Formulare

C. Weitere Formulare

Nr.

TitelApplication form English
30Antrag- und Abrechnungsformular für Forschungsexpeditionen auf See 
31Beihilfeantrag 
32Bildschirmarbeitsplatzbrille
a) Antrag
b) Anlage zum Antrag
c) Merkblatt
 
33Elternzeit (Antrag)Parental leave
34Erholungsurlaub, Dienst-/Arbeitsbefreiung (§29 TV-L), Bildungszeit (früher Bildungsurlaub)
35Flexiurlaub, Sonderurlaub nach § 28 TV-L (Antrag)Special Leave (Application)
36Jobticket
a) Antrag
b) Tarif
c) Faxnummern
d) Tarifplan VBN
 
37

Krankmeldung (bei Arbeitsunf?higkeit)

Kind-Krank-Meldung (bei Erkrankung des Kindes)

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38Nebent?tigkeitsanzeigeNotification of secondary employment
39Pflegezeit (Antrag) 
40Antrag auf besondere Leistungsbezüge 
41Urlaub w?hrend der Probezeit 
42Antrag Projektverl?ngerung bei Unterbrechung 
43Antrag auf ArbeitszeitreduzierungReduction of working hours
44Antrag zur Aufl?sung des Besch?ftigungsverh?ltnisses 
45Antrag auf Nachholen von Zeiten 
46Vorlage Zeugnis 
47Vorlage Zwischenzeugnis 

 

D. Fristen

Das Personaldezernat muss für die Bearbeitung von Antr?gen eine Vielzahl unterschiedlicher rechtlicher und finanzieller Voraussetzungen prüfen und weitere Stellen (u.a. Stellenbereich, Drittmittelbereich, Personalrat, Frauenbeauftragte, Kanzlerin) der Universit?t beteiligen. Nicht zuletzt müssen auch die Arbeitsvertr?ge vor Beginn des Besch?ftigungsverh?ltnisses bzw. des Termins der Weiterbesch?ftigung von der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter unterschrieben werden. Für die ordnungsgem??e Bearbeitung bis zum Einstellungs- bzw. Weiterbesch?ftigungszeitpunkt bedarf es eines zeitlichen Vorlaufs von mindestens acht Wochen* zum Monatsbeginn bzw. zum 16. des Folgemonats vor geplanter Arbeitsaufnahme bzw. Weiterbesch?ftigung. Diese acht Wochen sind jedoch für die abschlie?ende Bearbeitung nur dann ausreichend, wenn alle erforderlichen Unterlagen im Personaldezernat vorliegen, d. h. erst bei Vorliegen des kompletten Antrags beginnt die 8-Wochen-Frist. Werden die acht Wochen nicht eingehalten, dann kann seitens des Personaldezernats die termingerechte Bearbeitung nicht verl?sslich zugesichert werden.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Antr?ge so kurzfristig eingehen, dass die notwendigen Prüfungen und Beteiligungen unter gro?em Zeitdruck erledigt werden müssen. Das kann auch dazu führen, dass bereits fristgerecht eingegangene Antr?ge von uns in der Bearbeitung zurückgestellt werden müssen, was regelm??ig zu Unverst?ndnis und zus?tzlichem Stress der Beteiligten führt. Zeitdruck birgt auch stets die Gefahr einer erh?hten Fehleranf?lligkeit.
Deshalb bitten wir Sie auf diesem Weg darum, alle Antr?ge rechtzeitig und vollst?ndig, also wenigstens acht Wochen vor dem Umsetzungsdatum der jeweiligen personellen Ma?nahme einzureichen. Dies berücksichtigt auch die Situation derjenigen, die eingestellt oder weiterbesch?ftigt werden sollen oder deren Vertr?ge aufgestockt werden soll.

Zust?ndigkeit

Personalsachbearbeiter*innen

 

Bitte die Fristen beachten!

Für die ordnungsgem??e Bearbeitung ist es zwingend notwendig, dass die Fristen eingehalten werden.

Aktualisiert von: Dezernat 2