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Gerichtliche und staatsanwaltliche Entscheidungen werden in erheblichem Umfang von wissenschaftlichen Ver?ffentlichungen wie Kommentierungen, Monographien oder sonstigen Fachbeitr?gen determiniert. An qualitativ hochwertigen rechtswissenschaftlichen Publikationen im Bereich des Tier- und Tierschutzrechts fehlt es allerdings in gro?em Umfang, da diese wichtige Materie an den Juristischen Fakult?ten in Deutschland bislang weder gelehrt noch zentral beforscht wird. Die auch von der Justiz haupts?chlich genutzte Datenbank Beck Online listet etwa zu § 4 TierSchG (?Aufs?tze zum Thema“) abschlie?end zwei Aufs?tze, die sich im Schwerpunkt mit dieser Vorschrift auseinandersetzen. Sie sind die einzigen, auf die Richter und Staatsanw?lte bei Fragen der Auslegung dieser zentralen Norm gesto?en werden. Der geringen Zahl an Kommentaren kann eine Pluralit?t an Meinungen nicht entnommen werden.

Ein bedeutender Hintergrund für diesen Befund, dass sich die rechtswissenschaftliche Forschung den Themen des Tier- und Tierschutzrechtes bislang nicht oder allenfalls am Rande angenommen hat, ist sicher, dass das Juristenausbildungsgesetz und das Deutsche Richtergesetz eine Befassung mit diesen Materien nicht verpflichtend vorsehen, weshalb die Universit?ten bislang keine entsprechenden Lehrstühle, Professuren, Forschungsstellen oder Institute ins Leben gerufen oder Bemühungen um diese Themen auf andere Weise gef?rdert oder honoriert haben. Positive Ausnahmen bilden insofern die Universit?ten Mannheim und Leipzig, an denen sich Prof. Dr. Bülte und Prof. Dr. Hoven intensiv mit entsprechenden Forschungsfragen befassen.

Die mit Wirkung zum 01.04.2022 neu gegründete Forschungsstelle für Tier- und Tierschutzrecht hat sich aus den vorstehend beschriebenen Gründen ausschlie?lich den dem Namen zu entnehmenden Themen verschrieben. Die offenen Forschungsfragen sind kaum 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 z?hlbar. So hat die Reform des Art. 20a GG keinen spürbaren Einfluss auf den praktischen Umgang mit den Gesetzen zum Tier- und Tierschutzrecht gehabt, obwohl sie diesen h?tte haben müssen. Welche Wertungen daher 20 Jahre nach ?nderung des Art. 20a GG aufgegeben und neu getroffen werden müssen, gilt es herauszuarbeiten. Es fehlen kriminologische Dunkelfeldstudien zur Wilderei, insbesondere zur illegalen T?tung von Raubv?geln und Karnivoren. Die Rechte von Tierschützern, die zugunsten leidender Tiere Hilfe oder allgemein Ma?nahmen zum Tierschutz leisten, gilt es neu zu bestimmen. Es müssen zahlreiche Einzelfragen von der Zul?ssigkeit der bet?ubungslosen Ferkelkastration über die Praxis der Ohrmarkenvergabe trotz schmerzfreier Alternativen und der Dachsjagd, für die ein vernünftiger Grund nicht ersichtlich ist, bis hin zu den Grenzen von Tierversuchen oder der T?tung angeblich überflüssiger Zootiere beantwortet werden.

Die Forschungsstelle für Tier- und Tierschutzrecht tr?gt insofern wissenschaftliche Verantwortung für die Bearbeitung der folgenden drei Themenfelder und bietet sie betreffende Lehrveranstaltungen an:

  1. Tierrechte (normative Begründbarkeit, Bedeutung für die Rechtsanwendung u. ?.)
  2. Tierschutzrecht (Fragen im Zusammenhang mit dem TierSchG, dem BJagdG u. ?.)
  3. Rechte von Tierschützern und Tierschutzorganisationen (Fragen im Zusammenhang mit der Rechtfertigung von Aufkl?rungsma?nahmen, Protestaktionen u. ?.)