Forschung

Abgeschlossene Projekte

Aufgrund des hohen Kostendrucks setzen Unternehmen heutzutage zunehmend auf eine sog. agile Ressourcenplanung, etwa die Echtzeiterhebung der Standortdaten von Besch?ftigten, um Leerlaufzeiten und damit verbundene Kosten zu vermeiden. Solcherlei Daten k?nnen jedoch sehr sensibel sein. Deshalb kommt es darauf an, entsprechende Erhebungen datenschutzfreundlich zu gestalten ? und somit die Besch?ftigten zu schützen.

Ziel des Projekts ?Erfolg durch Mitarbeitendendatenschutz“ (EduMiDa) ist es, automatisiert verifizierbare Metriken zu erforschen und zu entwickeln, mit deren Hilfe Besch?ftigte kontrollieren k?nnen, wie der Schutz ihrer Daten umgesetzt wird. Zudem unterstützen die Metriken Betriebsr?te sowie betriebliche Datenschutzbeauftragte bei ihren Mitwirkungs- und Kontrollpflichten. Das Projektteam in EduMiDa untersucht darüber hinaus die ?konomischen Zusammenh?nge von Ma?nahmen des Besch?ftigtendatenschutzes, um die Angemessenheit von Datenschutzma?nahmen sowohl aus rechtlicher als auch aus ?konomischer Sicht zu bewerten. Eine Auswahl der entwickelten Metriken soll in einem Demonstrator implementiert und in einem realen Anwendungsszenario getestet werden.

Das IGMR unterstützt das Forschungsprojekt mit seiner juristischen Expertise im Bereich des Besch?ftigtendatenschutzrechts. Projektpartner der Universit?t Bremen (IGMR) sind das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT), Darmstadt (Koordinator), die Westf?lische Wilhelms-Universit?t Münster und der Anwendungspartner p.l.i. solutions GmbH, Gütersloh. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gef?rdert.

https://www.forschung-it-sicherheit-kommunikationssysteme.de/projekte/edumida

Laufzeit: 1.6.2021 - 30.11.2023

Von 2020 bis 2023 war das IGMR mit dem Teilvorhaben "Juristische Konformit?t KI-gestützter Sicherheitsma?nahmen in automobilen und industriellen IT-Netzwerken" an dem Verbundprojekt SKINET beteiligt und somit für dessen gesamte juristische Begleitung des zust?ndig. Das Projekt wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert.

Mit der stetig steigenden Komplexit?t von IT-Systemen und deren wachsendem Vernetzungsgrad entstehen kontinuierlich neue Angriffsm?glichkeiten. Damit kann eine vollst?ndige Wahrung von Informations- und Betriebssicherheit dieser IT-Systeme kaum 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 gew?hrleistet werden. Stetiges ?berwachen von IT-Komponenten, frühzeitiges Erkennen und Behandeln von sicherheitsrelevanten
Vorf?llen sowie umfassende kontinuierliche Bewertungen des Sicherheitsniveaus des Gesamtsystems sind wichtige Bausteine zur L?sung dieser Problematik. Diese Ma?nahmen k?nnen in heutigen Systemen – oft aus Gründen der Komplexit?t und des Aufwands – jedoch nur teilweise umgesetzt werden.

Kernidee des Projekts SKINET ist die Anwendung von Methoden und Funktionen der künstlichen Intelligenz (KI), um sicherheitskritische Vorf?lle und deren Ursachen effizient erkennen und behandeln zu k?nnen. Neben der blo?en Benachrichtigung von verantwortlichen Personen im Angriffsfall sollen zudem automatisch geeignete Reaktionen vorgeschlagen oder selbst?ndig
eingeleitet werden k?nnen, um bestm?gliche Sicherheit und Verfügbarkeit zu erzielen. In SKINET wird hierfür ein verteiltes System zur Erkennung und Behandlung von sicherheitskritischen Vorf?llen entwickelt. Aufbauend auf KI-gestützten Sensoren, die in Fahrzeugen bzw. Industrienetzen als leichtgewichtige Erweiterung vorhandener Technologien (z.B. Firewalls, Datenloggersysteme oder Anti-Viren-Software) eingesetzt werden, wird eine KI-Engine entwickelt, die erg?nzend Angriffe bzw. Fehlfunktionen erkennen oder prognostizieren kann.

Um Rechtssicherheit zu gew?hrleisten, werden im Projekt über die gesamte Laufzeit Datenschutz-kritische Schnittstellen und Fragen zur Haftbarkeit der KI-L?sung berücksichtigt. Viele Fragen in der juristischen KI- und IT-Sicherheitsforschung sind noch nicht zweifelsfrei gekl?rt bzw. umstritten. Schwerpunkte liegen hier vor allem im IT-Sicherheits- und Datenschutzrecht, in der Produktzulassung sowie im Recht der Produkt- und Produzentenhaftung. Basierend auf bisherigen L?sungsvorschl?gen und gepaart mit der interdisziplin?ren Projektkooperation in SKINET sollen bereits diskutierte juristische Konzepte überprüft und validiert sowie ggf. weiterentwickelt werden und in den im Projekt behandelten konkreten Anwendungsszenarien überprüft werden.

Laufzeit: 1.10.2020-30.9.2023

https://www.forschung-it-sicherheit-kommunikationssysteme.de/projekte/skinet

Die digitale Vernetzung revolutioniert die Medizin kontinuierlich und breitet sich auch im Gesundheitsbereich rasant aus. Durch den Einsatz von Gesundheitsanwendungen kann einer gro?en Anzahl von Menschen ein schneller und kostengünstiger Zugang zu gesundheitsf?rdernden Ma?nahmen erm?glicht werden. Modernste digitale Technologien erfordern dabei eine interdisziplin?re Betrachtung aus ethischer, rechtlicher und sozialer Sicht. Doch oftmals hinkt diese hinter dem technischen Fortschritt her: Ma?stab ist nicht das, was rechtlich, ethisch oder sozial tragbar ist, sondern allein das, was technisch realisierbar ist. Die einzelnen Forschungsdisziplinen laufen nicht selten isoliert nebeneinander. 

Der neue Leibniz-WissenschaftsCampus Digital Public Health stellt sich diesen Herausforderungen. Dazu bringt das Netzwerk Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Gesundheitswissenschaften, der Informatik, der Statistik, den Rechtswissenschaften, den Kommunikationswissenschaften, der Ethnologie und der Philosophie zusammen. Zentrale wissenschaftliche Fragestellungen rund um den Forschungsschwerpunkt Digital Public Health werden in vier verschiedenen Forschungsclustern von Expertenteams interdisziplin?r betrachtet. Zweimal im Jahr erm?glicht ein Showcase-Event für alle Interessierte einen Einblick in aktuelle und abgeschlossene Forschungsprojekte. Darüber hinaus f?rdert die Early Career Researcher Academy (ECRA) gezielt Nachwuchswissenschaftler, um eigene Retreats, Workshops und Forschungsaufenthalte zu organisieren.

Der Leibniz-WissenschaftsCampus Digital Public Health Bremen ist einer der 22 durch die Leibniz-Gemeinschaft gef?rderten WissenschaftsCampi und basiert auf der Kooperation des Leibniz-Institut für Pr?ventionsforschung und Epidemiologie BIPS, des Fraunhofer-Institut für Digitale Medizin MEVIS und der Universit?t Bremen. Das IGMR bereichert das Forschungsnetzwerk mit seiner juristischen Expertise im Bereich des Gesundheits- und Datenschutzrechts. Eingebunden sind Prof. Benedikt Buchner und – im Rahmen einer Promotionsf?rderung – Nachwuchswissenschaftlerin Merle Freye.

Laufzeit 2020-2022

Für 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 und weitere Informationen: https://www.lsc-digital-public-health.de/

Die Unterstützung von Arbeitsprozessen mit digitalen Assistenzsystemen dringt inzwischen tief in s?mtliche Wertsch?pfungsbereiche ein, von der Produktion bis hin zum technischen Service. Sogenannte Wearables wie bspw. Smart Watches oder Augmented-Reality-Brillen assistieren bei der Montage und bei der Reparatur. Diese digitalen Arbeitsmittel erm?glichen es dabei den Besch?ftigten, beide H?nde für ihre eigentliche T?tigkeit frei zu haben. In diesem Zusammenhang erlauben es diese Wearables aber auch, personenbezogene Daten in bedeutendem Umfang zu sammeln und zu verwerten, wie etwa Daten zu Bewegungsabl?ufen, Ruhepuls, Blutdruck und Bioimpedanz, aber auch Foto-, Video- und Tonaufnahmen aus dem unmittelbaren Umfeld der Besch?ftigten.

