Bremen

vom 29. Oktober 2019

 

Master of Education

Praktikumsordnung

Lehramt an Grundschulen

Praktikumsordnung f¨¹r die Masterstudieng?nge ?Lehramt an Gymnasien/ Oberschulen¡°, ?Lehramt an Grundschulen¡° und ?Lehr?mter Inklusive P?dagogik/Sonderp?dagogik und Grundschule¡°

vom 9. Dezember 2016

Lehr?mter Inklusive P?dagogik/Sonderp?dagogik und Grundschule

Praktikumsordnung f¨¹r die Masterstudieng?nge ?Lehramt an Gymnasien/ Oberschulen¡°, ?Lehramt an Grundschulen¡° und ?Lehr?mter Inklusive P?dagogik/Sonderp?dagogik und Grundschule¡°

vom 9. Dezember 2016

Inklusive P?dagogik im Primarbereich: Lehr?mter Sonderp?dagogik und Grundschule

In Erarbeitung

Lehramt an Gymnasien/ Oberschulen

Praktikumsordnung f¨¹r die Masterstudieng?nge ?Lehramt an Gymnasien/ Oberschulen¡°, ?Lehramt an Grundschulen¡° und ?Lehr?mter Inklusive P?dagogik/Sonderp?dagogik und Grundschule¡°

vom 9. Dezember 2016

Lehramt Inklusive P?dagogik/Sonderp?dagogik an Gymnasien/Oberschulen

G¨¹ltig bis 30.9.2024Praktikumsordnung f¨¹r den Masterstudiengang f¨¹r das ?Lehramt Inklusive P?dagogik/Sonderp?dagogik an Gymnasien/ Oberschulen¡° (M.Ed.) an der Universit?t Bremen

vom 9. Februar 2021 erneut berichtigt

Lehramt an berufsbildenden Schulen ¨C Pflege

Praktikumsordnung f¨¹r den Bachelorstudiengang ?Berufliche Bildung ¨C Pflegewissenschaft¡° (B.A.) und den Masterstudiengang ?Lehramt an berufsbildenden Schulen ¨C Pflege¡° (M.Ed.) an der Universit?t Bremen

vom 29. Oktober 2019

Lehramt an berufsbildenden Schulen - Technik

Praktikumsordnung f¨¹r den Master of Education ?Lehramt an beruflichen Schulen¡°

vom 13. Januar 2015

 

F¨¹r SchulenF¨¹r StudierendeF¨¹r Dozierende
Anwesenheit (Praxissemester)Anwesenheit (Praxissemester) 
Mentorinnen und Mentorenitslearning 
VertretungsunterrichtMasernschutz 

 

F¨¹r Schulen

Die Anwesenheit an der Schule betr?gt 25 Zeitstunden pro Woche gem?? Praktikumsordnung.

Die Anwesenheitszeit an der Schule kann auf mind. 15 Zeitstunden an mind. 3 Tagen pro Woche reduziert werden. Die Entscheidung liegt bei den Mentor*innen und h?ngt von den Gegebenheiten ab.

In den Workload der 25 Zeitstunden fallen alle zum Schulpraktischen Teil z?hlenden Aktivit?ten wie Unterrichten, Besprechungen mit Mentor*innen/schulischem Personal, Vor- und Nachbereitung von Unterricht, Hospitationen, Teilnahme an schulischen °ÄÃŻʹÚ_»Ê¹Ú×ãÇò±È·Ö-¾¢±¬ÌåÓý (Schulfest, Konferenzen, Sprechtag, Elternabend usw.), Einarbeitung in ein Thema oder didaktische Modelle oder Methoden, Reflexion, Einsch?tzung und Bewertung von Sch¨¹ler*innenprodukten usw. Lediglich die universit?ren Begleitveranstaltungen und die damit verbundenen Aufgaben z?hlen nicht zu diesem Workload.

Mentor*innen, Fachlehrkr?fte und das schulische Personal insgesamt sind als Reflexionspartner*innen der Studierenden von besonderer Bedeutung. F¨¹r die eigenst?ndige und gemeinsame Reflexion ist entsprechend Zeit einzur?umen, dies gilt f¨¹r T?tigkeiten wie Hospitationen genauso wie f¨¹r selbst gestaltete Unterrichtsstunden.

