Pflege von Angeh?rigen

Pflegezeit

Am 01.07.2008 ist das Pflegezeitgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch Freistellung von der Arbeit zu erm?glichen, pflegebedürftige nahe Angeh?rige in h?uslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und famili?rer Pflege zu f?rdern. Für Beamtinnen und Beamte findet das Gesetz dagegen keine Anwendung.

Mehr zum Thema "Pflegezeit" erfahren Sie auf dem Merkblatt.

澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 und Kontakte zur Pflege von Angeh?rigen erhalten Sie auf den Familienseiten der Universit?t Bremen.

 

 

Aktualisiert von: Dezernat 2