Grunds?tzlich bieten sich durch die Erhebung und Analyse von personenbezogenen Daten sowohl für Unternehmen als auch für die Besch?ftigten wertvolle Potenziale. Zum Beispiel k?nnen Wearables hierdurch eine auf den bzw. die einzelne(n) Besch?ftigte(n) (in Echtzeit) angepasste, d. h. personalisierte Assistenz bereitstellen. Die angebotene Assistenz kann bspw. dynamisch am kontinuierlich erhobenen, individuellen Wissenstand ausgerichtet werden. Je heterogener die Qualifikationsstrukturen von Besch?ftigten ausfallen, desto gewinnbringender erscheint der Einsatz einer personalisierten Assistenz – für das Unternehmen, aber auch für die bzw. den einzelnen Besch?ftigten.

In der Praxis steht und f?llt der Erfolg derartiger Assistenzsysteme zum einen mit der Akzeptanz seitens der Besch?ftigten und zum anderen mit der Rechtskonformit?t der entwickelten L?sungen. Besch?ftigte k?nnten die Sorge haben, dass die Daten zu anderen Zwecken ?missbraucht“ werden, wie etwa zur Beurteilung ihrer Produktivit?t, Leistung, Arbeitsqualit?t oder gar ihres Lebenswandels. S?mtliche Vorteile einer personalisierten Assistenz würden unter diesen Umst?nden in den Hintergrund rücken. Die Folge w?re eine geringe Akzeptanz gegenüber dem neuen Assistenzsystem. Ebenso muss ein Assistenzsystem den geltenden (datenschutz-)rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragen, um sich als – rechtlich zul?ssiges – Produkt auf dem Markt etablieren zu k?nnen. Mit dem PersonA-Projekt soll ein Privatsph?re-Management-System für die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten im Rahmen von personalisierten Assistenzsystemen geschaffen werden, das sowohl die Akzeptanz von Besch?ftigten steigert als auch die Rechtskonformit?t gew?hrleistet und überdies auf unterschiedliche Branchen sowie Arbeitsprozesse anwendbar ist.

Das Verbundprojekt wird vom IGMR in Kooperation mit dem markstones Institute sowie mit der Ruhr-Universit?t Bochum durchgeführt. Praxispartner sind zudem das nextpractice-Institut für Komplexit?t und Wandel gGmbH, die Ubimax GmbH, die WS System GmbH und die KEMPER GmbH. Das Projekt startete im September 2019 und l?uft für drei Jahre. Es wird mit 1,5 Mio. Euro vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und vom Europ?ischen Sozialfonds gef?rdert.

Laufzeit: 2019-2022

Das IGMR ist mit einem Unterauftrag des DFKI am Projekt "INTUITIV - nonverbale und informativ-verbale Roboter-Mensch-Kommunikation" beteiligt. Ziel des Projektes INTUITIV ist es zu untersuchen, wie Intentionen eines Roboters von Menschen durch antizipierbare Pfadwahl in Kombination mit ikonischer und sprachlicher Kommunikation verstanden werden k?nnen, so dass das Unbehagen wegen Unsicherheit hinsichtlich der Aktionen eines Roboters minimiert wird. Am Beispiel des Einsatzes im ReHa-Bereich sollen intuitive nonverbale und informative verbale Kommunikationsformen zwischen Roboter und Mensch  entwickelt werden, die auf sehr unterschiedliche Anwendungsdom?nen von Robotern im Servicebereich mit direkter Mensch-Roboter-Interaktion übertragbar sind.

Das IGMR ist mit der rechtlichen Begleitung des Projekts beauftragt, insbesondere um die rechtskonforme Ausgestaltung der Studienbedingungen (rechtskonforme Probandeninformationen und Einwilligungserkl?rungen, Sicherheit des Einsatzes von Robotern usw.) und der Datenverarbeitungsprozesse zu gew?hrleisten sowie haftungsrechtliche Risiken und rechtliche Anforderungen für den Einsatz von Service- und Transportrobotern in ?ffentlchen R?umen zu kl?ren. Fragen des Datenschutzrechts, Haftungsrechts, Medizinprodukterechts und sonstiger ?ffentlich-rechtlicher Anforderungen stehen im Fokus.

https://www.dfki.de/web/forschung/projekte-publikationen/projekte-uebersicht/projekt/intuitiv/

Laufzeit des Unterauftrags: 2019 - 2021

Von 2019 bis 2021 war das IGMR Verbundpartner des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gef?rderten Projekt NutriSafe:

Die Internationalisierung und Digitalisierung bei Produktion und Handel führt zu hochkomplexen und vernetzten Strukturen. Daher haben ?sterreich und Deutschland beschlossen, ihre Kr?fte zu bündeln und auf bilateraler Ebene gemeinsam zu forschen, um sicherheitsrelevante Handelsketten bestm?glich zu schützen. Die Skandale um EHEC und Fipronil haben gezeigt, dass die Lebensmittelsicherheit und Rückverfolgbarkeit der Lieferkette nicht nur im Krisenfall wichtig ist. Informationssysteme spielen dabei eine zentrale Rolle und neue Technologien k?nnen helfen, diese m?glichst sicher zu gestalten.

Ziel von NutriSafe ist es, Lebensmittelproduktion und -handel gegen digitale Angriffe wie die Manipulation von Daten und Systemen zu schützen und deren Resilienz zu erh?hen. Dazu sollen Technologien, Datenmodelle, Gesch?ftsprozesse, Servicearchitekturen sowie Gesch?ftsmodelle mit Blockchain-Technologie entwickelt und als Bausteine in einem modularen Baukasten bereitgestellt werden. Wichtig ist dabei, die Anbindung der vielf?ltigen vorhandenen Inselsysteme in die neue übergreifende L?sung zu gew?hrleisten. Durch eine juristische Begleitung, eine Evaluation der Ergebnisse mit den assoziierten Partnern und die Erstellung von Handlungsempfehlungen wird die Praxistauglichkeit des Systems sichergestellt.

Das Baukastensystem soll insbesondere KMU in die Lage versetzen, die Blockchain-Technologien kostengünstig zur Absicherung der digitalen Informationsketten zu nutzen. Durch eine geschlossene digitale Informationskette vom Produzenten bis zum K?ufer wird sowohl die Rückverfolgbarkeit der Waren als auch die schnelle Wiederherstellung der Versorgung optimiert.

Obwohl sich ein jeder Mensch zwangsl?ufig in seinem Leben mit dem Erbrecht besch?ftigen muss, wissen viele Menschen nicht, was ein digitaler Nachlass ist, welche Daten, Vertragsbeziehungen und Nutzungsrechte damit verbunden sind und ob das Thema für sie überhaupt relevant werden k?nnte. Hinzu kommt, dass viele Vertr?ge digitaler Produkte durch die starke wirtschaftliche Stellung der Anbieter einseitig zu Ungunsten der Verbraucher gestaltet sind. Das durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ern?hrung gef?rderte Projekt bereitet das Thema ?digitaler Nachlass“ daher im Sinne des Verbrauchers aus rechtswissenschaftlicher (Verbraucherrecht, Datenschutzrecht, Erbrecht, Urheberrecht) und technischer Sicht allgemeinverst?ndlich in Form einer Studie auf.

Ziele des Projektes sind:

(1) Erzeugung und St?rkung eines Bewusstseins der Verbraucher für das Thema des digitalen Nachlasses durch Betrachtung der Gesamtthematik in einem interdisziplin?ren Ansatz.

(2) Erkennen von Bedingungen, die den Verbraucher benachteiligen.

(3) Beschreibung von Ma?nahmen zur St?rkung der Verbraucherposition.

Konsortium
Universit?t Bremen
Universit?t Regensburg
Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie

Projekttr?ger
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ern?hrung

 

Unter dem Titel ?Decentralized Anomaly Detection“ (DecADe) ist ein neues Projekt zur Erkennung und Aufkl?rung von IT-Sicherheitsvorf?llen gestartet, das ab dem 1.07.2016 vom Institut für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht (IGMR) rechtlich begleitet wird. Das vom BMBF im Rahmen des Programms ?IKT 2020 – Forschung für Innovationen“ über einen Zeitraum von drei Jahren gef?rderte Projekt besch?ftigt sich mit den M?glichkeiten der Anomalieerkennung in vernetzten IT-Systemen.

Durch die zunehmende Vernetzung und Interaktion einer wachsenden Anzahl von Rechnern in komplexen IT-Systemen entstehen neue Risiken und Angriffspotentiale, gegen die bislang nur unzureichend geschützt werden kann. Das Projekt befasst sich dabei schwerpunktm??ig mit zwei unterschiedlichen Anwendungsf?llen, bei denen hohe Sicherheitsanforderungen besondere Ansprüche an die Betriebssicherheit der IT-Komponenten stellen: vernetze IT-Systeme in Flugzeugen und in Automobilen.

