Bew?hrungs- und Fallgruppenaufstiege / Vergütungsgruppenzulagen
Besch?ftigte, die aus dem BAT in den TV-L übergeleitet wurden, k?nnen im Rahmen der zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbarten Besitzst?nde unter folgenden Voraussetzungen am Bew?hrungs- bzw. Fallgruppenaufstieg teilnehmen:
- Bei Fortgeltung des BAT h?tten Sie in Ihrer Vergütungs- und Fallgruppe einen Aufstieg bis sp?testens 31.12.2010 erhalten (es kommt nicht 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 darauf an, dass bei ?berleitung in den TV-L bereits die H?lfte der erforderlichen Bew?hrungszeit h?tte erfüllt sein müssen)
- Der Anspruch muss schriftlich (formlos) im Personaldezernat geltend gemacht werden.
Eine vergleichbare Regelung wie zu den Aufstiegen gilt auch für Vergütungsgruppenzulagen:
- Bei Fortgeltung des BAT h?tten Sie mit Ihrer Vergütungsgruppe bis sp?testens 31.12.2010 eine Vergütungsgruppenzulage erhalten
- Der Anspruch muss schriftlich (formlos) im Personaldezernat geltend gemacht werden.
Bei der Antragstellung sollten Sie berücksichtigen, dass der aus dem Aufstieg bzw. aus der Vergütungsgruppenzulage resultierende Mehrverdient mit einem eventuell gezahlten Strukturausgleich verrechnet wird. Dieser kann sich also durch den Mehrverdienst verringern oder aber er entf?llt ganz. Ihr Gehalt bleibt aber mindestens so hoch wie vor dem Aufstieg bzw. wie vor Gew?hrung der Zulage!
Bitte beachten Sie, dass auf Grund der tariflichen Ausschlussfrist (§ 37 TV-L) Ansprüche für maximal 6 Monate rückwirkend geltend gemacht werden k?nnen.
Zust?ndigkeit
Personalsachbearbeiter*innen