Fachausschuss Ethik

Fachausschuss Ethik am Fachbereich 11

Der Fachbereich 11 hat in Abstimmung mit der Ethikkommission der Universit?t Bremen ein vereinfachtes Ethikverfahren für Forschungsvorhaben mit minimalem Risiko eingeführt. Der vom Fachbereichsrat gew?hlte Fachausschuss Ethik ber?t die eingereichten Kurzantr?ge und empfiehlt der Ethikkommission bei minimalem Risiko ein positives Votum. Die Grundlage dafür ist die am 14.05.2025 verabschiedete Neufassung der Ethikordnung der Universit?t Bremen.

Kurzantragsverfahren für Forschungsvorhaben mit minimalem Risiko

Das Kurzantragsverfahren wurde entwickelt, um die Ethikkommission der Universit?t Bremen zu entlasten und ihr 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 Zeit für die Bearbeitung komplexer Antr?ge zu erm?glichen. Da immer 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 peer-reviewte Zeitschriften und Forschungsf?rderungseinrichtungen auch für ethisch unbedenkliche Vorhaben ein positives Ethikvotum fordern, ist das Antragsvolumen stark gestiegen.

Das verkürzte Verfahren steht Forschenden des Fachbereichs 11 für Forschungsvorhaben zur Verfügung, bei denen absehbar h?chstens minimales Risiko für alle Beteiligten entsteht und bei denen dennoch ein Ethikvotum erforderlich ist. Durch das Kurzverfahren k?nnen ethisch unbedenkliche Forschungsvorhaben schneller bearbeitet werden, w?hrend gleichzeitig die ethischen Standards gewahrt bleiben.

So stellen Sie einen Kurzantrag:

Für einen Kurzantrag müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Sie müssen am Fachbereich 11 t?tig sein und keines der Ausschlusskriterien (Checkliste 2.1. auf dem Kurzantrags-Formular) darf auf Ihr Forschungsvorhaben zutreffen. Promovierende am FB 11 k?nnen Kurzantr?ge stellen, wenn sie als Doktorand:innen an der Universit?t Bremen angenommen sind und ein formloses Schreiben einer/s Betreuenden beilegen (Ethikordnung §3, Abs. 3). Für Forschungsvorhaben im Rahmen von Masterarbeiten am FB 11 k?nnen nur die jeweiligen Betreuenden Antr?ge stellen (Ethikordnung §3, Abs. 4). Forschende aus anderen Fachbereichen k?nnen Kurzantr?ge an den Fachausschuss ihres jeweiligen Fachbereichs stellen (wenn verfügbar) oder regul?re Antr?ge an die Ethikkommission richten. Für Vorhaben, auf die eines der Ausschlusskriterien zutrifft, ist ebenfalls wie gehabt ein Antrag an die Ethikkommission notwendig.

Laden Sie die aktuelle Version der Anleitung, das Kurzantrags-Formular und die aktuelle Version der Datenschutz-Checkliste der Rechtsstelle der Universit?t Bremen (Anmeldung zum internen Bereich der Uni-Homepage notwendig) herunter. Füllen Sie alle Unterlagen aus, folgen Sie allen Schritten der Anleitung, fügen Sie Studieninformationen und Fragebogen / Instrumente bei, fügen Sie alle Dokumente in eine pdf-Datei zusammen (Name: YYMMDD_Name.pdf) und schicken Sie diese Datei an ethik11protect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

Bei Fragen wenden Sie sich bitte ebenfalls an ethik11protect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

Mitglieder des Fachausschusses Ethik und Vertretende:


Statusgruppe Hochschullehrer:innen

Mitglieder:

Prof. Dr. Benjamin Schüz (Vorsitzender)

Prof. Dr. Nadira Faber (stellvetretende Vorsitzende)

Prof. Dr. Melanie B?ckmann

Prof. Dr. Cornelia Frank

 

Vertretung durch:

Prof. Dr. Birte Berger-H?ger

Prof. Dr. Gabriele Bolte

Prof. Dr. Barbara Cludius

Prof. Dr. Ingrid Darmann-Finck

Prof. Dr. Ansgar Gerhardus

Prof. Dr. Bettina von Helversen

Prof. Dr. Markus Janczyk

Prof. Dr. Louisa Kulke

Prof. Dr. Wolf Rogowski

Prof. Dr. Julia Stern

Prof. Dr. Lars White

 

Statusgruppe wissenschaftliche Mitarbeiter:innen

Mitglieder:

Dr. Solveig Hansen (stellvertretende Vorsitzende)

Prof. Dr. Birgit Mathes (stellvertretende Vorsitzende)

 

Vertretung durch:

Janissa Altona

Prof. Dr. Karin Bammann

Dr. Daniel Bratzke

Dr. Thomas Cordes

Ludwig Danwitz

Dr. Stefanie Dreger

Dr. Stefanie Helmer-Ohlmeier

Dr. Oliver Lange

Dr. Heinrich Liesefeld

Dr. Christian Panitz

Dr. Sebastian Partsch

Frau Imogen Weidinger