ECTS-Notenskala

European Credit Transfer System (ECTS)

Um die Anerkennung der im Ausland erworbenen Studienleistungen zu vereinfachen, wurde von der Europ?ischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Hochschulen das European Credit Transfer System (ECTS) entwickelt.

Das System basiert auf der quantitativen Zuweisung von Kreditpunkten für bestimmte Lehrveranstaltungen. In der Praxis hei?t dies, dass der zeitliche Arbeitsaufwand eines durchschnittlichen Studierenden mit 60 Kreditpunkten pro Jahr oder 30 pro Semester gleichgesetzt wird. Davon ausgehend wird jeder Lehrveranstaltung eine bestimmte Anzahl von ECTS-Anrechnungspunkten zugewiesen, die als Ma? für die Einsch?tzung des Studienaufwandes an der Gasthochschule und damit als Grundlage für die Anerkennung der Studienleistungen dient.

Das bedeutet, da? Sie in einem Semester 30 Punkte, bzw. in einem Studienjahr 60 Kreditpunkte sammeln sollten. Vor Ihrer Abreise müssen Sie einen Studienvertrag (Learning Agreement) abschlie?en. Hier werden die 澳门皇冠_皇冠足球比分-劲爆体育 festgehalten, die Sie an der Gasthochschule besuchen. Das Formular muss von Ihnen, den Erasmus-Beauftragten und -Koordinator_innen in Bremen und der Gasthochschule unterschrieben werden. Informationen über das Studienangebot der Gasthochschule, Punkteverteilung etc. werden in der Regel von den Gasthochschulen verschickt oder sind übers Internet abrufbar. Anerkennungsfragen sollten Sie unbedingt vor Ihrer Abreise mit den Verantwortlichen in Ihren Studieng?ngen kl?ren.

Die Bremische Notenskala wird entsprechend dem AT der BPO §11(10) wie folgt in ECTS–Grades umgerechnet:

Deutsches System/
German System
ECTSDeutsches System/ German System
1.00 < Note < 1.24ausgezeichnet / excellent1sehr gut
1.25 < Note < 1.54sehr gut / very good1.3sehr gut (-)
1.55 < Note < 2.54gut / good2gut
2.54 < Note < 3.54befriedigend / satisfactory3befriedigend
3.54 < Note < 4.04ausreichend / fair3.7ausreichend (+)
4.05 < Notenicht bestanden / fail5nicht bestanden

 

Anerkennung von Studienleistungen

ECTS ist ein Bewertungssystem, das die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen vereinfacht. Die Studieninhalte sind vor dem Auslandsaufenthalt abzustimmen. Hierzu wird, in Zusammenarbeit mit den Erasmus-Beauftragten der Heimat- und der Gasthochschule und dem / der Studierenden, ein Studienvertrag (learning agreement) abgeschlossen, in dem die Kurse festgehalten werden, die hinterher anerkannt werden. Der Vertrag kann nach Ankunft an der Gasthochschule in Abstimmung mit den Erasmus-Beauftragten ver?ndert werden.

Für Programmstudierende (Erasmus, DAAD,...) ist eine Vereinbarung über die Anerkennung der im Ausland zu erbringenden Studienleistungen Teil der Bewerbung. Informationen zum jeweiligen Verfahren gibt es bei der zust?ndigen Abteilung (International Office, DAAD).

Das Anerkennungsverfahren l?uft anschlie?end wie folgt:

  • Antragsformular für die Anerkennung Ihres Studiengangs beim zust?ndigen Prüfungsamt Ihres Studiengangs (in der Regel ZPA FB08 oder ZPA FB12) herunterladen und ausdrucken. Die erste Seite des Antragsformulars ausfüllen und zusammen mit den Originalunterlagen bei Ihrer Sachbearbeiterin im  Prüfungsamt vorlegen.
  1. Sie erhalten Ihre Originalunterlagen zurück mit dem Vermerk auf dem Antrag, dass die Originale ordnungsgem?? vorgelegt wurden. Hilfestellung z. B. beim Ausfüllen des Antragsformulars geben Studiengangskoordinatorin oder -koordinator.
  2. Anschlie?end kommen Sie mit allen Unterlagen entweder pers?nlich in die Sprechstunde oder Sie reichen das ausgefüllte Formular bei dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder den Anerkennungsbeauftragten ein.
  3. Sie k?nnen das Formular auch im zust?ndigen Sekretariat abgeben, m?glichst zusammen mit:
  • Einem kurzen Anschreiben, in dem genau aufgeführt wird, was anerkannt werden soll und warum/wofür (mit Anschrift, E-Mailadresse und Telefonnummer für Rückfragen);
  • Kopien aller vorhandenen Leistungsscheine, die die bereits erbrachte Leistung belegen;
  • Angabe der Kurssprache (in deutscher oder englischer Sprache);
  • Inhalte des Kursprogramms (behandelte Einzelthemen und Literatur),
    Form der Leistungsprüfung (Klausur, Hausarbeit, mündlich/schriftlich etc.);
  • Evtl. eine Kopie der Hausarbeit/des Referates beifügen.