In Flugzeugen und in Automobilen werden verteilte Controller eingesetzt, die eine Vielzahl unterschiedlicher Daten erfassen und Funktionen bereitstellen. Die zentrale Idee des Projekts ist es, die ungenutzten Rechenkapazit?ten dieser Komponenten zur Erhebung von Monitoring-Daten und damit einer dezentralen und autonomen ?berwachung des Gesamtsystems zu nutzen. Da viele dieser Daten einen Personenbezug aufweisen, sind bei ihrer Auswertung datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten.

Die rechtliche Begleitung des Gesamtprojekts umfasst daher in einem ersten Schritt die datenschutzrechtliche Analyse und Bewertung der unterschiedlichen Datenverarbeitungsprozesse und prüft, wie sich diese technisch m?glichst so gestalten lassen, dass die ausgewerteten Daten datenschutzrechtlich irrelevant bleiben. Dort wo dies nicht m?glich ist und technische Daten zugleich als personenbezogene Daten einzuordnen sind, wird in einem zweiten Schritt geprüft, wie eine rechtskonforme Datenverarbeitung gew?hrleistet werden kann. Ziel ist es dabei, die technische Entwicklung und Ausgestaltung der Datenverarbeitungsprozesse von Anfang an im Sinne eines Privacy by Design (?Datenschutz durch Technik“) mitzugestalten.

Laufzeit: 2016-2019

Von 2015 bis 2018 arbeitete das IGMR im Rahmen des BMBF-gef?rderten Projekt VeSiKi - Vernetzte IT-Sicherheit für Kritische Infrastrukturen:
VeSiKi ist ein Begleitforschungsprojekt, das über einen Zeitraum von 3,5 Jahren die Verbundprojekte des F?rderschwerpunktes IT-Sicherheit Kritischer Infrastrukturen unterstützt und langfristig ein Rahmenwerk “Vernetzte IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen” entwickelt. Unsere Projektpartner sind die Professur für Wirtschaftsinformatik der Universit?t der Bundeswehr München, das Kompetenzzentrum IT-Sicherheit der Deutschen Kommission für Elektrotechnik (Frankfurt), sowie der Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik an der Universit?t Erlangen-Nürnberg. Das Begleitforschungsvorhaben f?rdert den Dialog und Austausch sowie eine sektorenübergreifende Vernetzung über die Verbundprojekte. VeSiKi unterstützt bei gemeinsamen Aktivit?ten und f?rdert so Synergieeffekte. Weiterhin bietet VeSiKI den Verbundprojekten Unterstützung in der Normierung und Standardisierung sowie bei der IT-rechtskonformen Gestaltung. VeSiKi hilft zudem bei der Erzeugung von Akzeptanz und Sichtbarkeit der Projektergebnisse und der ?ffentlichkeitswirksamkeit. Ansprechpartner für das Forschungsvorhaben sind an der Universit?t Bremen Prof. Dr. Benedikt Buchner und Dennis-Kenji Kipker vom Institut für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht (IGMR).

Laufzeit: 2015-2018

IT‐Security Landscape - Arbeitspapier im Rahmen des Forschungsprojekts ?Vernetzte IT‐Sicherheit Kritischer Infrastrukturen“ (VeSiKi)

Unter Federführung der Abteilung für Versorgungsforschung des Instituts für Public Health und Pflegeforschung der Universit?t Bremen arbeiteten in dem von der EU gef?rderten Projekt (Leitung: Prof. Dr. Ansgar Gerhardus) neben der Universit?t Bremen sechs weitere Partnerinstitutionen aus den Niederlanden, Norwegen, England, Italien und Deutschland zusammen. Ziel des Projektes war die Entwicklung von Methoden zur interdisziplin?ren Bewertung von komplexen Gesundheitsleistungen unter Berücksichtigung medizinischer, wirtschaftlicher, ethischer, soziokultureller und rechtlicher Aspekte. Das IGMR (Prof. Dr. Benedikt Buchner, Jan Br?nneke) befasste sich im Rahmen dieses Projekts mit rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Bewertung komplexer Versorgungsleistungen.

Weltweit nimmt die Zahl der Menschen mit chronischen Erkrankungen zu. Chronische Erkrankungen, wie Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen oder Krebs haben vielschichtige Ursachen und Verl?ufe. Die Pr?vention und die Versorgung dieser Erkrankungen erfordern eine Vielzahl komplexer und gut abgestimmter Ma?nahmen bzw. Ma?nahmenbündel. Beispiele sind Disease-Management-Programme, Konzepte zur Pr?vention von Herz-Kreislauf-Erkrankung oder die palliative Versorgung von schwerkranken Menschen. Bei der Frage welche dieser Ma?nahmen für welche Patienten in welcher Situation am besten geeignet sind, müssen medizinische, wirtschaftliche, ethische, sozio-kulturelle und rechtliche Aspekte ebenso beachtet werden, wie die Wünsche der Patienten und der Kontext, in dem die Ma?nahmen angewandt werden. Mit INTEGRATE-HTA wurden, am Beispiel der Palliativversorgung, Methoden bzw. Instrumente entwickelt, die komplexe Versorgungsleistungen unter Berücksichtigung der genannten Aspekte bewerten k?nnen.

Anwender, Nutzer und Entscheidungstr?ger sollten dadurch Werkzeuge an die Hand bekommen, die eine systematische Einsch?tzung von komplexen Gesundheitsleistungen auf dem aktuellsten Stand der Forschung erm?glicht.

Laufzeit: 2013 - 2015

Ein gemeinsames Forschungsprojekt der Universit?ten Bremen, Lüneburg und Oldenburg, gef?rdert von der Stiftung Bremer Wertpapierb?rse 

Das Projekt besch?ftigte sich unter der Leitung von Prof. Dr. Jürgen Taeger (Universit?t Oldenburg) in Kooperation mit Prof. Dr. Jens M. Schubert (Universit?t Lüneburg) und Prof. Dr. Benedikt Buchner (Universit?t Bremen) mit den rechtlichen Fragestellungen, wie sie in so genannten MMOSG (Massively Multiplayer Online Social Games) wie z.B. Second Life auftreten.Untersucht wurde u.a., welche Vertragsverh?ltnisse in virtuellen Welten entstehen, welches Recht anwendbar ist, wie gewerbliche Schutzrechte gesichert werden k?nnen oder wie Datenschutz und Jugendschutz in einer virtuellen Welt gew?hrleistet werden kann.

Prof. Dr. Benedikt Buchner, LL.M., Prof. Dr. Norbert Schmacke

Sponsor: AOK-Bundesverband

Das Forschungsprojekt untersuchte aus juristischer Perspektive die publizierte Literatur zu medizinisch-wissenschaftlichen Handlungsempfehlungen für den Einsatz weiblicher Hormone für Frauen in und nach den Wechseljahren unter der Fragestellung, welche Verbindlichkeitsgrade mit unterschiedlichen Leitlinien und Empfehlungen verbunden sind.

Das Beispiel Hormontherapie in und nach den Wechseljahren betrifft einen medizinischen Interventionsbereich, der derzeit einem (wenngleich nicht ununstrittenen) Paradigmenwechsel unterworfen ist (s. zuletzt z. B. Bremer ?rztejournal 09/2007 und Deutsches ?rzteblatt 06/2008). Gleichwohl werden ?rztinnen und ?rzte fortlaufend mit der Frage konfrontiert, wo sie sich beim Einsatz von weiblichen Hormonen gewisserma?en in einem ?sicheren“ Bereich bewegen und wo nicht. Die Antwort auf diese Frage ist angesichts der Zunahme von pr?ventiven pharmakotherapeutischen Indikationen von genereller Bedeutung.

Dr. Sonja Mühlenbruch, Prof. Dr. Benedikt Buchner

Rechtsgutachten im Auftrag der Bertelsmann Stiftung

Bei dem Gutachten handelt es sich um den juristischen Teil einer interdisziplin?ren Studie der Bertelsmann Stiftung zu Kosten und Nutzen der (Nicht-)Pr?vention in Deutschland, bestehend aus einem internationalen wissenschaftlichen Review und einem Teil zu Handlungsoptionen einer ordnungspolitischen und rechtlichen Neuordnung. 