Die Teilnahme an den universit?ren Begleitveranstaltungen hat Vorrang. Falls diese in Einzelf?llen mit relevanten schulischen Terminen kollidieren, sprechen Sie mit den Studierenden, ob eine Kl?rung/Ausnahme mit den Dozierenden der Begleitveranstaltung vereinbart werden kann. Die Begleitveranstaltungen finden in allen Studienf?chern (inklusive Erziehungswissenschaft) und maximal 14-t?gig statt.

 

Auszug Praktikumsordnung ¡ì7:

?(1) Der w?chentliche Arbeitsaufwand f¨¹r den schulpraktischen Teil betr?gt 25 Zeitstunden. In diesem Zeitraum sollen alle unterrichtlichen und au?erunterrichtlichen Aktivit?ten, die f¨¹r die Durchf¨¹hrung des schulpraktischen Teils erforderlich sind, durchgef¨¹hrt werden k?nnen. Die Studierenden k?nnen mit den Mentorinnen und Mentoren vereinbaren, dass einige Aufgaben innerhalb des schulpraktischen Teils (z.B. Vorbereitung des Unterrichts oder Bearbeiten von Reflexionsaufgaben) zu Hause durchgef¨¹hrt werden. Die Studierenden sind jedoch mindestens 15 Zeitstunden pro Woche und an mindestens 3 Tagen in der Woche an der Schule anwesend. Die Anwesenheit wird in der Schulbescheinigung gem?? ¡ì 8 Absatz 4 best?tigt.¡°

 

In den Schulpraktischen Studien sind Ausbildungskoordinationen und Mentor*innen wichtige Partner*innen bei der Qualifizierung der Studierenden als angehende Lehrpersonen. Ohne Sie w¨¹rde ein wesentlicher Baustein fehlen. Auf Bitten der Senatorin f¨¹r Kinder und Bildung werden nachfolgend die damit verbundenen Aufgaben konkretisiert.

 

Ausbildungskoordinationen

Die Ausbildungskoordinator*innen sind f¨¹r die Studierenden die erste Kontaktperson in der Schule, sie orientieren und unterst¨¹tzen die Studierenden insbesondere in der ersten Zeit in der Schule.

  • Bitte unterst¨¹tzen Sie die Studierenden aktiv bei der Suche nach Mentor*innen oder benennen diese zentral in Absprache mit den Kolleg*innen.
  • Beraten Sie die Studierenden, falls es Schwierigkeiten gibt, am Fachunterricht oder anderen Aktivit?ten teilzunehmen.
  • Im Orientierungspraktikum und insbesondere im Praxissemester ist die Erkundung des gesamten Berufsfelds und ein Einblick in die Zusammenarbeit mit allen p?dagogischen und weiteren schulischen Mitarbeitenden relevant; eine Teilnahme bspw. an Fach- und Gesamtkonferenzen, Elternabenden, Sprechtagen, Ausfl¨¹gen, Teambesprechungen usw. sollte erm?glicht werden.
  • Sollte sich kurzfristig herausstellen, dass ein geplantes Mentorat nicht realisiert werden kann, melden Sie dies umgehend im ZfLB-Praxisb¨¹ro.

Die Studierenden sind dazu aufgefordert, Ihnen vor bzw. zu Praktikumsbeginn neben der Verschwiegenheitserkl?rung und dem Masernschutznachweis auch die fachlichen Anforderungen des jeweiligen Praktikums sowie die Kontaktdaten der Begleitdozierenden mitzuteilen. Bei Fragen und Problemen melden Sie sich gerne jederzeit im ZfLB-Praxisb¨¹ro.

