Direktions- und Weisungsrecht
Das Direktions- oder Weisungsrecht gestattet es dem Arbeitgeber verhaltenslenkende Anordnungen zu treffen, die sich auf die T?tigkeit selbst oder damit zusammenh?ngende Verhaltensweisen beziehen. Eines solchen Direktionsrechts bedarf es, weil die einzelnen Dienstverpflichtungen meist nicht genau vertraglich festgelegt sind. Diese Verpflichtungen müssen vom Arbeitgeber oder von einem weisungsberechtigten Vorgesetzten in jedem Einzelfall bestimmt werden. Die gesetzliche Grundlage des Direktionsrechts ist § 106 der Gewerbeordnung. Hiernach kann der Arbeitgeber die Arbeitsleistung nach Art, Ort und Zeit nach billigem Ermessen n?her bestimmen. Daneben umfasst das Weisungsrecht aber auch die M?glichkeit, das arbeitsbeglei-tende Verhalten der Arbeitnehmer zu reglementieren (z.B. Alkoholverbote).
Das Direktionsrecht wird unter anderem eingeschr?nkt durch die T?tigkeitsdarstellung im Arbeitsvertrag sowie durch Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, den Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften. Insbesondere darf der Arbeitgeber sein Direktions- oder Weisungsrecht nicht in Widerspruch zu gesetzlichen Bestimmungen ausüben.