Beihilfe

Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsf?llen

Beihilfeberechtigte Personen sind

  • Beamte/ Beamtinnen gem. Bremischer Beihilfeverordnung sowie
  • Besch?ftigte, deren Arbeitsverh?ltnis vor dem 01.04.1999 begründet wurde.

Bitte richten Sie alle Antr?ge mit Belegen und sonstigen Schriftverkehr an:


Performa Nord
Beihilfe
Schillerstr. 1
28195 Bremen

 

Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht zul?ssig (§ 13 BremBVO).

Pauschale Beihilfe

Durch die ?nderung des § 80 Abs. 4 und 5 BremBG wurde mit der sogenannten Pauschalen Beihilfe eine weitere Alternative der Beihilfegew?hrung geschaffen.

Ab dem 1. Januar 2020 kann die Pauschale Beihilfe von bremischen Beamtinnen und Beamte beantragt werden

- die bereits freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder

- die eine private Krankenvollversicherung haben oder

- die über sogenannte Vorversicherungszeiten in der GKV im Sinne des SGB V verfügen.

Bei der Wahl der Pauschalen Beihilfe wird der h?lftige Krankenversicherungsbeitrag vom Dienstherrn übernommen und zusammen mit der Besoldung monatlich ausgezahlt. Die Pauschale Beihilfe wird schriftlich und unwiderruflich beantragt, gleichzeitig wird auf die Gew?hrung individuellen Beihilfen verzichtet.

Bitte beachten Sie das Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nummer 11/2019.

Kontakt

Performa Nord

Beihlfe

Schillerstra?e 1

28195 Bremen

https://performanord.bremen.de

Aktualisiert von: Dezernat 2