Gesundheit

Zum Wireless LAN (WLAN) auf dem Campus der Universit?t Bremen besteht eine Betriebsvereinbarung mit dem Personalrat. In deren Kontext sind seit 2001 insgesamt fünf Gutachten "zur Feststellung der Belastung durch hochfrequente elektromagnetische Strahlung durch Funk-Netzwerke an der Universit?t Bremen" erstellt worden.

 

Grundsatz bei der Ausstattung ist, dass Access Points nicht in der N?he von Dauerarbeitspl?tzen angebracht werden sollen. Sollte es einen guten Grund geben einen Access Point dennoch in der N?he eines Dauerarbeitsplatzes anzubringen, dann muss ein Mindestabstand von 2m zum Dauerarbeitsplatz eingehalten werden. Die Abstimmung neuer Positionen erfolgt in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden im Geb?ude und dem Personalrat. Es werden nur die durch die vorgenannten Gutachten abgedeckten Access-Point-Modelle eingesetzt.

 

Das Zentrum für Netze (ZfN) beobachtet fortlaufend die wissenschaftlichen Erkenntnisse in diesem Bereich und wird ggf. t?tig.

 

Auflistung der Gutachten (das aktuellste ist oben):