JobTicket
Formulare
- Bestellung JobTicket
- ?nderung JobTicket
Bei Beendigung des Arbeitsverh?ltnisses bitte beachten:
Die K¨¹ndigung des JobTickets muss 6 Wochen vor Austritt bei der Performa Nord vorliegen.
Bei Ausscheiden aus dem Dienst, K¨¹ndigung, Aufl?sung, Versetzung in den Ruhestand, Rentenbeginn, Beurlaubung, Ausbildungsende usw. Das Ticket ist unverz¨¹glich zum K¨¹ndigungstermin an die Gesch?ftsstelle Jobticket der Performa Nord zur¨¹ckzugeben.
Rahmenbedingungen f¨¹r das JobTicket
Im Rahmen des VBN-Tarifes kann Performa Nord f¨¹r die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des bremischen ?ffentlichen Dienstes JobTickets im Rahmen eines Gro?kundenabonnements beziehen, soweit Performa Nord f¨¹r die Bez¨¹geabrechnung zust?ndig ist. Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten nicht
- Wehrdienst- und Zivildienstleistende,
- ausgesteuerte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne des ¡ì 48 SGBV,
- ohne Bez¨¹ge beurlaubte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Nebenberufler und geringf¨¹gig Besch?ftigte
- Personen deren Arbeitsvertrag mit Beginn des Jobtickets nicht mindestens den gleichen Zeitraum beinhaltet wie die Dauer des Jobtickets (12 Monate).
Die Jobtickets sind personengebunden und somit im Gegensatz zum Monatsticket und dem allgemeinen Jahresabonnement nicht ¨¹bertragbar. Die JobTickets sind vom jeweiligen Inhaber mit einem Passfoto zu versehen. Jobtickets sind Zeit-Tickets mit einer G¨¹ltigkeitsdauer von 12 Monaten. Das Jobticket verl?ngert sich um weitere 12 Monate, wenn es nicht gek¨¹ndigt wird.
Die Preise des JobTickets sind an die des regul?ren Abonnements gekoppelt. Sie sind abh?ngig von der Zahl der von Performa Nord bestellten Tickets. Dar¨¹ber hinaus wird das JobTicket auch f¨¹r Auszubildende angeboten. Der Preis orientiert sich an den Preisen des Sch¨¹ler-Monatstickets. Zu den Details wird auf nachfolgende Ziffer 6.1 verwiesen.
Werden die Rahmenbedingungen vom Jobticketinhaber nicht erf¨¹llt, beh?lt sich die Performa Nord vor, einem Bezieher/ einer Bezieherin das Jobticket zu k¨¹ndigen, bzw. einem Antragsteller, der die Rahmenbedingungen schon einmal nicht erf¨¹llt hat, kein erneutes Jobticket auszustellen.
Die technische Abwicklung des JobTickets wird im Auftrag des VBN von der Bremer Stra?enbahn AG (BSAG) durchgef¨¹hrt. Sie erh?lt von Performa Nord eine Liste der an dem Gro?kundenabonnement teilnehmenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Namen, Vornamen, Anschriften, Angaben zur Besch?ftigungsstelle, der Preisstufe und der Fahrtstrecke. Die Tickets werden Performa Nord rechtzeitig vor Beginn des Gro?kundenabonnements f¨¹r den Vertragszeitraum zur Verf¨¹gung gestellt. Performa Nord hat sie auf Richtigkeit und Vollst?ndigkeit zu ¨¹berpr¨¹fen. Beanstandungen sind der BSAG unverz¨¹glich anzuzeigen. N?here Einzelheiten regelt die zwischen Performa Nord und VBN zu schlie?ende Vereinbarung. Die JobTickets werden den teilnehmenden Mitarbeitern von Performa Nord ¨¹ber die Botenpost zugestellt.
Alle pers?nlichen Daten werden nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Regelungen ¨¹ber Anschluss-Tickets sind in Ziffer 1.4 der Tarifbestimmungen und Bef?rderungsbedingungen erl?utert. Die JobTickets berechtigen die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des bremischen ?ffentlichen Dienstes innerhalb des Geltungsbereiches zu beliebig vielen Fahrten w?hrend der G¨¹ltigkeit dieser Vereinbarung. Die Tickets werden f¨¹r die entsprechenden Geltungsbereiche nach dem Tarif des VBN ausgestellt. Die Tickets gelten in den Z¨¹gen der Schienenverkehrsunternehmen in der 2. Wagenklasse. Wird die Benutzung der 1. Wagenklasse gew¨¹nscht, muss das Zusatzticket nach dem Tarif des VBN von der jeweiligen Mitarbeiterin/dem jeweiligen Mitarbeiter gel?st bzw. im Abonnement gekauft werden. Wird die Benutzung der im Verbundraum verkehrenden IC-Z¨¹ge gew¨¹nscht, muss ein IC-Aufpreis nach dem Tarif des VBN von der jeweiligen Mitarbeiterin/dem jeweiligen Mitarbeiter gel?st werden bzw. im Abonnement bezogen werden.
Die Inhaber der JobTickets sind berechtigt,
Montag bis Freitag ab 19:00 Uhr (innerhalb der beantragten Tarifzonen) sowie am Wochenende und an Feiertagen ganztags (im gesamten VBN-Netz) einen weiteren Erwachsenen und bis zu 4 Kinder unter 15 Jahren mitzunehmen, dies gilt nicht bei JobTickets f¨¹r Auszubildende (vgl. Ziffer 2.5.8 der Tarifbestimmungen und Bef?rderungsbedingungen).