 

Mentor*innent?tigkeit 

Die Begleitung der Praktika durch Mentorinnen und Mentoren ist ein wesentlicher Baustein f¨¹r die angestrebten Professionalisierungsziele der Studierenden. Sie sind Reflexionspartner*innen, Expert*innen, Ideengeber*innen und vieles °ÄÃŻʹÚ_»Ê¹Ú×ãÇò±È·Ö-¾¢±¬ÌåÓý. Folgende Punkte sind dabei aus universit?rer Perspektive zentral:

  • Lassen Sie Studierende an Ihrem Unterricht teilnehmen und stellen Sie Ihre Klasse f¨¹r die Durchf¨¹hrung der von den Studierenden selbstgestalteten Unterrichtsstunden zur Verf¨¹gung (betrifft POE und Praxissemester) bzw. unterst¨¹tzen Sie die Studierenden ggf. auch dabei, am Unterricht anderer Fachkolleg*innen teilzunehmen.
  • In der Grundschule werden Studierende ¨¹berwiegend einer Klasse zugeordnet und das Mentorat durch den*die Klassenlehrer*in ¨¹bernommen. Binden sie die Studierenden in die Arbeit in ihrer Klasse, dortige Strukturen, Abl?ufe und auch T?tigkeiten einer Klassenlehrer*in ein und informieren die anderen Kolleg*innen, die in der Klasse unterrichten bzw. stellen den Kontakt her. Erm?glichen sie ggf. auch Hospitationen in anderen Klassen.
  • Binden Sie Studierende gerne auch in Hospitationsstunden aktiv ein, beispielsweise durch einen Beobachtungsauftrag, einen Feedbackwunsch oder die Unterst¨¹tzung von Sch¨¹ler*innen in Arbeitsphasen.
  • Sprechen Sie ¨¹ber den Beruf als (Fach-)Lehrkraft, Innovationen und Herausforderungen im Fach usw.
  • Beraten Sie die Studierenden bei der Planung ihrer Unterrichtsstunden/-reihen; geben Sie Hinweise zu Ihrer Klasse, die eine m?glichst sch¨¹ler*innenorientierte Unterrichtsplanung erm?glichen; sprechen Sie ¨¹ber Stundenziele (dies erfolgt i.d.R. vorher oder parallel auch in universit?ren °ÄÃŻʹÚ_»Ê¹Ú×ãÇò±È·Ö-¾¢±¬ÌåÓý); eine gewisse Themenfreiheit ist - sofern m?glich - w¨¹nschenswert.
  • Geben Sie zu jeder Unterrichtsstunde bzw. Doppelstunde ein Feedback, auch dann wenn es zeitbedingt nur sehr kurz ausfallen kann; gehen Sie beispielhaft auf Aspekte wie Adaption und Orientierung an den Sch¨¹ler*innen etc. ein - diese R¨¹ckmeldung ist sowohl f¨¹r die Adaption etwaiger Folgestunden wichtig als auch zur Reflexion (Fremd- vs. Selbstwahrnehmung) der gemachten Erfahrungen. 
  • Selbst gestalteter und selbst durchgef¨¹hrter Unterricht von Studierenden kann in der Regel noch nicht perfekt sein, sondern soll die M?glichkeit bieten, sich in der Praxis auszuprobieren und diese Erfahrungen (gemeinsam) zu reflektieren. Vor- und Nachbesprechung sind daher nicht mit denen im Referendariat vergleichbar.

Hinweis f¨¹r Mentorinnen und Mentoren in der Inklusiven P?dagogik (Lehramt IP/Sonderp?dagogik): Die Ausf¨¹hrungen zur Mentor*innent?tigkeit gelten in Bezug auf den Unterricht auch f¨¹r die Inklusive P?dagogik, wobei der Berufsfeldorientierung eine besondere Bedeutung zukommt, etwa durch Einblicke ins ZuP, Aufgaben au?erhalb des Unterrichts (F?rderung, Beratung) oder Kooperation mit au?erschulischen Partnern. Vor Beginn der diagnostischen Fallarbeit wird j?hrlich ein direkter Austausch mit den Modulbeauftragten der Universit?t, Prof. Dr. Natascha Korff und Prof. Dr. Anja Starke, angeboten.

