BAf?G

Nach dem 4. Fachsemester sind 90 CP dem BAf?G-Amt nachzuweisen. Hierfür ben?tigen Sie den Ausdruck der erbrachten Prüfungsleistungen und das rosa BAf?G-Formblatt (nach §48 BAf?G). Diese Unterlagen legen Sie beim BAf?G-Beauftragten Ihres Fachbereiches zum Ausfüllen vor.