Arbeitsunf?higkeit / Krankheit

Bei Dienst- bzw. Arbeitsunf?higkeit informieren Sie bitte unverzüglich, sp?testens jedoch bis
9.00 Uhr die Fachbereichsverwaltung unter krankfb8@uni-bremen.de und Ihre
Vorgesetzte/Ihren Vorgesetzten über die Arbeitsunf?higkeit und deren voraussichtliche Dauer.
Eine ?rztliche Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung (AU) muss sp?testens am vierten Tag der
Arbeitsunf?higkeit vorliegen. Dabei sind Wochenendtage und Feiertage mit zu z?hlen. Siehe
auch das Schaubild vom Personaldezernat https://www.uni- bremen.de/fileadmin/user_upload/dezernate/dezernat2/Infos/Bild_Arbeitsunfaehigkeit.pdf
Bitte beachten Sie, dass Sie sich sobald Sie den Dienst wieder angetreten haben unter
krankfb8protect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de wieder gesund melden. Eine Nichtmeldung kann dazu führen, dass
die Gehaltszahlungen eingestellt werden.