Unbedenklichkeitsbescheinigung
Das Ausstellen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht m?glich.
Im Rahmen von Bologna muss jede Universit?t die ausstehende Anzahl an Prüfungsversuchen mit der eigenen Prüfungsordnung abgleichen. ?ber die Unbedenklichkeit kann also nur die Folge-Universit?t entscheiden, je nach Regelung der dort gültigen Prüfungsordnung.
Zu diesem Zweck müssen Sie eine aktuelle Notenbescheinigung einreichen, aus der sowohl alle Versuche als auch das Bestehen bzw. endgültige Nicht-Bestehen zu entnehmen sind.