Ein Projekt des IGMR mit Kinderkliniken in Bremen, Hamburg, Hannover und Kiel sowie zus?tzlich Berlin, gef?rdert durch den AOK-Bundesverband

Prof. Dr. Dieter Hart, Dr. Kathrin Becker-Schwarze

Auf der Basis der im Rahmen des ersten Projektes ?Risiken verringern – Sicherheit steigern“ gesammelten Erfahrungen sollte ein Beitrag zu einer weiteren Steigerung von Patientensicherheit durch die Bef?higung der Kinderkliniken zur eigenverantwortlichen ?bernahme der bisher vom IGMR erbrachten Arbeit geleistet werden. Durch entsprechende Schulung und Fortbildung in den Bereichen Risikoerkenntnis, Berichtsauswertung und Risikomanagement sollte dies erreicht und zugleich für eine ?bertragbarkeit gefundener Ans?tze auf weitere Kliniken gesorgt werden.

Mihilfe eines elaborierten und bew?hrten Berichtssystems, durch die permanente Auswertung und den Austausch seiner Ergebnisse im Sinne eines Benchmarking und einer darauf basierenden Verbesserung der institutionellen Kommunikationsstrukturen und vor allem durch die Weiterentwicklung einer Kultur des Lernens aus Fehlern wurde die Patientensicherheit intern gesteigert und diese Entwicklungen dienten gleichzeitig als Vorbild für externe ?bertragungen auf andere Kliniken, Disziplinen und Krankenh?user.

Am 16. November 2007 wurden die Ergebnisse des Projekts auf einer Abschlussveranstaltung des AOK-Bundesverbandes in Berlin vorgestellt.

Prof. Dr. Dieter Hart (Sprecher), Dr. Kathrin Becker-Schwarze, Prof. Dr. Reinhard Damm, Prof. Dr. Robert Francke (alle IGMR, Universit?t Bremen), Prof. Dr. Wolfgang Ahrens (Bremer Institut für Pr?ventionsforschung und Sozialmedizin, Universit?t Bremen), Prof. Dr. Werner Kuckelt (Klinikum Links der Weser), PD Dr. Lukas Meyer (Fachbereich Sozialwissenschaften, Universit?t Bremen), Prof. Dr. Rainer Müller (Zentrum für Sozialpolitik, Universit?t Bremen), Prof. Dr. Iris Pigeot-Kübler (Bremer Institut für Pr?ventionsforschung und Sozialmedizin, Universit?t Bremen), Prof. Dr. Herbert Rasche (Klinikum Bremen-Mitte), Dr. Heinz Rothgang (Zentrum für Sozialpolitik, Universit?t Bremen), Prof. Dr. Norbert Schmacke (Fachbereich Human- und Gesundheitswissenschaften, Universit?t Bremen), Prof. Dr. Jürgen Timm (Kompetenzzentrum Klinische Studien, Universit?t Bremen), Prof. Dr. Manfred Wischnewsky (Fachbereich Mathematik/Informatik, Universit?t Bremen)

Aufgrund der Gruppenf?rderung durch die Zentrale Forschungsf?rderung der Universit?t Bremen zu dem Forschungsthema ?Chancen und Risiken im Gesundheitssystem: Evidence Based Medicine, Health Technology und gesundheitsrechtliche Regulierung“ konnte das Institut für Gesundheits- und Medizinrecht (IGMR) das Doktorandenkolleg "Technisierung, Objektivierung, ?konomisierung und Verrechtlichung von Behandlungs- und Kommunikationsprozessen in der Medizin" mit einer spezifizierten und neuen Gesamtthematik fortsetzen. Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurden acht Doktorandenstipendien und eine Postdoktoranden-Stelle ausgeschrieben.

Im Gegensatz zur ersten Antragsphase, die eher individuellen Behandlungs- und Kommunikationsprozessen in der Medizin gewidmet war, stand im Zentrum der Fortführung das Gesundheits- und Versorgungssystem mit der zunehmenden Notwendigkeit, die medizinische Klinik mit Systemanforderungen zu vereinbaren und dafür entsprechende Methoden und Verfahren zu entwickeln. W?hrend die EBM der medizinische Repr?sentant der ersten F?rderphase war, stand HTA für die Fortsetzungsphase. Die Methode des HTA vereinigt in einem integrativen gesundheitswissenschaftlichen Ansatz die Disziplinen Epidemiologie, Medizin, Mathematik und Statistik, ?konomie, Ethik, Politologie und Recht zu einem Verfahren der Bewertung medizinischer Technologien in versorgungssystemischer Absicht. HTA ist prominenter Teil europ?ischer und internationaler, weitgehend vernetzter gesundheitssystemischer Regulierungsdebatten und in der gegenw?rtigen deutschen Gesundheitssystemmodernisierung ein Teilfundament.

Eine rechtsvergleichende Untersuchung im Auftrag des AOK-Bundesverbands

Prof. Dr. Benedikt Buchner, LL.M., Dr. Ansgar Gerhardus, MA, MPH, Prof. Dr. Dieter Hart, Prof. Dr. Norbert Schmacke

Die Kooperation zwischen Industrie und ?rzteschaft kennt vielerlei Formen. Neben der Durchführung von Anwendungsbeobachtungen und dem Abschluss von Beratervertr?gen ist es vor allem das Sponsoring ?rztlicher Fortbildungsveranstaltungen, welches ein weites Feld der Zusammenarbeit zwischen beiden Seiten er?ffnet. Die wenigen verfügbaren Zahlen zum Umfang des industriellen Sponsorings ?rztlicher Fortbildung weisen auf eine ganz erhebliche Gr??enordnung hin. Ohne Sponsoring – so wird immer wieder hervorgehoben – w?ren heutzutage die Vielfalt und Vielzahl ?rztlicher Fortbildungsveranstaltungen nicht 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 denkbar. Gerade auch aus Sicht der ?rzteschaft soll daher eine Zusammenarbeit von ?rzten und Industrie wünschenswert und notwendig sein. Aus Sicht der Industrie ist sie sogar unabdingbar, weil nur so ?rzten das n?tige Wissen für eine sachgerechte Auswahl und Anwendung neuer pharmazeutischer und medizintechnischer Produkte vermittelt werden k?nne.

Untersuchungsgegenstand des hier inmitten stehenden Projekts ist der gegenw?rtige Regelungsrahmen für das Sponsoring ?rztlicher Fortbildung und daran anschlie?end die Frage, ob und inwieweit die rechtlichen Rahmenbedingungen ?nderungs- bzw. fortschreibungsbedürftig sind. Den positiven Einsch?tzungen eines Sponsorings ?rztlicher Fortbildung stehen ebenso viele warnende Stimmen gegenüber, die eine Zusammenarbeit von Industrie und ?rzteschaft im Bereich Fortbildung mit dem Verlust der Unabh?ngigkeit ?rztlicher Fortbildung gleichsetzen. Der Gesetzgeber hat auf diese Befürchtungen bislang nur mit 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 oder weniger allgemeinen Regelungen reagiert. Von zentraler Bedeutung ist hierbei § 95d I 3 SGB V, wonach Inhalte einer vertrags?rztlichen Fortbildung ?frei von wirtschaftlichen Interessen“ sein müssen. Unter welchen Voraussetzungen eine solche Interessenfreiheit anzunehmen ist, l?sst das Gesetz allerdings offen – nicht nur an dieser Stelle, sondern auch bei allen anderen einschl?gigen Rechtsvorschriften. Die Konsequenz ist ein Mangel an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, der viel Raum für eine ziel- und interessengeleitete Handhabung der rechtlichen Vorgaben l?sst.

Eine andere Frage ist jedoch, ob der grunds?tzliche Interessen- und Wertekonflikt, der hinter der Diskussion um ein Sponsoring ?rztlicher Fortbildung steht, überhaupt jemals in Form von klaren und eindeutigen Regelvorgaben entschieden werden kann, ohne sich auf die Seite der einen oder anderen Maximalforderung (vollst?ndiges Verbot bzw. weitestgehende Erlaubnis des Sponsorings ?rztlicher Fortbildung) zu schlagen. Im Interesse einer Versachlichung und Objektivierung der Diskussion bietet sich daher ein Blick auf das Ausland an. Das Fehlen bzw. die Existenz ausl?ndischer Regelungen zum Sponsoring und deren praktische Bedeutung k?nnen Aufschluss darüber geben, ob und inwieweit auch in Deutschland ein Bemühen um 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 Rechtsklarheit überhaupt Sinn macht und in welche Richtung sich eine ?berarbeitung und Fortschreibung der Regelungen gegebenenfalls orientieren sollte. Dementsprechend zielt das hier inmitten stehende Projekt darauf ab, auf der Grundlage bestimmter exemplarisch ausgew?hlter ausl?ndischer Rechtsordnungen konkrete Handlungsempfehlungen für das Ob und Wie einer (spezifischeren) Regulierung des Sponsorings ?rztlicher Fortbildung in Deutschland zu geben.

aktualisiert am 18. Juli 2016

Forschungsprojekt mit Kinderkliniken in Berlin, Bremen, Hamburg, Hannover und Kiel, gef?rdert vom AOK-Bundesverband

Prof. Dr. Dieter Hart, Dr. Kathrin Becker-Schwarze

Patientensicherheit wird durch unerwünschte sch?dliche Ereignisse bei medizinischen Behandlungen auch in Kinderkliniken gef?hrdet. Die Zwischenfallraten schwanken in jüngsten Studien zwischen 2,9 - 16,6 %; zwischen 36,9 - 51 % davon sind vermeidbar. Patientensicherheit kann durch Risikomanagement gesteigert werden. Risikomanagement dient der Fehlerverringerung durch Fehlervorbeugung. Dies setzt die Erkenntnis von Fehler- und Beinahe-Fehlergründen voraus. Ein Critical Incident Reporting-System mit einem elaborierten Berichtsbogen dient diesem Ziel.

