Krankmeldung

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Prüfung teilnehmen k?nnen, so reichen Sie bitte unverzüglich das Formular ?Rücktritt von einer Prüfungsleistung aufgrund von Krankheit“ zusammen mit einer ?rztlichen Bescheinigung (z.B. Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung, kurz AU) im ZPA bzw. in dem für Sie zust?ndigen Prüfungsamt der Fachbereiche 1 – 5 ein. Auf der ?rztlichen Bescheinigung, die Sie bei uns einreichen, muss keine Diagnose ausgewiesen werden.

Bitte beachten Sie, dass auch nach Einführung der eAU weiterhin die Einreichung von Originalen, Kopien oder Scans von ?rztlichen Bescheinigungen (Arbeitsunf?higkeitsbescheinigungen, Atteste, usw.) bei uns notwendig ist. Ein Abruf der eAU über Ihre Krankenversicherung ist den Prüfungs?mtern nicht m?glich.

Sie k?nnen die Unterlagen per Post an uns senden oder in unseren Briefkasten einwerfen.

Das Formular finden Sie auf der Homepage unter Formulare. Gleiches gilt bei Krankheit eines Kindes oder nahen Angeh?rigen. Entsprechende Nachweise sind unverzüglich einzureichen.