Informationen zur Ver?ffentlichung der Dissertation (Dr. Public Health)
Gem. § 13 der Promotionsordnung Dr. Public Health der Universit?t Bremen vom 22.12.2017 k?nnen Sie Ihre Dissertation in folgender Weise ver?ffentlichen
1. Als Buch, in einer Zeitschrift, als vervielf?ltigtes Manuskript oder in elektronischer Form
Die Dissertation ist als Buch, in einer Zeitschrift, als vervielf?ltigtes Manuskript oder in elektronischer Form zu ver?ffentlichen. Hierzu hat die Verfasserin bzw. der Verfasser über die für die Durchführung des Promo- tionsverfahrens hinaus erforderlichen Dissertationsexemplare unentgeltlich an die Staats- und Universit?tsbibliothek abzuliefern:
- 30 Exemplare in Buch- oder Fotodruck zum Zweck der Verbreitung durch die Universit?t oder
- 10 Exemplare auf alterungsbest?ndigem, holz- und s?urefreiem Papier zusammen mit dem Nachweis der Ver?ffentlichung der Dissertation in einer Zeitschrift oder
- 10 Exemplare auf alterungsbest?ndigem, holz- und s?urefreiem Papier (bitte Verlagsvertrag mit einer Mindestauflage von 150 Exemplaren vorlegen, wobei die Ver?ffentlichung als Dissertation unter Angabe des Promotionsortes auf der Rückseite des Titelblattes auszuweisen ist) oder
- sechs Exemplare auf alterungsbest?ndigem, holz- und s?urefreiem Papier zusammen mit der Mutterkopie eines Mikrofiche und 30 weitere Microfiche-Kopien oder
- sechs Exemplare auf alterungsbest?ndigem, holz- und s?urefreiem Papier zusammen mit einer elektronischen Version, die der ?Richtlinie zur Abgabe von elektronischen Publikationen“ der Staats- und Universit?tsbibliothek in der jeweils geltenden Fassung entspricht.
2. ?berarbeitete oder gekürzte Fassung
Die Ver?ffentlichung der Dissertation gem?? Absatz 1 kann in überarbeiteter oder gekürzter Fassung erfolgen. ?ber die ?berarbeitung bzw. die Kürzung der Dissertation ist zwischen Verfasserin bzw. Verfasser und dem Prüfungsausschusses Einvernehmen herzustellen. Wird die Dissertation in überarbeiteter bzw. gekürzter Fassung ver?ffentlicht, so hat die Ver?ffentlichung einen Hinweis über den Umfang der ?berarbeitung bzw. Kürzung zu enthalten.
Hinweise des Prüfungsamtes
In allen Belegexemplaren ist der Hinweis aufzunehmen, da? die Arbeit dem Promotionsausschuss als Dissertation vorgelegen hat;
Gutachter: 1. ...
2. ...
Colloquium am:
Die Urkunde wird ausgeh?ndigt:
- sobald die Promotion und das Pr?dikat best?tigtwurden,
- evtl. Auflagen zur Drucklegung erfüllt wurden,
- die Ver?ffentlichung der Dissertation erfolgt bzw. sichergestelltist.
Der Titel darf erst nach Erhalt der Promotionsurkunde geführt werden.