Pandemiebedingte Verwaltungsverfahren

Pandemie bedingte Verwaltungsverfahren werden zum 01.10.2021 eingestellt

Die Universit?t Bremen hat beschlossen zum 01.10.2021 wieder in den regul?ren Lehr- und Verwaltungsbetrieb zurückzukehren. Damit einher geht auch die Rückkehr zu dem üblichen Verwaltungsbetrieb im Prüfungswesen. Bitte beachten Sie, dass die im Sommer 2020 vom Rektorat beschlossenen Verwaltungsverfahren nicht verl?ngert wurden und somit ihre Gültigkeit verlieren.

Zur Erinnerung fügen wir die bisherigen und nun ab dem 01.10.2021 wieder gültigen Verfahrenswege bei.

Auf 2 Sachen m?chten wir besonders hinweisen:

  1. Durch die Rückkehr zu den üblichen Verwaltungsverfahren müssen nun wieder alle Unterschriften als Originale vorliegen. Es k?nnen zukünftig keine Scans oder Kopien akzeptiert werden.
  2.  Die ?bermittlung der BA-/MA-Arbeiten an die Gutachter:innen erfolgt  ausschlie?lich per Post. Es entf?llt die zus?tzliche ?bermittlung per Mail.

Alle Vorg?nge, die eine zeitliche ?berschneidung der Verfahrensregelungen haben, werden wir in den kommenden Tagen selbstverst?ndlich noch annehmen.
Auf unserer Informationsseite stehen die vergangenen Beschlüsse, Informationen etc. noch zur Verfügung.

Die Universit?t stellt eine Informationsseite zur Corona-Pandamie zur Verfügung, dort werden und sind weitere Informationen ver?ffentlicht.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins Wintersemester 2021.