 

Mentor*innenverg¨¹tung

?ber die Senatorin f¨¹r Kinder und Bildung bzw. das Schulamt Bremerhaven kann das Mentorat f¨¹r Studierende der Universit?t Bremen an Schulen in Bremen und Bremerhaven verg¨¹tet werden. Dies gilt nur f¨¹r Studierende, die offiziell ¨¹ber das ZfLB-Praxisb¨¹ro f¨¹r ein Praktikum zugewiesen wurden. F¨¹r Bremer Schulen werden Stichtage und Verfahren durch eine Mitteilung der Senatorin f¨¹r Kinder und Bildung ?Praktika der universit?ren Lehrer:innenausbildung Mentor:innenverg¨¹tung f¨¹r das Schuljahr xx¡® festgelegt.

 

FAQ

  • Warum m¨¹ssen Studierende, die bereits an Schule arbeiten, noch ein Praktikum machen?
  • Ich warte noch auf meine Mentor*innenverg¨¹tung¡­
    • F¨¹r die Mentor*innenverg¨¹tung ist die Senatorin f¨¹r Kinder und Bildung bzw. das Schulamt Bremerhaven zust?ndig. Das ZfLB-Praxisb¨¹ro pr¨¹ft lediglich die Betreuungsangaben. Wenden Sie sich bei Fragen zur Nachmeldung, Auszahlung usw. bitte an Tatjana Menke (Senatorin f¨¹r Kinder und Bildung) bzw. Thorsten Riekes (Schulamt Bremerhaven).

Studierende, die als (Vertretungs-)Lehrkr?fte an Schulen arbeiten, k?nnen an dieser Schule kein Praktikum absolvieren. Eine Zuweisung ist aus inhaltlichen und rechtlichen Gr¨¹nden nicht m?glich.

W?hrend des Praktikums k?nnen Studierenden auch kein einzelnen Vertretungsunterrichtsstunden oder andere T?tigkeiten ¨¹bernehmen, in denen sie die alleinige Verantwortung tragen w¨¹rden.

F¨¹r Studierende

Die Anwesenheit an der Schule betr?gt 25 Zeitstunden pro Woche gem?? Praktikumsordnung. Der Schulpraktische Teil umfasst 15 CP (=450 Stunden).

In den Workload der 25 Zeitstunden fallen alle zum Schulpraktischen Teil z?hlenden Aktivit?ten wie Unterrichten, Besprechungen mit Mentor*innen/schulischem Personal, Vor- und Nachbereitung von Unterricht, Hospitationen, Teilnahme an schulischen °ÄÃŻʹÚ_»Ê¹Ú×ãÇò±È·Ö-¾¢±¬ÌåÓý (Schulfest, Konferenzen, Sprechtag, Elternabend usw.), Einarbeitung in ein Thema oder didaktische Modelle oder Methoden, Reflexion, Einsch?tzung und Bewertung von Sch¨¹ler*innenprodukten usw. Lediglich die universit?ren Begleitveranstaltungen und die damit verbundenen Aufgaben z?hlen nicht zu diesem Workload.

Beispiel: Der Schultag beginnt um 8:00 mit einer Hospitation, danach Wechsel in eine andere Klasse f¨¹r eine weitere Hospitationsstunde. Pausenzeit im Lehrerzimmer. In den n?chsten beiden Stunden Vorbereitung einer eigenen Unterrichtsstunde. Besprechung der geplanten Stunde mit der*dem Mentor*in. Vorbereitung des erforderlichen Materials f¨¹r die geplante Stunde. Ende des Schultags um 14:00. Dies entspricht sechs Stunden mit T?tigkeiten f¨¹r den schulpraktischen Teil.

Je nach Praktikumsphase werden jeweils unterschiedliche Anteile im Schulpraktischen Teil ¨¹berwiegen ¨C zu Beginn mit einem gr??eren Anteil an Hospitationen, in der Mitte eher mit einem Schwerpunkt auf der Vor- und Nachbereitung der eigenen Unterrichtsstunden. 

In R¨¹cksprache mit den Mentor*innen kann die Anwesenheit in begr¨¹ndeten F?llen auf mind. 15 Zeitstunden an mind. 3 Tagen pro Woche reduziert werden. Dies h?ngt von den konkreten Gegebenheiten ab und liegt im Ermessen der Schule. Sinnvoll kann dies sein, falls es an der Schule keinen geeigneten Platz zum Arbeiten (Reflexion, Vor- und Nachbereitung etc.) gibt, andere Orte aufgesucht werden m¨¹ssen (Literaturrecherche, au?erschulische Lernorte) und ?hnliches.  