Sie und die Personen, die Sie kostenlos mitnehmen d¨¹rfen, m¨¹ssen keinen Nachtzuschlag (1 € pro Fahrt), bei der BSAG, VWG sowie in den Nachtschw?rmerlinien zahlen.
Das Abonnement kommt durch Abschluss einer Vereinbarung zwischen Performa Nord und dem VBN f¨¹r mindestens ein Jahr zustande. Voraussetzung ist der Abschluss des JobTickets f¨¹r mindestens 50 aller st?ndigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des bremischen ?ffentlichen Dienstes, soweit Performa Nord f¨¹r die Bez¨¹geabrechnung zust?ndig ist.
Die H?he des Rabattes gegen¨¹ber dem regul?ren Abonnement ergibt sich aus der jeweiligen Abnahmemenge. In der Zwischenzeit haben sich °ÄÃŻʹÚ_»Ê¹Ú×ãÇò±È·Ö-¾¢±¬ÌåÓý als 5.000 Kolleginnen und Kollegen entschieden, dieses Angebot des VBN zu nutzen. Damit ist der h?chstm?gliche Rabatt auf den normalen Abonnementspreis sicher erreicht. Der VBN hat die Rabattstufen neu gestaltet. Ab 01.01.2011 wird es beim Jobticket nur noch drei Rabattstufen geben und der h?chstm?gliche Rabatt ist reduziert worden.
Abnahmemenge
1. Stufe: 50 ¨C 199 JobTickets
2. Stufe: 200 ¨C 699 JobTickets
3. Stufe: ab 700 JobTickets
Die Vertragspartner legen gemeinsam den Monat des Beginns fest. Die Vereinbarung wird zun?chst f¨¹r die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen, sie verl?ngert sich um jeweils weitere 12 Monate sofern sie nicht fristgerecht von einem der Vertragspartner gek¨¹ndigt wird.
Das Jobticket verl?ngert sich um weitere 12 Monate, wenn es nicht gek¨¹ndigt wird. Innerhalb eines Vertragsjahres kann das Ticket nicht gek¨¹ndigt werden (Ausnahmen: Ausscheiden aus dem Dienst, Versetzung in den Ruhestand, Rentenbeginn, Ausbildungsende, Elternzeit).
Eine K¨¹ndigung bedarf der Schriftform und ist mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit m?glich. Performa Nord besitzt bei Tarif?nderungen ein au?erordentliches K¨¹ndigungsrecht. Dieses ist innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung durch den VBN mit Wirkung zur Tarif?nderung geltend zu machen. Der VBN besitzt ein au?erordentliches K¨¹ndigungsrecht, wenn der Zahlungstermin wiederholt trotz Mahnung um °ÄÃŻʹÚ_»Ê¹Ú×ãÇò±È·Ö-¾¢±¬ÌåÓý als vier Wochen ¨¹berschritten wurde, bei Zahlungsunf?higkeit des Bestellers sowie bei nachgewiesener missbr?uchlicher Verwendung der Tickets durch Mitarbeiter des bremischen ?ffentlichen Dienstes. Die ausgeh?ndigten JobTickets sind nach Wirksamwerden der K¨¹ndigung an die Performa Nord zur¨¹ckzugeben. Bis zur R¨¹ckgabe s?mtlicher JobTickets wird das Entgelt gem?? Anlage 4 zu den Tarifbestimmungen hierf¨¹r erhoben. Ist bei einer au?erordentlichen K¨¹ndigung durch Performa Nord die R¨¹ckgabe der JobTickets nicht bis zur Tarif?nderung m?glich, so wird bis zur R¨¹ckgabe f¨¹r jeden angefangenen Monat das ge?nderte monatliche Bef?rderungsentgelt je JobTicket erhoben.
Mit Wirksamkeit der K¨¹ndigung verlieren alle Gro?kundenabonnements des Bestellers ihre G¨¹ltigkeit und k?nnen eingezogen werden.
Ein Verlust des JobTickets ist mit einem hierf¨¹r vorgesehenen Vordruck ¨¹ber Performa Nord bei der BSAG unverz¨¹glich zu melden. F¨¹r die restliche Laufzeit des Tickets wird gegen Zahlung eines Bearbeitungsentgeltes von 5,00 € innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Verlustmeldung bei der BSAG ein neues JobTicket ausgestellt. Innerhalb dieser 3-Tage-Frist besteht kein Ersatzanspruch.
Der mit der Bearbeitung des JobTickets anfallende Aufwand bei Performa Nord wird anteilig auf die Teilnehmer umgelegt. Dieses Entgelt betr?gt 1,25 € zuz¨¹glich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die laufenden Kosten des JobTickets sowie die Kosten f¨¹r den Aufwand von Performa Nord werden monatlich im Voraus im Rahmen der Bez¨¹geabrechnungen eingezogen. F¨¹r den Fall, dass laufende monatliche Bez¨¹ge nicht oder nicht ausreichend anfallen, ist Performa Nord zu erm?chtigen, die entsprechenden Betr?ge von dem f¨¹r die Bez¨¹geabrechnung benannten Konto einzuziehen.
Das JobTicket k?nnen Sie per Fax an die Performa Nord bestellen.
Das Formular finden Sie hier.
Das ausgef¨¹llte Formular faxen Sie bitte an die Gesch?ftsstelle JobTicket.
Diese ist Ihnen auch bei allen weiteren Fragen behilflich.
Die Gesch?ftsstelle JobTicket bearbeitet Ihren Antrag oder ?nderung zum Jobticket. Bitte faxen Sie das ausgef¨¹llte Formular an folgende
Faxnummer: 361-2084
F¨¹r R¨¹ckfragen:
Frau Kehlenbeck-Schirmer
Tel. 0421 361-2211
E-Mail