In einem Pilotprojekt mit Bremer Kinderkliniken wurde 2004 ein solches System zusammen mit ?rzten, Pflege und Qualit?tsmanagement erprobt und auf der Basis dieser Erfahrungen ein Projekt mit einer Reihe norddeutscher Kinderkliniken in Bremen, Hamburg, Hannover und Kiel 2005 eingerichtet. Charakteristisch ist die systematische Kommunikation zwischen den Kliniken einerseits und dem Institut für Gesundheits- und Medizinrecht in Bremen andererseits, das den Berichtsbogen weiterentwickelt hat, die Berichte sammelt, analysiert und auswertet und vor allem die Auswertungsergebnisse zurückmeldet und mit Vorschl?gen zur Fehlervermeidung versieht. Zus?tzlich wurden monatlich Beispielsf?lle mit medizinischen und rechtlichen Kommentaren an die Beteiligten verschickt, so dass sich eine permanente Kommunikation zwischen Innen und Au?en ergeben konnte, die für die Funktionsf?higkeit eines solchen Risikomanagements unverzichtbar ist.

Auf der Basis der gesammelten Erfahrungen wurde ab 2006 ein Folgeprojekt "Risiken verringern – Sicherheit steigern II: Schulung und Fortbildung" durchgeführt.

Forschungsprojekt im F?rderungsschwerpunkt "Recht und Verhalten" der VolkswagenStiftung

Prof. Dr. Dieter Hart (Projektleiter), Prof. Dr. Reinhard Damm, Prof. Dr. Robert Francke, Prof. Dr. Eike Schmidt

Das von der VW-Stiftung gef?rderte Forschungsprojekt besch?ftigte sich nach seinem Programm mit ?rztlichen Behandlungsleitlinien, dem Prozess der theoretischen und praktischen Normbildung, der Normanwendung und der Normimplementation in Medizin und Recht:

"Medizinisch legen die Leitlinien den Standard guter Behandlung fest (Normbildung). Leitlinien sind handlungsorientiert und stecken den Rahmen der Behandlung ab. Sie bedürfen der Anwendung im Einzelfall (Normanwendung). Ob und wie sie das Handeln der ?rzte beeinflussen, ist ungekl?rt (Normimplementation). Da sich Leitlinien am medizinischen Standard orientieren, bedarf der Standardbegriff in der Medizin der Untersuchung. Das Verh?ltnis von wissenschaftlicher Erkenntnis, ?rztlicher Erfahrung und Akzeptanz in der Profession, als Elemente des Standardbegriffs, bedarf der Kl?rung. Die Methode der Evidence-based Medicine spielt hierbei als neue Bewegung in der Medizin eine wichtige Rolle; sie ist ein Mittel der Verwissenschaftlichung und Rationalisierung medizinischer Entscheidungsfindung. Normativ geht es also um die Bestimmung der Verfahren und der Qualit?tskriterien guter Behandlung (normativer Aspekt). Empirisch ist zu fragen, wie Leitlinien entstehen, ob und gegebenenfalls wie die Leitlinien das ?rztliche Handeln bei der Behandlungsentscheidung beeinflussen. Das soll durch fragebogengestützte Interviews untersucht werden (empirischer Aspekt)."

"Rechtlich ist die Rezeption professioneller Normen bereichsspezifisch in den Gebieten des Haftungsrechts, Sozialrechts (Gesetzliches Krankenversicherungsrecht) und des Verfahrensrechts ein allgemeines und bekanntes (z. B. DIN-, ISO-, CEN-Normen, Umweltleitlinien), hinsichtlich der ?rztlichen Leitlinien ein spezielles und neues, weitgehend unbearbeitetes Problem (Transformations- oder Rezeptionsproblem). Zwar werden grunds?tzlich die medizinischen Standards und damit auch Leitlinien, die nach den harmonisierten Kriterien zustande gekommen sind, als Festlegung von erforderlicher Sorgfalt (Haftungsrecht) oder von Leistungsansprüchen (Sozialrecht) rechtlich rezipiert, aber die Rezeptionsentscheidung ist zus?tzlich abh?ngig von eigenst?ndigen rechtlichen Bewertungen (Legitimationsproblem). Die Entscheidung über die erforderliche Sorgfalt impliziert auch Zumutbarkeitsaspekte, die über sozialrechtliche Leistungsansprüche auch Wirtschaftlichkeitsaspekte. Normativ sind also die Rezeptionsvoraussetzungen für ?rztliche Leitlinien zu kl?ren. Empirisch ist zu kl?ren, ob und wie das Rechtspersonal (insbesondere Richter an Spezialspruchk?rpern) bei der Rezeptions- und Anwendungsentscheidung mit den Leitlinien umgeht, welche Konsequenzen ihre Existenz für die Transparenz und Rationalisierung rechtlicher Entscheidungsprozesse hat und ob und wie das Verh?ltnis zwischen medizinischem Sachverstand und Rechtsanwendungsverhalten beeinflusst wird. Darüber hinaus ist zu kl?ren, wie es um das Selbstverst?ndnis einer traditionell der Einzelfallentscheidung verpflichteten Justiz im Hinblick auf den Rezeptionsvorgang bestellt ist. Alle diese Fragen sollen, soweit dies m?glich ist, durch Aktenanalysen und vor allem aber durch fragebogengestützte Interviews beantwortet werden. Da es sich bei den Leitlinien um ein in Deutschland verh?ltnism??ig neues Instrument professioneller Normsetzung handelt, ist das Verhalten der Rechtsanwender gleichzeitig eine wichtige Gr??e der externen (rechtlichen) Qualit?tssicherung ?rztlichen Handelns und kann somit einen Beitrag zur (wünschenswerten) Unterstützung oder (zu vermeidenden) Behinderung der qualit?tssichernden Bestrebungen in der Medizin - Wechselwirkungen zwischen Medizin und Recht - und zum Patientenschutz leisten."

2004 wurde im Rahmen des Projekts eine themenbezogene Tagung ?Leitlinien und Recht“ veranstaltet. Ein Tagungsband wurde im Nomos-Verlag ver?ffentlicht:

Dieter Hart (Hrsg.)
Klinische Leitlinien und Recht
(Gesundheitsrecht und Gesundheitswissenschaften, Bd. 8)
Baden-Baden 2005
ISBN 3-8329-1157-X

Die Ergebnisse des Forschungsprojekts wurden ebenfalls im Nomos-Verlag publiziert:

Dieter Hart (Hrsg.)
?rztliche Leitlinien im Medizin- und Gesundheitsrecht. Recht und Empirie professioneller Normbildung
(Gesundheitsrecht und Gesundheitswissenschaften, Bd. 9)
Baden-Baden 2005
ISBN 3-8329-1529-X

Prof. Dr. Dieter Hart, Prof. Dr. Robert Francke

Im Auftrag der L?nder Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wurde von Prof. Dr. Dieter Hart und Prof. Dr. Robert Francke vom Institut für Gesundheits- und Medizinrecht im Januar 2005 ein Rechtsgutachten zum Inhalt und zur Machbarkeit eines Patientenrechtegesetzes (PatRG) in Deutschland verfasst.

Forschungsprojekt im Rahmen der BMBF-F?rderrichtlinien für Forschung zu den ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten der Molekularen Medizin

Prof. Dr. Reinhard Damm

Ziel des Projekts war die Entwicklung einer Rechtsverfassung für das medizinethische und -rechtliche Basiskonzept des informed consent in der humangenetischen Praxis und der forschungsorientierten Molekularen Medizin. Zentraler konzeptioneller Ansatz war die Zusammenführung einer Normbestands- und Norminhaltsanalyse mit der normativen Kriteriendiskussion zum informed consent und seiner empirischen Rahmenbedingungen in interdisziplin?rer Perspektive. Ergebnis des Projekts sollte die Formulierung und, gemessen am derzeitigen Stand, gegebenenfalls Reformulierung eines normativen Gesamtkonzepts des informed consent sein. Dabei waren die bereichsspezifischen Differenzierungen (traditionelle Patientenaufkl?rung und -einwilligung, individuelle humangenetische Beratungssituationen in unterschiedlichen Konstellationen, Aufkl?rung und Beratung in Forschungszusammenh?ngen) in Rechnung zu stellen. Insgesamt ging es um Autonomie und Autonomiekonflikte in der molekularen Medizin und speziell um Spannungsverh?ltnisse und Abstimmungsbedarfe zwischen real praktizierter Normalit?t und Normativit?t des informed consent.