 

Auszug Praktikumsordnung ¡ì7:

?(1) Der w?chentliche Arbeitsaufwand f¨¹r den schulpraktischen Teil betr?gt 25 Zeitstunden. In diesem Zeitraum sollen alle unterrichtlichen und au?erunterrichtlichen Aktivit?ten, die f¨¹r die Durchf¨¹hrung des schulpraktischen Teils erforderlich sind, durchgef¨¹hrt werden k?nnen. Die Studierenden k?nnen mit den Mentorinnen und Mentoren vereinbaren, dass einige Aufgaben innerhalb des schulpraktischen Teils (z.B. Vorbereitung des Unterrichts oder Bearbeiten von Reflexionsaufgaben) zu Hause durchgef¨¹hrt werden. Die Studierenden sind jedoch mindestens 15 Zeitstunden pro Woche und an mindestens 3 Tagen in der Woche an der Schule anwesend. Die Anwesenheit wird in der Schulbescheinigung gem?? ¡ì 8 Absatz 4 best?tigt.¡°

 

FAQ

  • Ich soll in den ersten Wochen 25 Stunden hospitieren und an Konferenzen teilnehmen, passt das zu den Vorgaben?
    • Auch Hospitationsstunden sollten mit den jeweiligen Lehrpersonen bzw. dem*der Mentor*in reflektiert werden, entsprechend sollte hierf¨¹r auch Zeit eingeplant werden; auch ?Pausenzeiten¡® k?nnen zum Workload z?hlen, da diese im Schulkontext oftmals f¨¹r die T?tigkeit relevant sind.
  • Was soll ich tun, wenn die Vorstellungen von mir und der Schule trotz Austausch dazu sehr unterschiedlich sind?
    • Wenden Sie sich an das ZfLB-Praxisb¨¹ro oder ggf. die Dozierenden.
  • Ich m?chte m?glichst viel Zeit in der Schule verbringen¡­
    • Dies ist nat¨¹rlich m?glich. Ber¨¹cksichtigen Sie dabei bitte, dass Sie die Phase der Reflexion nicht vernachl?ssigen. Das Praxissemester ist die einzige Phase, in der beobachtete und eigene Unterrichtsstunden mit viel zeitlicher Vorbereitung geplant und reflektiert werden k?nnen. Geben und nehmen Sie sich selbst diese Zeit, das Motto ?viel hilft viel¡® gilt hier eher nicht.
  • Ich m?chte m?glichst wenig Zeit ¨C aber noch passend zu den Vorgaben ¨C in der Schule verbringen¡­
    • Dies ist im Rahmen der Vorgaben m?glich. Ber¨¹cksichtigen Sie dabei bitte, dass Sie das Praxissemester als Lernphase im Rahmen des Studiums bestm?glich ausnutzen sollten und, sofern n?tig, stellenweise auch ¨¹ber diese Zeitvorgabe hinausgehen: beispielsweise um die Unterrichtsreihe eines Fachs in einer Klasse ¨¹ber alle Stunden hinweg verfolgen zu k?nnen. Daneben kann es schulorganisatorisch erforderlich sein, dass einige Wochen °ÄÃŻʹÚ_»Ê¹Ú×ãÇò±È·Ö-¾¢±¬ÌåÓý Workload beinhalten als andere.

Hier finden Sie alle Informationen zu itslearning:

 

Das ?Gesetz f¨¹r den Schutz vor Masern und zur St?rkung der Impfpr?vention (Maserschutzgesetz)¡° vom 10.02.2020 schreibt einen Masernschutz f¨¹r alle Personen vor, die sich an Schule aufhalten.

Nachzuweisen ist eine zweimalige Impfung gegen Masern oder eine ausreichende Immunit?t oder eine bestehende medizinische Kontraindikation.

