Beglaubigung

Die Universit?t Bremen selbst nimmt keine Beglaubigungen vor.

  • Wer darf amtlich beglaubigen

in Deutschland:
Meldestellen, Orts?mter, Gemeindeverwaltungen, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen, Gerichte, Notare

Staatliche Studienkollegs oder einige Universit?ten (die Universit?t Bremen wie oben erw?hnt nicht) dürfen nur die von ihnen selbst ausgestellten Zeugnisse und Studienverlaufspl?ne beglaubigen.

au?erhalb von Deutschland:
Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland (Botschaft und Konsulat)

  • ?bersetzung der Beglaubigung

Fremdsprachige Beglaubigungen müssen in die offizielle ?bersetzung aufgenommen werden. Diese ?bersetzung muss von einem in Deutschland amtlich vereidigten ?bersetzer oder der Deutschen Botschaft vorgenommen werden. (Ausnahme: Englisch)