Im Einzelnen ging es um die Bearbeitung folgender Forschungsgegenst?nde:

  • Verh?ltnis der herk?mmlichen Rechtsgrunds?tze der Patientenaufkl?rung zur Spezifik der Diagnostik und Beratung in der modernen Biomedizin, namentlich Humangenetik (Konsistenz bzw. Differenz von "Aufkl?rung" und "Beratung")
  • Verh?ltnis empirischer und normativer Kontexte der molekularen Medizin/Humangenetik/Pr?diktiven Medizin (Konsistenz bzw. Differenz praktizierter und normativer Beratungskonzepte)
  • Verh?ltnis von Individual- und Allgemeininteressen (Konkordanz oder Konflikt zwischen Autonomiepostulaten und gesellschaftlichen und professionellen Systemansprüchen; Selbstbestimmung als notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung medizinischer Intervention?)
  • Verh?ltnis von Individualmedizin, Individualisierter Medizin und Public Health (Normkonkordanzen oder Normkonflikte zwischen kurativer, pr?diktiver und pr?ventiver Medizin?)
  • Informed consent im Spannungsverh?ltnis einer Individualisierung von Gesundheitsrisiken und Selbstbestimmung des Individuums: Ambivalenz des Autonomiekonzepts (Autonomiezuwachs als auch rechtlicher Verantwortungs- und Entscheidungslastenzuwachs auf Seiten des Patienten/Klienten? Patientenautonomie versus "medical deresponsibilization" auf Seiten des Arztes/Beraters?)
  • Verh?ltnis von Patienten- und Drittinteressen, Datenschutz und Schweigepflicht (Konkordanz oder Konflikt zwischen Patienten-, Klienten-, Probandeninteressen, Verwandschaftsbeziehungen, Familienverb?nden, interessierten Akteuren auf gesundheitsrelevanten M?rkten, z.B. Produktanbietern, Versicherungs- und Arbeitgebern)
  • Verh?ltnis von informationeller Selbstbestimmung (Informationsrechte) und optionaler Selbstbestimmung (Optionsrechte)
  • Informed consent und Forschungsinteresse (bereichsspezifische Differenzierung: individuelle Beratungspraxis, molekulargenetische Forschung; informationeller Probandenschutz; Bestimmung über eigentumsrechtliche Positionen an K?rpersubstanzen/Proben)
  • Normbestandsananlyse: Bestandsaufnahme zu Existenz, Bereichsspezifik und Norm-ebenen professioneller Regeln (Guidelines, Leitlinien, Richtlinien, Empfehlungen) und rechtlicher Regelungen (internationale Konventionen, Gesetze, Gesetzentwürfe)
  • Norminhaltsanalyse: Bestandsaufnahme zum Normgehalt professionsinterner Regeln und rechtlicher Regelungen des informationellen Konsensprinzips. Ein wesentliches Analysekriterium bezieht sich auf den unterschiedlichen Stellenwert informationeller Autonomie zwischen medizinischer Objektivierung und personbezogener Subjektivierung. Dies schlie?t den bislang nicht hinreichend differenzierten Status einzelner Behandlungs- und Beratungsschritte ein, insbesondere in der Abfolge der gendiagnostischen Sequenzen (Indikation, Test/Befunderhebung, Interpretation des Befundergebnisses, Beratung i.e.S.: vor/nach Diagnostik, Informationsgehalte fachwissenschaftlicher und entscheidungsbezogener Qualit?t)
  • Vertrags- und haftungsrechtliche Konsequenzen fehlerhafter Beratung. Auch für die rechtliche Verantwortlichkeit für Pflichtverst??e ist, deutlicher als bislang in Rechtsprechung, Literatur und Professionen aufgenommen, die unterschiedliche Norm- und Pflichtenspezifik der genannten gendiagnostischen Sequenzen zwischen professioneller Objektivierung und entscheidungsbezogener Subjektivierung herauszuarbeiten.



Laufzeit: 3 Jahre  

Antragsteller:
Prof. Dr. Martin L. Hansis, leitender Arzt und stellvertretender Gesch?ftsführer beim Medizinischen Dienst der Spitzenverb?nde der Krankenkassen, zugleich Professur für Klinisches Qualit?tsmanagement an der Universit?t Bonn;
Prof. Dr. Dieter Hart

Medizinische Behandlungsfehler nehmen in den vergangenen Jahren einen zunehmenden Raum in der fachlicher und nichtfachlichen Diskussion ein. Neben einer m?glicherweise absolut zunehmenden Zahl vermeidbarer und vorwerfbarer ?rztlicher Fehlleistungen ist im ?brigen von einer zunehmenden Wahrnehmung medizinischer Behandlungsfehler auszugehen - wegen eines erh?hten Kostendrucks innerhalb des Gesundheitssystems, einer zunehmenden Transparenz aller Dienstleistungen und eines sich allgemein ?ndernden Kundenverhaltens, von dem auch die Beziehung Arzt-Patient nicht ausgeschlossen bleiben kann.

Ziel der Studie war es,

  • die Inzidenz angenommener und tats?chlich festgestellter Behandlungsfehler darzustellen,
  • über Fehlerursachen und risikobehaftete Situationen zu berichten,
  • Hinweise zur Fehlerpr?vention und Fehlererkennung zu entwickeln sowie
  • aufzuzeigen, wo Hürden für Patienten in der Wahrnehmung ihrer Rechte bestehen und wie diese zu beseitigen w?ren.

 

Auftraggeber: Robert-Koch-Institut 

Die Ergebnisse der Studie wurden vom Robert-Koch-Institut als Themenheft der Gesundheitsberichterstattung ver?ffentlicht: Medizinische Behandlungsfehler in Deutschland, Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Heft 04/01 

Prof. Dr. Robert Francke, Prof. Dr. Dieter Hart

Das Bundesministerium für Gesundheit und das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen haben Prof. Dr. Robert Francke und Prof. Dr. Dieter Hart mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens beauftragt, erste Ans?tze und Vorschl?ge für eine Bürgerbeteiligung im deutschen Gesundheitswesen unter Berücksichtigung europ?ischer Erfahrungen zu erarbeiten.

Das Projekt hatte die Diskussion und die Entwicklung von kollektiven Beteiligungsrechten für Bürger, Versicherte und Patienten im Gesundheitswesen zum Gegenstand. Vor dem Hintergrund europ?ischer Erfahrungen (europ?ische L?nderberichte) mit Bürgerbeteiligung im Medizin- und Gesundheitswesen sollten konzeptionell Definitionen, Grundüberlegungen, Gegenstandsbereiche und Begründungen für, aber auch Einw?nde gegen Bürgerbeteiligung erstellt werden und der Versuch unternommen werden, Beteiligungsmodelle und das Legitimationsproblem zu systematisieren. Das Projekt wurde im Novemer 2000 abgeschlossen.

Am 11. und 12. September 2000 wurde im Rahmen dieses Gutachtens in Bonn eine internationale Tagung zur "Bürgerbeteiligung im Medizin- und Gesundheitssystem" veranstaltet. Der Tagungsband und L?nderberichte ?ber die Niederlande, Finnland und das Vereinigte K?nigreich sind gegen Kostenerstattung als CD ROM beim IGMR erh?ltlich.

Das Gutachten wurde im Nomos-Verlag ver?ffentlicht:

Robert Francke/Dieter Hart
Bürgerbeteiligung im Gesundheitswesen
(Gesundheitsrecht und Gesundheitswissenschaften, Bd. 1)
Baden-Baden 2001
ISBN 3-7890-7367-9  

Prof. Dr. Robert Francke, Prof. Dr. Dieter Hart
unter Mitarbeit von Dr. Kathrin Becker-Schwarze und Dr. Sabine Schlacke

Im Auftrag der Gesundheitsministerkonferenz der L?nder (GMK) wurde von Prof. Dr. Robert Francke und Prof. Dr. Dieter Hart vom Institut für Gesundheits- und Medizinrecht ein Rechtsgutachten zur Vorbereitung einer solchen Charta verfa?t. Dieses Gutachten enth?lt eine umfassende Bestandsaufnahme zu den rechtlichen Ansprüchen der Patienten, Ver?nderungsvorschl?ge (Fortentwicklungsbedarf) und einen Textentwurf für eine Charta.

