Informationen zum Antrag auf Annahme als Doktorand*in (Dr. iur.)
ACHTUNG: Antr?ge auf Annahme als Doktorand*in werden nur auf den jeweiligen Sitzungsterminen entschieden und sind deshalb fristgerecht einzureichen (siehe Abgabefristen auf der Homepage)!
Für den Antrag auf Annahme reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei der Gesch?ftsstelle ein:
2. (Fakultativ) Aktueller Lebenslauf
mit Geburtsort, -datum und Darstellung des Studien- und Bildungsganges
3. Zeugnis und Urkunde des Hochschulabschlusses
als amtlich beglaubigte Kopie oder als Original und einfache Kopie.
Grds. ist im FB 6 als Doktorand*in anzunehmen, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an der Universit?t Bremen mit der Ersten jur. Staatsprüfung mindestens mit der Note ?vollbefriedigend“ oder das zweite Staatsexamen mit mindestens dieser Note bestanden hat.
Vergleichen Sie hierzu die Annahmevoraussetzungen aus § 4 Absatz 1 der Promotionsordnung Dr. jur.
Liegt die Note ?vollbefriedigend“ nicht vor und ist bzw. war die/der Antragsteller*in nicht Mitarbeiter:in am Fachbereich 06 oder einer mit dem Fachbereich verbundenen Institut oder einem in Kooperation mit dem Fachbereich durchgeführten Drittmittelprojekt (siehe § 4 I Ziff. 8 und 9 PromO), erfolgt nach § 4 I Ziff. 7 PromO eine Annahme als Doktorand*in, wenn die folgenden Nachweise erbracht werden:
a) Seminarschein bzw. Schwerpunktbereichsprüfung oder staatliche Pflichtfachprüfung mit mindestens der Note ?gut“
Hierbei muss der Seminarschein an der Universit?t Bremen Fachbereich 6 erbracht worden sein.
b) Dissertationskonzept
Es ist ein ausgearbeitetes Dissertationskonzept vorzulegen (5-10 Seiten) und
c) Voten zweier Hochschullehrer/Innen
Zwei Hochschullehrer*innen des Fachbereich 6 geben unter Darlegung und Würdigung der bisherigen Leistungen der Bewerber*innen die begründete Prognose ab, dass er/sie die besondere wissenschaftliche Qualifikation erreichen wird. Die Voten der beiden Hochschullehrer*innen sind vorzulegen.
Es ist dem/der Bewerber*in überlassen, in welcher zeitlichen Reihenfolge sie/er sich darum bemüht, die erforderlichen Nachweise zu erlangen. So kann es beispielsweise sinnvoll sein, sich zun?chst mit einem/einer Hochschullehrer*in des Fachbereich 6 in Verbindung zu setzen, um das in Aussicht genommene Dissertationsvorhaben n?her zu besprechen und ein von diesem/dieser durchgeführtes Seminar zu besuchen. Die Verbindung von Seminararbeit und anschlie?endem Votum ist m?glich, aber nicht zwingend. Es ist ebenso m?glich, dass die Seminararbeit im Rahmen einer Veranstaltung erstellt wird, die von einem/einer Hochschullehrer*in angeboten wird, der/die sp?ter nicht das Votum zur begründeten Prognose abgeben soll.
Für ausl?ndische Zeugnisse ist eine Bewertung des International Office erforderlich.
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4. Arbeitstitel
5. Eine schriftliche Erkl?rung darüber, ob ein Hinderungsgrund nach § 4 Absatz 3 der Promotionsordnung Dr. iur. vorliegt
6. Schriftliche Einverst?ndniserkl?rung der/des Erstbetreuer:in
zur Betreuung. Auf Antrag kann auch zugleich die Zweitbetreuung benannt werden.
Sofern der/die erstbetreuende Hochschullehrer*in nicht i.S.d. § 11 I 2 PromO dem Fachbereich 06 als Hochschullehrer*in angeh?rt, ist bereits beim Antrag auf Annahme als Doktorand*in ein/e Zweitbetreuer*in, die/der dem Fachbereich 06 als Hochschullehrer*in angeh?rt, zu benennen und ihr/sein Einverst?ndnis mit der Betreuung formlos zu dokumentieren.
Achtung: Die formlose und unterschriebene Einverst?ndniserkl?rung
des Betreuers erfolgt auf dem Antragsformular.
7. Ausgefüllter Erhebungsbogen zur Promovierendenerfassung
Bitte füllen Sie den Erhebungsbogen zur Promovierendenerfassung (www.uni-bremen.de/promostatis) aus. Sie erhalten automatisch per Mail eine Kopie Ihrer Angaben. Diese Kopie legen Sie bitte den Antragsunterlagen bei.
Alle erforderlichen Unterlagen sind in 1-facher Ausfertigung, bis sp?testens 3 Wochen vor der Sitzung einzureichen.
Die Unterlagen sollten zusammengefügt werden und auf einfache Heftstreifen gezogen oder mit Heftklammern zusammengeheftet werden
Allgemeine Hinweise oder Beratung zur Promotion finden Sie auch beim Bremen Early Career Researcher Development (BYRD).
Die Termine und die Abgabefristen für die Antr?ge finden Sie auf unserer Webseite