Schweigepflicht

Besch?ftigte haben über Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen oder vom Arbeitgeber angeordnet ist, Verschwiegenheit zu wahren; dies gilt auch über die Beendigung des Arbeitsverh?ltnisses hinaus.

Aktualisiert von: K. Frank