Kolloquium

In einem Kolloquium muss nachgewiesen werden, dass Sie den Themenbereich Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit selbstst?ndig fachübergreifend und problembezogen auf wissenschaftlicher Grundlage vertreten k?nnen.

Die Zulassung zum Kolloquium bei Bachelor- oder Masterarbeiten muss nicht beantragt werden. Somit entf?llt auch eine formelle Zulassung. Die Organisation vom Kolloquium (Terminabsprache) obliegt den Studierenden mit den Prüfern. Das ZPA erh?lt nach dem Kolloquium ein Protokoll zugesandt.

Unter Formulare steht das entsprechende Blankoexemplar zum Download bereit steht.