Leitfaden zur Abschlussarbeit

Unter nachfolgendem Link sind eine Reihe von grundlegenden Informationen zum Beantragen und Einreichen der Masterarbeit zusammengestellt:
/zpa/infos/infos-a-z/b/bachelorarbeit-masterarbeit/

Fachübergreifende Informationen enth?lt der Allgemeine Teil der Masterprüfungsordnungen (bes. § 10):
http://www.fb10.uni-bremen.de/studienzentrum/pdf/AT_MPO_170706.pdf

N?heres regelt die Fachspezifische Prüfungsordnung Master Germanistik (bes. § 6 und Anlage 3, Abschnitt 7)

Hieraus ein Auszug:

  • Anmeldevoraussetzung: Nachweis von mindestens 70 CP (MPO 2016) bzw. 75 CP (MPO 2018).

  • Bearbeitungszeit: 21 Wochen (MPO 2016) bzw. 22 Wochen (MPO 2018) ab Zulassung durch das Prüfungsamt.

  • Die Masterarbeit wird als Einzelarbeit erstellt.

  • Umfang (ohne Anh?nge): 120.000 bis 180.000 Zeichen ohne Leerzeichen.

  • Erstgutachter/in der Masterarbeit ist auch der/die Be?treuer/in der Arbeit. Dieses k?nnen nur regelm??ig und eigenverantwort?lich im Studiengang lehrende promovierte Mitarbeiter/innen der Universit?t Bremen sein.

  • Zweitgutachter/innen von Masterarbeiten z?hlen eben?falls in der Regel zur genannten Personengruppe. Auch sie werden von den Studierenden ausgew?hlt.

  • Abgabe: drei gebundene Exemplare und eine elektronische Fassung. Die Erkl?rung zur Eigenst?ndigkeit und Einsichtnahme muss mit eingebunden werden (siehe Masterarbeit, Infos A-Z).

  • Die Gesamtnote der Masterprüfung wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet

Hinweis au?erhalb der Prüfungsordnungen:

Bitte achten Sie auch nach Abgabe der Arbeit auf m?gliche Benachrichtigungen in Ihrem Uni-E-Mail-Account und teilen Sie evtl. Adress?nderungen (an das SfS-I) mit.