Lehrauftr?ge
Bei der Vergabe von Lehrauftr?gen ist strikt nach einer Zuordnung zum Hauptamt oder aber einer Nebent?tigkeit zu unterscheiden. Bei jedem Antrag auf Nebent?tigkeit wird durch das Dezernat 2 geprüft, ob der Besch?ftigte ggf. seine Lehrverpflichtung bereits erfüllt hat und ob und inwieweit die beantragte Nebent?tigkeit dem Hauptamt zuzurechnen ist. Wird festgestellt, dass die beantragte Nebent?tigkeit nicht als solche einzustufen ist, da sie zu den hauptamtlichen Aufgaben geh?rt, wird darauf hingewiesen. In diesem Fall ist die Aufgabe dann als Mehrarbeit und nicht nach den S?tzen für die Vergabe von Lehrauftr?gen zu vergüten.
Beispiel:
Wollen Lektoren zus?tzlich einen Lehrauftrag für das Fach übernehmen, für das sie eingestellt wurden, ist dies eindeutig keine Nebent?tigkeit, sondern ist dem Hauptamt zuzurechnen und damit als Mehrarbeit zu vergüten.
Zust?ndigkeit
Sachbearbeiter