Gem?? einer Vorgabe der Senatorin f¨¹r Kinder und Bildung ist der Masernschutznachweis durch die jeweilige Praktikumsschule zu pr¨¹fen. Der Nachweis ist am ersten Praktikumstag vorzulegen. Solange kein Nachweis vorliegt, kann ein Praktikum nicht angetreten werden.

FAQ zum Thema:

  • Woran kann ich erkennen, ob ich ¨¹ber einen ausreichenden Immunschutz verf¨¹ge? Sind in Ihrem Impfpass zwei Eintragungen zu Masern sichtbar, kann i.d.R. von einem ausreichenden Impfschutz ausgegangen werden. Diese Eintragung verbirgt sich ggf. hinter dem K¨¹rzel ?MMR¡®=Masern/Mumps/R?teln oder ?MMRV¡®=Masern/Mumps/R?teln/Windpocken.
  • Ich bin einmal geimpft. Dies ist f¨¹r die T?tigkeit in einer Gemeinschaftseinrichtung nicht ausreichend. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt/Ihrer ?rztin ¨¹ber eine zweite Impfung.
  • Ich habe einen Impfnachweis aus einem anderen Land. Dokumente in anderen Sprachen m¨¹ssen nicht anerkannt werden. Bitte nehmen Sie Kontakt f¨¹r eine Kl?rung auf oder w?hlen Sie eine andere Form des Nachweises.
  • Ich bin geimpft, habe aktuell aber keinen Zugriff auf meinen Impfpass. W?hlen Sie eine andere Form des Nachweises.
  • Ich hatte Masern, reicht das als Schutz? Der Masernschutz kann auch ¨¹ber eine Immunit?t nachgewiesen werden. Hierzu ist eine ?rztliche Bescheinigung erforderlich.
  • Was kostet die Impfung bzw. der Nachweis? Nachfolgende Angaben laut Gesundheitsamt Bremen: Die Ausstellung eines Impfnachweises bzw. Dokumentation im Impfpass ist bei gleichzeitiger Impfung f¨¹r gesetzlich und privat Versicherte kostenlos. Die Impfbescheinigung ohne gleichzeitige Impfung kostet ca. 4-5€ (genaue Kosten liegen im ?rztlichen Ermessen). Ein Antik?rpernachweis kostet ca. zwischen 28€ und 43€ (genaue Kosten liegen im ?rztlichen Ermessen). Das Zeugnis ¨¹ber eine medizinische Kontraindikation kostet zwischen 7,50€ und 17€ (genaue Kosten liegen im ?rztlichen Ermessen).
  • Ich verf¨¹ge ¨¹ber keinen Masternschutz, m?chte mich nicht impfen lassen oder einen Nachweis einer medizinischen Kontraindikation erbringen. In diesem Fall ist nach derzeit g¨¹ltigen Vorgaben ein Praktikum an Schule nicht m?glich.
  • Aus medizinischen Gr¨¹nden kann ich mich nicht impfen lassen. Bei einer medizinischen Kontraindikation ist ein entsprechender Nachweis erforderlich.
  • Ich werde mich vor dem Praktikum noch impfen lassen - reicht das? F¨¹r die T?tigkeit in einer Gemeinschaftseinrichtung sind zwei Impfungen erforderlich, i.d.R. liegen zwischen erster und zweiter Impfung mindestens 4 Wochen. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt/Ihrer ?rztin.
  • Muss ich vor jedem Praktikum einen Nachweis erbringen? Die Praktika werden an verschiedenen Schulen durchgef¨¹hrt. Zum Antritt des jeweiligen Praktikums muss der Schule der Nachweis (Impfpass, ?rztliche Bescheinigung etc.) vorgelegt werden.
  • Ich m?chte mich zum Thema Masern/Masernschutz informieren. Informationen erhalten Sie unter: Robert Koch-Institut (RKI) https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/M/Masern/Masern.html; Bundeszentrale f¨¹r gesundheitliche Aufkl?rung (BZgA) https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/masern/, Gesundheitsamt Bremen FAQ https://www.gesundheitsamt.bremen.de/masernschutz-24651. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt Bremen.

F¨¹r Dozierende