Auf dieser Grundlage erfolgte der Beschlu? der Gesundheitsministerkonferenz zur Charta der Patientenrechte vom 9./10. Juni 1999.

Die Charta der Patientenrechte will zu einem erfolgreichen Patientenschutz beitragen, informierte Patientenentscheidungen im Gespr?ch mit dem Arzt erm?glichen und das gegenseitige Gespr?ch, das Voraussetzung für den Erfolg jeder ?rztlichen Behandlung ist, anregen.

Die Charta der Patientenrechte soll die Entstehung und Entwicklung eines guten Vertrauensverh?ltnisses zwischen Arzt und Patient f?rdern, über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren und Sicherheit verschaffen, Rechten zur Durchsetzung verhelfen und gleichzeitig berücksichtigen, da? das kooperative Gespr?ch zwischen den Beteiligten die Basis der guten Vertrauensbeziehung bildet. Deshalb geht die Charta von einem Modell partnerschaftlicher Kooperation und nicht von einem Modell paternalistischer Betreuung aus. Die Effektivit?t und Effizienz medizinischer Behandlungen h?ngt auch von der Mitwirkung und kommunikativen Beteiligung der Patienten ab. Patientenakzeptanz kann durch eine Patientenrechtscharta bef?rdert werden.

Die Initiative zu einer solchen Charta steht in einem europ?ischen und internationalen Kontext. Viele Nationen und supranationale Organisationen haben Vorschl?ge unterbreitet, Gesetze oder sonstige Regelungen verabschiedet oder stehen in einem Diskussionsproze? um die Schaffung einer Charta. Alle Initiativen haben eine die Rechte von Patienten sowohl ratifizierende wie verst?rkende Zielsetzung. Unser Vorschlag berücksichtigt diese Initiativen, ohne da? wir uns im einzelnen mit ihnen, ihren unterschiedlichen Reichweiten und ihrer unterschiedlichen Regelungstypik auseinandersetzen. Insofern betrachten wir dieses Projekt als ein deutsches, das den europ?ischen und internationalen Kontext beachtet.

Patientenschutz ist ein Teil des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Unter diesem Begriff des rechtlichen Verbraucherschutzes im Gesundheitsbereich sollen alle diejenigen Rechtsnormen im privaten und ?ffentlichen Recht verstanden werden, die der Bürgerorientierung des Gesundheitswesens durch die Bef?higung zur Selbstbestimmung (Autonomie), durch die Sicherung der Qualit?t und Sicherheit medizinischer Behandlungen (Schutz) und durch Beteiligung von Patienten an gesundheitsbezogenen Beratungs- und Entscheidungsverfahren dienen. Die Patientenrechtscharta hat die Aufgabe, die Rechte von Patienten auf selbstbestimmte Entscheidung, gute Behandlung und Beteiligung an Entscheidungen über die Behandlung und ihre Systembedingungen zusammenzustellen, einen Beitrag zu ihrer Durchsetzung durch Information über diese Rechte zu leisten und au?erdem wichtige Fortentwicklungsbedarfe des Patientenschutzes festzustellen.

Das Verbraucherschutzrecht ist in Rechtswissenschaft und Rechtspraxis als selbst?ndiges Rechtsgebiet nicht anerkannt. Das gilt für das Teilgebiet des gesundheitlichen Verbraucherschutzes umso 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育. Anerkannt sind dagegen Ausdifferenzierungen oder Sonderentwicklungen allgemeiner Gebiete unter verbraucherschützendem Aspekt. Es gibt z. B. ausdifferenziert aus dem Haftungsrecht das Arzthaftungsrecht, das einen haftungsrechtlichen Patientenschutz gegenüber ?rztlich verursachten Sch?digungen bezweckt. Es gibt z. B. ein allgemeines Dienstvertragsrecht, aus dem sich ein Dienstvertragsrecht der Arzt/Patient-Beziehung im Wege der Kommunikation zwischen Rechtswissenschaft und Rechtspraxis herausgebildet hat. Darüber hinaus bestehen einzelne Gesetze, deren Ziel (auch) der Schutz des Verbrauchers ist. Neben diese privatrechtlichen Normen treten auch ?ffentlich-rechtliche Gesetze, die ebenso den Schutz des Verbrauchers bezwecken. Dazu kann man etwa das Kennzeichnungsrecht, Teile des Sicherheitsrechts (z. B. Arzneimittelrecht), des Sozialrechts (gesetzliches Krankenversicherungsrecht) und des Gewerberechts z?hlen.

Das Verbraucherschutzrecht und das Recht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes sind departementalisiert und 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 noch, die verschiedenen Rechtsgebiete, in denen verbraucherschutzrechtliche Elemente entwickelt wurden, sind unabgestimmt und verfolgen teilweise gegenl?ufige Ziele. Ein Verbraucherschutzrecht nach Rechtsprinzipien zu strukturieren, ist deshalb nur schwer m?glich. Es wird daher im folgenden eine Strukturierung des gesundheitlichen Verbraucherrechts nach - aus der Sicht von individuellen und kollektiven Verbraucherinteressen relevanten - Problemfeldern vorgenommen. Die am Schutz beteiligten Rechtsmaterien werden auf diese Weise zwar aufgespalten; sie werden unter Problemaspekten jedoch zusammengeführt, so da? gleichzeitig Ziele und Wirkungen der Rechtsnormen verglichen werden k?nnen. Die Auswahl der Problemfelder beruht auf dem Befund, da? Verbraucherpolitik und Verbraucherrecht einem "Policy-Mix" verpflichtet sind, in dem sich verschiedene theoretische und praktisch-politische Orientierungen, verschiedene Rechtsgebiete und verschiedene Disziplinen zu einer gewissen sozialbereichsbezogenen "konzeptionellen Abw?gungspragmatik" vermischt haben. Verbraucherrechtlich kann man dieses Policy-Mix als eine Kombination von Marktrecht, Sozialschutzrecht und Partizipationsrecht charakterisieren. Information, paternalistischer Schutz und Beteiligung sind die zentralen Aspekte eines modernen - auch des gesundheitlichen - Verbraucher(schutz)rechts, die das Zentrum einer Patientenrechtscharta bilden und sich in den folgenden Problemfeldern spiegeln.

Folgende drei Problemfelder sind die wichtigsten Gegenst?nde des gesundheitlichen Verbraucherschutzrechts und damit auch der Patientenrechtscharta:

  • Information der Verbraucher (Bürger, Patienten, Versicherte) über Gesundheitsleistungen und -güter und Transparenz von Leistungen, Gütern und Gesundheitsinstitutionen für den Verbraucher,
  • Qualit?t und Sicherheit von Gesundheitsleistungen und -gütern, die mittelbar auch durch die (haftungsrechtliche) Schadensregulierung nach Leistungs- und Gutsfehlern gesichert wird und
  • Beteiligung von Verbrauchern an Entscheidungen und Verfahren, die die Konstitution und Diffusion von Gesundheitsleistungen und -gütern betreffen und Implementation von Verbraucher-/Patienteninteressen in professionelle Strukturen.

 

Für die Auswahl der Problemfelder sind sowohl individuelle wie kollektive Verbraucherinteressen im Gesundheitssektor ausschlaggebend. Beide Interessenebenen h?ngen zusammen. Die Arzt/Patient-Beziehung als zentrales Beispiel repr?sentiert beide Ebenen: Kollektiv geht es um eine Kommunikationsstruktur, die eine Kompensation der strukturellen Defizite im Bereich der Kompetenz und der Information zwischen Experten und Laien, Arzt und Patient erm?glicht; individuell sind Arzt und Patient am Gelingen dieser spezifischen Interaktion in der Vertrauensbeziehung interessiert. Rechtlich ist die Kommunikationsstruktur Gegenstand des Arzthaftungsrechts und dort insbesondere der Aufkl?rungsverpflichtung des Arztes, die eine kompetente Entscheidung des Patienten nach wünschenswerter Information durch den Arzt erm?glichen soll; individuell wird nach der angemessenen Einl?sung in dieser Arzt/Patient-Beziehung gefragt. ?hnlich dient das Sozialrecht dem Schutz von (individuellen) Versicherten- und Patienten-, aber auch dem Schutz kollektiver Interessen, beispielsweise durch die Regeln der Qualit?tssicherung, w?hrend das Haftungsrecht bei Behandlungsfehlern prim?r einem individuellen Schadensausgleichsinteresse des Patienten zuzuordnen ist. Patientenbeteiligung kann individuell in der jeweiligen Arzt/Patient-Beziehung, kollektiv bei Institutionen der Anbieter (z. B. Kassen, aber auch Kammern), aber auch im Rahmen von Verwaltungsverfahren gew?hrleistet werden. Schutzinteressen von Patienten, Versicherten und Verbrauchern sind sowohl Gegenstand des privaten wie des ?ffentlichen Rechts.

