Informationen zum Promotionskolloquium (Dr. iur.)
Das Promotionskolloquium kann frühestens eine Woche nach Ablauf der zweiw?chigen Auslegungsfrist oder aber bei rechtzeitiger Einreichung des Vorschlages zur Besetzung der Prüfungskommission (Formular siehe Homepage) unter dem Vorbehalt der Einreden und Einw?nde w?hrend der Auslage Ihrer Dissertation und der Gutachten im Fachbereich stattfinden, wenn
- die Gutachten zur Dissertation angenommen und
- die Zusammensetzung der Prüfungskommission genehmigt wurden.
Diese beiden Punkte werden üblicherweise zusammen auf einer Sitzung beschlossen, deshalb sollten Sie Ihren Vorschlag für die Zusammensetzung der Prüfungskommission rechtzeitig vorlegen.
Der Vorschlag für die Zusammensetzung der Prüfungskommission soll vom Promovenden / von der Promovendin in schriftlicher Form im Original beim Zentralen Prüfungsamt vorgelegt werden.
Bitte nutzen Sie dazu das Formular auf unserer Homepage.
Raumplanungen und -buchungen müssen von Ihnen oder Ihrem Gutachter / Ihrer Gutachterin gemacht werden. Dazu k?nnen Sie sich an das Veranstaltungsbüro wenden.
Bitte achten Sie bei Ihrer Terminplanung auf die Sitzungstermine und die jeweiligen Abgabefristen für die Antr?ge!
Die Prüfungskommission besteht aus:
- Gutachter*innen der Dissertation
- 2 weitere:n Prüfer*innen (gem. § 12 Absatz 2 der PromO)
- 2 nicht-stimmberechtigten Mitgliedern der Universit?t Bremen
Da alle Mitglieder der Prüfungskommission eine Einladung für das Kolloquium erhalten, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie die genauen Adressen angeben! (bei Mitgliedern der Universit?t Bremen ist die Angabe des Fachbereichs und des Geb?udes ausreichend)
Für die/den Protokollant*in: Ein Infoblatt mit Hinweisen zum Protokoll des Promotionskolloquiums steht auf unserer Webseite zur Verfügung.
Nachdem das Protokoll durch den Promotionsausschuss best?tigt wurde, wird Ihre Urkunde erstellt. Dies kann erfahrungsgem?? etwa vier Wochen dauern.
Sie wird Ihnen ausgeh?ndigt bzw. zugeschickt, sobald die Ver?ffentlichung Ihrer Dissertation erfolgt ist (siehe Infoblatt ?Ver?ffentlichung“) und die ggf. Empfehlungen und Auflagen erfüllt und durch die/den Erstgutachter*in best?tigt wurden.