Pflege von Angeh?rigen
Pflegezeit
Am 01.07.2008 ist das Pflegezeitgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch Freistellung von der Arbeit zu erm?glichen, pflegebedürftige nahe Angeh?rige in h?uslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und famili?rer Pflege zu f?rdern. Für Beamtinnen und Beamte findet das Gesetz dagegen keine Anwendung.
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