Praktikum
Grunds?tzlich eignet sich ein Praktikum, um
ein sp?teres Berufsfeld kennenzulernen
erste berufliche Erfahrungen zu sammeln
konkrete Fachkenntnisse in einem bestimmten Handlungsfeld zu erwerben
seinen bzw. ihren Lebenslauf zu optimieren
theoretische Kenntnisse in der Praxis anzuwenden
den Einstieg ins Berufsleben vorzubereiten und einzuf?deln
beruflich wertvolle Kontakte zu knüpfen und zum Networking
Ein faires Praktikum zeichnet sich dadurch aus, dass
die vereinbare Arbeitszeit nicht überschritten wird
Sie in ihren Aufgabenbereich eingeführt werden
Kolleg*innen und Vorgesetzte Sie unterstützen
Sie eine angemessene Vergütung erhalten
Ihre Arbeitsergebnisse gewürdigt werden
Sie Ihren Lernerfolg abschlie?end mit dem Ihr*er Vorgesetzten reflektieren
Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten.
Das Pflichtpraktikum ist ein wesentlicher Bestandteil des Studiums, weil Sie die M?glichkeit erhalten, Ihre besch?ftigungsrelevanten Handlungskompetenzen zu entwickeln und zu st?rken, wie z.B. die Eigeninitiative und –verantwortung, Kommunikations- und Konfliktf?higkeit, Reflexionsf?higkeit, Sensibilit?t für berufliche Problemstellungen und l?sungsorientiertes Denken und Handeln.
Nach der Praktikumsordnung der Universit?t Bremen für die Bachelorstudieng?nge des Fachbereichs Sozialwissenschaften vom 13. April 2016 umfasst das Praktikum mindestens 300 Stunden. Bei einen Vollzeitpraktikum von mindestens acht Wochen betr?gt die w?chentliche Arbeitszeit 37,5 Arbeitsstunden. Die Dauer eines Pflichtpraktikums von über drei Monaten wird nur akzeptiert, wenn es sp?testens ab dem 4. Monat angemessen vergütet wird.
Das Zentrum Studium und Praxis empfiehlt die eigenst?ndige Suche eines geeigneten Praktikumplatzes. Falls Sie Schwierigkeiten bei der Suche, der Auswahl oder der Bewerbung um einen Praktikumsplatz haben, nehmen Sie unbedingt die Beratung des Praxisbüros oder des jeweiligen Praktikumsbeauftragten Ihres Studiengangs in Anspruch.
Weitere Ziele und Anforderungen des Pflichtpraktikums k?nnen Sie in der Praktikumsordnung nachlesen. Wichtig ist im Wesentlichen, dass Sie Ihr Pflichtpraktikum bei dem/der jeweiligen Praktikumsbeauftragten des Studienfaches anmelden, um die Wahl der Praxisstelle genehmigen zu lassen. Dafür verwenden Sie ein Anmeldeformular, das Ihr Studiengang zur Verfügung stellt.
Aktuelle Praktikumsangebote, die das Zentrum Studium und Praxis erh?lt finden Sie unter 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育.