Das Gutachten wurde im Nomos-Verlag ver?ffentlicht:

Robert Francke/Dieter Hart
Charta der Patientenrechte
Baden-Baden 1999
ISBN 3-7890-6084-4

- Selbstbestimmung, Schutz, Beteiligung -

Dieses Gutachten wurde im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mit Beitr?gen von Bernhard Badura, Robert Francke, Winfried G?pfert, Dieter Hart, Ellis Huber, Germanus Hungeling, Christoph Kranich, Henner Schellschmidt, Franz Stuchlik erstellt. Das Gutachten greift die Reformdiskussion im deutschen Gesundheitswesen auf, die in eine neue Phase getreten ist. Unter dem Leitbegriff Bürgerorientierung rückt zunehmend die Frage in den Mittelpunkt, welche Rolle Bürger, Versicherte und Patienten im zukünftigen Gesundheitswesen einnehmen k?nnten. Was kann getan werden, damit Patienten selbstbestimmter mit dem System umgehen? Wie kann die Transparenz erh?ht werden? Was hei?t Qualit?t aus Sicht der Patienten und was k?nnte sie zur Qualit?tsverbesserung beitragen? Wie steht es mit den Patientenrechten und der Schadensregulierung in Deutschland? Welche Einrichtungen der Verbraucherberatung gibt es derzeit? Wie kann der Einflu? von Bürgern auf Entscheidungen im Gesundheitswesen erh?ht werden und welche Systemauswirkungen h?tte dies? Diese und andere Fragen untersuchen Sozial-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaftler zusammen mit Medizinern, Informatikern, Kommunikationsexperten sowie Praktikern der Verbraucherberatung. So entsteht ein facettenreicher Blick auf das Gesundheitswesen jenseits der ansonsten dominierenden Fragen zur Finanzierung und Organisation des Leistungsgeschehens. Der Empfehlungsteil des Gutachtens zeigt erste Handlungsm?glichkeiten für die praktische Gesundheitspolitik auf.

Das Gutachten wurde im Nomos Verlag ver?ffentlicht:

Bernhard Badura / Dieter Hart / Henner Schellschmidt
Bürgerorientierung im Gesundheitswesen
- Selbstbestimmung, Schutz, Beteiligung -
Baden-Baden 1999
ISBN 3-7890-5912-9

- Zur privat- und ?ffentlichrechtlichen Verfassung im Arzneimittelmarkt -

Prof. Dr. Dieter Hart
unter Mitarbeit von Dr. Christine Schnieders und Dr. Wolfgang Kemmnitz

Arzneimittelrisiken betreffen Patienten. Die Entscheidungen über Arzneimittelrisiken f?llen Wissenschaft, Unternehmen, Verwaltungen und ?rzte im Rahmen unterschiedlich strukturierter Managementprozesse nach unterschiedlichen Zielen und Bewertungskriterien. Trotz seiner praktischen Aktualit?t (die sich z. B. an der Ver?ffentlichung sog. Positivlisten oder Risikobewertungen durch die Arzneimittelkommission erweist) hat die Forschung das Thema der rechtlichen Verfassung von Risikodiskursen im Arzneimittelbereich bisher wenig behandelt. Dieses Projekt untersucht daher zun?chst Risikokommunikation aus empirischer Sicht, zeigt die verschiedenen Sichtweisen der beteiligten Akteure auf und liefert Vorschl?ge für eine ad?quate Rechtsverfassung. Dabei werden praktisch-rechtliche mit rechtswissenschaftlichen Problemanalysen kombiniert und so der Vielschichtigkeit des Themas Rechnung getragen. Insgesamt zeigt sich: Arzneimittelsicherheit ist ohne Informations- und Kommunikationsfreiheit nicht zu haben.

Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens, das von der Volkswagen-Stiftung gef?rdert wurde, fand eine Tagung zu dem Thema "Arzneimittelrisiken: Kommunikation und Rechtsverfassung" statt, an der Wissenschaftler verschiedener Disziplinen, Repr?sentanten von Gesundheitsverwaltungen, Unternehmen und Selbsthilfeorganisationen, Anw?lte sowie Politiker teilnahmen.

Die Beitr?ge dieser Tagung wurden in einem gesonderten Tagungsband im Nomos-Verlag ver?ffentlicht:

Dieter Hart / Wolfgang Kemmnitz / Christine Schnieders (Hrsg.)
Arzneimittelrisiken: Kommunikation und Rechtsverfassung
Baden-Baden 1998
ISBN 3-7890-5750-9

Prof. Dr. Dieter Hart, Dr. Kathrin Becker-Schwarze

1. Projektstufe - Haftungsrechtliches Risikomanagement

Risk-Management im Krankenhaus zielt auf die Früherkennung von Fehlern und ist zugleich Voraussetzung für die Fehlerabsch?tzung und Fehlerbewertung . Ein effektives und effizientes Risikomanagement im Bereich medizinischer Fehler hat alle diese Elemente so zu organisieren, dass die wünschenswerte Sicherheit medizinischer Behandlungen individuell und systemisch gew?hrleistet wird und entsprechende Verfahren ihrer Implementation institutionalisiert werden.

Solche Risikomanagementverfahren k?nnen auf jeder der genannten Ebenen national, regional oder/und lokal, zentral oder dezentral ansetzen, auf zwingender rechtlicher oder freiwilliger Basis beruhen und sie k?nnen systemisch und individuell greifen. Wünschenswert sind Kombinationsl?sungen, die alle Zielebenen aufeinander abgestimmt enthalten. Das schlie?t aber nicht aus, dass ein Anfang der Umsetzung dieser Ziele auf einer der Ebenen gemacht wird, der in der Folge auf die anderen Ebenen ausgedehnt und um sie erg?nzt wird. Es ist besser, den m?glicherweise unvollkommenen dezentralen Anfang zu machen, als auf die Etablierung eines zentral und dezentral integrierten Gesamtsystems zu warten. Sicherheit ist ein lebendiger Prozess, der sich - abh?ngig von vielen Faktoren - entwickelt, und kein Ergebnis, das einfach "verordnet" werden kann.

Das Projekt "Haftungsrechtliches Risikomanagement in Stadtbremischen Krankenh?usern" stellte einen solchen Anfang dar und behandelte einen Teilausschnitt aus dem umrissenen Gegenstandsfeld. Es ging auf lokaler und dezentraler Ebene unter Berücksichtigung aller Ebenen des Risikomanagements darum, institutionelle Vorkehrungen zu treffen, die eine medizinische und pflegerische Fehlervermeidung pr?ventiv bewirken und in der Folge haftungsrechtliche Inanspruchnahmen von Krankenhaustr?gern, ?rzten und nicht-?rztlichem Pflegepersonal reduzieren.

Der Schwerpunkt wurde bei solchen Fehlertypen gesetzt, denen durch institutionell-organisatorische Initiativen, Vorkehrungen und Ma?nahmen innerhalb des Krankenhauses vorgebeugt werden kann. Eine Rechtsprechungs- und Literaturanalyse hinsichtlich der institutionell-organisatorischen Fehler nach den jeweiligen Medizinbereichen schloss dieses Projekt vorl?ufig ab.


2. Projektstufe - Risikomanagement und Patientensicherheit. Ein neues Projekt der Kinderkliniken in Bremen

Fehlervermeidung ist ein hehres Ziel; Fehlerreduzierung ist erreichbar. Fehler k?nnen individuelle und institutionell-organisatorische Gründe haben. Je besser man die Gründe kennt, desto eher kann man Fehlerwiederholungen verringern. Wenn man Beinahe-Fehler erkennt, kann man Fehler verringern. Je früher man die Gründe für Beinahe-Fehler erkennt, desto eher kann man Fehler vermeiden. Fehlervermeidung und Fehlerreduzierung sind besser als Schadensausgleich; besser für Patienten, pflegendes und ?rztliches Personal und für das Krankenhaus. Dies waren die Ziele eines gemeinsamen Projekts der Stadtbremischen Kinderkliniken und des Instituts für Gesundheits- und Medizinrecht der Universit?t Bremen (IGMR), des ?Pilotprojekts eines erweiterten Risikomanagements der Stadtbremischen Kinderkliniken“. Durch die Erkenntnis und Analyse von Beinahe-Fehlern und Fehlern konnte gemeinsam dazu beigetragen werden, dass Strukturen im Krankenhaus unterstützt oder entwickelt werden, die die Entstehung von zukünftigen Fehlern vermindern.